Dr. Ralf Grau, Niederlassungsleiter SAD Knapsack (Foto: privat) (Foto: privat)
Dr. Ralf Grau, Niederlassungsleiter der Sonderabfalldeponie Knapsack (DK III) am Deponiestandort Vereinigte Ville
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Zur Rolle von Sonderabfalldeponien in Deutschland Dr. Ralf Grau führt durch den Standort Vereinigte Ville

Im Sinne der Kreislaufwirtschaft gelten Deponien generell als letzte Stufe der Abfallhierarchie. Denn nur Abfälle, die nicht im Rahmen der vorhergehenden Kreislaufstufen Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und Verwertung wieder in den Produktionskreislauf eingespeist werden können bzw. dürfen, sind in Deponien sicher einzubauen. Wer aber glaubt, hier ginge es um eine simple Ablagerung von Reststoffen, irrt, denn das Deponie-Management stellt alle Verantwortlichen täglich vor komplexe Herausforderungen. Die Redaktion von Sonderabfallwissen durfte den Niederlassungsleiter der Sonderabfalldeponie Knapsack, Dr. Ralf Grau, einen Tag bei seiner vielschichtigen Arbeit am Deponiestandort Vereinigte Ville begleiten.

Der Standort Vereinigte Ville wird von den drei Unternehmen RWE Power AG, AVG Köln mbH und der REMONDIS Industrie Service GmbH seit vielen Jahren gemeinsam betrieben. Warum eignet sich der Standort zwischen Erftstadt, Brühl und Hürth zur Abfallablagerung?

Beim Deponiestandort Vereinigte Ville handelt es sich um einen alten Tagebau der Braunkohlengewinnung, der nach Abschluss der Auskohlung mit Abfallstoffen verfüllt wurde. Auf dem rund 300 ha großen Standort werden Deponien der Klasse DK I (RWE Power), DK II (AVG Köln mbH) und DK III (REMONDIS Industrie Service GmbH) betrieben. Der Standort Vereinigte Ville eignet sich sowohl aufgrund der geologischen Voraussetzungen als auch der hervorragenden Verkehrsanbindung als Deponie. Unterhalb des Deponiekörpers befindet sich eine natürliche ca. 30 m dicke, wasserundurchlässige Tonschicht, die die Deponie nach unten hin abdichtet. Dadurch wird das Grundwasser geschützt. Die seitliche Begrenzung übernehmen 80 cm dicke Dichtwände sowie laterale Abdichtungskomponenten aus Ton und Kunststoffdichtungsbahnen, die am unteren Ende in die Tonschicht einbinden.

Welche Rolle nehmen Deponien der Deponieklasse III – sogenannte Sonderabfalldeponien (SAD) – in der Kreislaufwirtschaft ein? Welche Vorschriften sind an den Betrieb gebunden?

In Deutschland fällt derzeit ein jährliches Netto-Abfallaufkommen von etwa 350 Mio. Tonnen Abfall an. Gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind vor einer endgültigen Beseitigung von Abfällen die Vermeidung, das Vorbereiten zur Wiederverwendung, das Recyceln und das Verwerten zu präferieren. Ein Großteil der Abfälle kann heute dank moderner Recycling-Technologien wiederverwertet werden oder dient der Energieerzeugung in Verbrennungsanlagen. Aber nicht alle Abfälle und auch die Reststoffe aus der Verbrennung können und dürfen verwertet werden. Für diese Reststoffe brauchen wir Deponien, die eine sichere Einlagerung zum Schutz von Mensch und Umwelt gewährleisten. Auch wenn die Deponien zur letzten Stufe der Abfallhierarchie zählen, sind sie ein unerlässlicher Bestandteil der schadlosen Entsorgungsinfrastruktur. Von daher sind Sonderabfalldeponien unverzichtbar und für die Gesellschaft wichtig.

Wir als Betreiber müssen vor allem gewährleisten, dass gefährliche Abfälle gewissenhaft eingelagert werden und dabei alle strengen Verordnungen einhalten. Hier unterliegen wir ganz unterschiedlichen Vorschriften, angefangen beim Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und gefolgt von den untergesetzlichen Regelwerken wie der Deponieverordnung (DepV), der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), der Nachweisverordnung (NachwV), den Regularien der Bezirksregierungen als Genehmigungs- und Überwachungsinstanzen bis hin zu den Arbeits-, Betriebssicherheits- und Umweltschutz-Gesetzen.

Welche gefährlichen Abfallarten der Deponieklasse III werden auf der Sonderabfalldeponie am Standort Vereinigte Ville eingelagert? Aus welchen Wirtschaftsbereichen und Gebieten kommen die Abfälle? Welche Menge wurde im letzten Jahr angeliefert?

Zunächst muss man zwischen gefährlichem und ungefährlichem Abfall laut Abfallverzeichnis-Verordnung unterscheiden. Weist ein Abfall eine oder mehrere gefahrenrelevante Eigenschaften auf, so ist dieser als gefährlicher Abfall zu bezeichnen. Die entsprechenden AVV-Schlüsselnummern sind durch einen Stern hinter der Nummer gekennzeichnet. Dabei kann die Gefährlichkeit durch den Gehalt an Schadstoffen (z. B. verunreinigter Bodenaushub) oder generell durch eine gefährliche Eigenschaft des Abfalls (z. B. Asbest) hervorgerufen werden.

Im Hinblick auf die Mengen haben wir in 2019 in Summe ca. 250.000 t an Abfällen eingelagert. Davon waren ca. 195.000 t gefährliche Abfälle. Als DK III-Deponie haben wir ein überregionales Einzugsgebiet, da diese Deponieklasse nicht flächendeckend in Deutschland vorhanden ist. Aus NRW kommt mit rund 60 % der größte Anteil, wobei unser Heimatkreis, der Rhein-Erft-Kreis, mit ca. 12 % stark vertreten ist. Aus anderen Bundesländern erhalten wir rund 34 %, vorrangig aus Rheinland-Pfalz, Hessen und Niedersachsen. Der Anteil an Deponierungen aus dem Ausland liegt bei uns bei ca. 6 %.

Auf unserer Deponie handelt es sich ausschließlich um mineralische Abfälle, die mindestens stichfest angeliefert werden müssen. Fast 45 % unserer Kunden stammen aus der Bau- und Abbruchbranche, das heißt, wir bekommen Bodenaushub, Gleisschotter, Dämmmaterial, asbesthaltige Baustoffe und Gemische oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik. 31 % aller Abfälle kommen aus Entsorgungsanlagen, 8 % aus der chemischen Industrie, rund 7 % entfallen auf Energieversorger und Verbrennungsanlagen, 6 % auf die Eisen-, Aluminium- und Stahlindustrie oder Metallverarbeitung. Unter den „Sonstigen“ finden wir u. a. Restprodukte aus der Trinkwassergewinnung und -aufbereitung.

Dr. Ralf Grau

  • studierte Chemie und Geologie an der Universität Marburg
  • Diplom in Geologie in Göttingen
  • tätig als Geologe bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
  • Promotion an der Universität Hannover
  • Gutachter in einem Ingenieurbüro in Bergheim
  • tätig als Deponie-Planer, Bauüberwacher und Fremdprüfer
  • seit 2018 Niederlassungsleiter der SAD Knapsack (DK III), Deponiestandort Vereinigte Ville (REMONDIS Industrie Service GmbH)

Wer steht bei der Deponierung von Abfällen in welcher Pflicht?

Der Gesetzgeber in Deutschland hat mit der Deponieverordnung sowohl für den Abfallerzeuger als auch für den Entsorger (hier Deponiebetreiber) Pflichten definiert, die bei der Entsorgung von Abfällen zu befolgen sind. Der Abfallerzeuger hat den Abfall zunächst grundlegend zu charakterisieren: Abfallherkunft, Abfallbeschreibung sowie Zuordnung einer Abfallart und einer Schlüsselnummer der Abfallverzeichnis-Verordnung, Menge, Farbe, Geruch, Beschaffenheit, chemische Zusammensetzung anhand von chemisch-physikalischen Deklarationsuntersuchungen, Probennahmeprotokoll und Protokoll der Probenvorbereitung der Deklarationsanalyse sind zu definieren bzw. vorzulegen.

Die Zuordnung zu einer Deponieklasse (DK) erfolgt über die in der DepV dokumentierten Zuordnungswerte. Dort sind zur chemischen Charakterisierung geeignete Parameter aufgeführt, mit deren Gehalten die jeweiligen Obergrenzen der einzelnen Deponieklassen DK 0 bis DK IV festgelegt werden. Mit steigender Deponieklasse steigen auch die Gehalte der erlaubten Zuordnungswerte. Die Befunde der Deklarationsuntersuchungen werden Parameter für Parameter mit den Zuordnungswerten der DepV abgeglichen. Wird ein Parameter der Zuordnungswerte überschritten, muss der Abfall in der nächst höheren Deponieklasse abgelagert werden. Je höher der Schadstoffgehalt, desto höher die Deponieklasse. Auch wenn der Abfall bereits für die Ablagerung auf einer Deponie freigegeben ist, hat der Abfallerzeuger die Pflicht, alle 1.000 t, mindestens jedoch einmal jährlich, eine Probe zu untersuchen und mit den Zuordnungswerten abzugleichen.

Der Deponiebetreiber hat vor der Annahme die Pflicht, die grundlegende Charakterisierung des Abfalls zu überprüfen und eine Annahmeerklärung für den Abfall auszustellen. Ferner ist die Behörde über den Abfall und den Verbleib des Abfalls zu informieren. Dies gilt in besonderem Maße für gefährliche Abfälle. Im Rahmen der Anlieferung des Abfalls prüfen wir als Entsorger nochmals auf Beschaffenheit, Farbe und Geruch, indem wir beim Verwiegen mittels Kamera die Ladung der Transportfahrzeuge kontrollieren und später beim Abladevorgang den Abfall nochmals in Augenschein nehmen. Neben den Analysen, die der Erzeuger durchführen lässt, und der Überprüfung aller Unterlagen bei der Anlieferung werden auch von Seiten des Deponiebetreibers zusätzliche Proben entnommen und eigene Analysen durchgeführt. Bei nicht gefährlichen Abfällen ist eine Probe der ersten 500 t zu untersuchen, anschließend eine Probe je angelieferter 5.000 t. Bei gefährlichen Abfällen ist es eine Probe für die ersten 50 t, danach eine je 2.500 t. Auf diese Weise haben wir den Abfall von der Entstehung bis zur Ablagerung durchleuchtet und können so eine umweltverträgliche Entsorgung garantieren.

Die gemäß DepV einzuhaltenden Pflichten werden für jeden einzelnen Schritt schriftlich in Formblättern dokumentiert, dem sogenannten Entsorgungsnachweis. Umfang und Form des Entsorgungsnachweises sind in der Nachweisverordnung (NachwV) geregelt.

Welche Annahmekriterien und Kontrollen gelten speziell für Abfälle mit Deponieklasse III?

Wie bereits oben beschrieben erhalten wir als Deponiebetreiber einer DK III-Deponie viele gefährliche Abfälle. Für gefährliche Abfälle müssen die Beschreibung des Abfalls, der Transport zur Deponie sowie die Annahme und der Verbleib des Abfalls elektronisch dokumentiert und durch die Überwachungsbehörde freigegeben werden. So hat die Überwachungsbehörde in jedem Stadium der Abfallentsorgung Zugriff auf den Entsorgungsvorgang. In einem Internetportal wird die grundlegende Charakterisierung sowie die Übergabe des Abfalls an den Transporteur und vom Transporteur an den Entsorger dokumentiert. Die Übergaben sind jeweils von den jeweiligen Akteuren mittels elektronischer Signierkarte zu bestätigen. Damit wird der Entsorgungsweg völlig transparent.

Doch damit noch nicht genug: Der Deponiebetreiber hat für seinen Ablagerungsbereich ein Kataster mit Planquadraten zu führen. Den abgelagerten Abfällen ist jeweils ein Planquadrat zuzuordnen, so dass der Ablagerungsort des Abfalls im Nachhinein noch zu lokalisieren ist.

Wie genau funktioniert die Ablagerung des Sonderabfalls?

Im Prinzip handelt es sich beim reinen „Ablagern“ tatsächlich vorrangig um Erdbautätigkeiten, wie Kippen, Planieren und Verdichten. Eine Deponie darf man nicht als Abfallberg, sondern muss sie als ein Erdbauwerk betrachten, welches ständig wächst, sich verändert und daher geplant und überwacht werden muss. Es ist wichtig, die Zufahrtswege zum Einbauort auch bei schlechter Witterung für die LKW befahrbar zu halten. Zudem leiten wir die Fahrer der LKWs mit Hilfe einer farbigen Beschilderung auf den vorgegebenen Deponiewegen, damit der Abfall auch wirklich im korrekten Planquadrat landet.

Mit welchen Maßnahmen stellen Sie sicher, dass Schadstoffe nicht in Grundwasser und Umwelt gelangen?

Von den Deponiebetreibern wird eine Vielzahl von Maßnahmen zum Schutz der Umwelt durchgeführt. Beim Bau der basalen und lateralen Dichtungssysteme steht der Schutz des Grundwassers im Vordergrund. Die DepV sieht hier ein Multi-Barrierensystem vor, welches der Rückhaltung von Schadstoffen dient. Stärke, Beschaffenheit und Aufbau der zum Multi-Barrierensystem gehörenden Abdichtungselemente richten sich nach der Deponieklasse und sind entsprechend in der Deponieverordnung geregelt. Sie orientieren sich demnach an den später dort zur Ablagerung vorgesehenen Abfällen.

Die Qualität und damit der Schutz des Grundwassers wird durch Behörden und Betreiber regelmäßig durch Beprobung der im Umfeld der Deponie liegenden Grundwassermessstellen überprüft. Online sind die Daten dieses sogenannten Grundwassermontorings für jeden über das Abfalldeponiedaten-Informationssystem des Landesumweltamtes einsehbar. Das an den Dichtungen anfallende Sickerwasser wird gesondert gefasst und der Industriekläranlage im ChemiePark Knapsack zugeführt.

Zur Minimierung von Staubemissionen existiert ein Emissionsschutzkonzept. Darin ist geregelt, dass die Straßen und Wege sowie der Einbaubereich bei Trockenheit durch Wässern feucht gehalten werden, so dass keine Staubentwicklung entsteht. Zusätzlich sind Kehrmaschinen im Einsatz, die die asphaltierten Betriebswege säubern. Randliche Wälle und das Berieseln der Ablagerungsbereiche verhindern in Trockenperioden das Verwehen der abgelagerten Materialien. Zum Emissionsschutzkonzept gehört auch eine Reifenwaschanlage, die jeder LKW, der das Deponiegelände verlässt, durchfahren muss. Auf diese Weise wird eine Verschleppung von belasteten Materialen durch die LKW wirksam unterbunden. Darüber hinaus wird das anfallende unbelastete Oberflächen-/Niederschlagswasser in benachbarte Gewässer eingeleitet, womit das Niederschlagswasser in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden kann.

Beim Wegebau im Abfallbereich setzen wir ungefährliche Abfälle ein. Auf diese Weise können wir ressourcenschonend die Befahrbarkeit gewährleisten und tragen damit zur Nachhaltigkeit bei, da der Einsatz natürlicher Baustoffe vermieden werden kann.

Deutschland droht in Zukunft ein Mangel an Deponien. Auch die Kapazitäten am Deponiestandort Vereinigte Ville neigen sich dem Ende zu. Für die Deponieklasse III sind die Kapazitäten bereits zu 90 Prozent ausgeschöpft und werden voraussichtlich 2025 komplett ausgelastet sein. Vor diesem Hintergrund planen Sie eine Erweiterung. Nach welchem Konzept soll diese erfolgen und wie ist der aktuelle Stand der Dinge?

In Deutschland stehen der Industrie derzeit gerade mal 26 Deponien (Stand Statista: 2017) der Klasse III und nur vier der DK IV (unter Tage) zur Verfügung. Das ist nicht besonders viel, betrachtet man die Mannigfaltigkeit der Abfallarten, die als DK III eingestuft werden und besondere Behandlung benötigen.

Die vorhandenen Kapazitäten am Deponiestandort Vereinigte Ville gehen tatsächlich langsam dem Ende entgegen. Für Abfälle der Deponieklasse III reichen die Kapazitäten noch rund 6 Jahre. 90 % des genehmigten Volumens sind bereits ausgeschöpft, soweit richtig. Aber: Wir haben einen – wie ich finde – klugen Weiterbetrieb der SAD Knappsack vorgesehen, der für alle Deponieklassen langfristig eine standortnahe Entsorgung sichert. Bei dem Konzept handelt es sich um das Prinzip „Deponie auf Deponie“. Dies bedeutet zunächst, dass alle Betreiber an einem Zusammenwachsen der Deponien festhalten, so dass Lücken im Bereich der Altdeponien verfüllt werden können. Das Konzept des Weiterbetriebs wird derzeit in einen Antrag zur Planfeststellung umgesetzt. Sollte ein Positiventscheid erfolgen, sollen die Altdeponien der RWE Power, der AVG sowie der REMONDIS mit bifunktionaler Zwischenabdichtung inklusive Entwässerungssystem zu den darüber neu entstehenden Deponieabschnitten abgegrenzt werden.

Die neuen Deponieabschnitte sollen dabei bis zu 30 m in die Höhe wachsen. Die unterschiedlichen Deponieklassen der Betreiber werden ebenfalls durch bifunktionale Zwischenabdichtung voneinander getrennt. Der positive Effekt neben der Erweiterung der Kapazitäten um 35 Mio. Kubikmeter und der Verlängerung der Laufzeit bis 2070 ist, dass die Deponie zwar im Volumen, aber nicht in der Flächverordnung wächst. Für die Umsetzung des Konzeptes des Weiterbetriebs werden keine neuen Flächen außerhalb der derzeit bereits genehmigten Deponieflächen in Anspruch genommen.

Im Zuge Ihres Erweiterungsvorhabens stehen Sie aktuell im Dialog mit der Öffentlichkeit. Welche Meinungen finden sich in der Bevölkerung zum Thema Sonderabfall? Wie gehen Sie damit um?

Wir streben bei diesem Thema nach größtmöglicher Transparenz; und das nicht nur bei den Behörden, sondern wir gehen in den Dialog mit Anwohnern, Firmen im benachbarten Industriegebiet, den Stadtplanern sowie Vertretern und Gremien aus der Lokalpolitik. Da wir seit den 60er Jahren eine stetige Standort-Kommunikation betreiben, hat die Vereinigte Ville eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Durch die gute Anbindung des Standortes an die BAB A 1 und die BAB A 61 sind übrigens die einzelnen Deponien sehr leicht ohne Ortsdurchfahrten zu erreichen. Dies trägt auch zur Akzeptanz des Standortes bei den Anwohnern bei.

Bei Infoveranstaltungen dürfen interessierte Bürger alles über unsere Vorhaben und Neuerungen erfahren, Fragen zu Themen loswerden, die sie interessieren, bewegen oder sogar verängstigen. Den offenen Austausch wollen wir auch weiterhin pflegen, Kontakt zu allen Beteiligten halten und wir werden auch nicht müde, die Öffentlichkeit über die wichtige Rolle der Deponien im Abfallmanagement und in der Entsorgungsinfrastruktur aufzuklären.

 

Vielen Dank für das Gespräch!

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