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1000-Punkte-Regel

Die 1000-Punkte Regel im ADR (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) gilt für den Straßentransport gefährlicher Güter. Sie zielt darauf ab, den Bürokratieaufwand bei der Kennzeichnung und Beförderung zu reduzieren, indem sie die Gefährlichkeit der Güter anhand von Punkten bewertet. Überschreiten Ladungen die Schwelle von 1000 Punkten, ist das Gefahrgut durch eine orangefarbene Tafel am Fahrzeug zu kennzeichnen und der Fahrer muss den Besitz eines ADR-Scheins nachweisen.

Abfallbeauftragte/r

Die Notwendigkeit und der Aufgabenbereich eines Abfallbeauftragten ist durch die Paragraphen 59 und 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geregelt. Demnach ist ein Abfallbeauftragter u. a. dann zu bestellen, wenn z. B. regelmäßig gefährliche Abfälle in einem Unternehmen oder in einer Institution anfallen. In seiner Funktion übernimmt der Abfallbeauftragte die Überwachung des Abfalls von der Entstehung bis zur Verwertung und muss die geltenden Vorschriften und Gesetze zur Abfallentsorgung kennen und einhalten. Ebenso ist die Aufklärung des Personals zum richtigen Umgang mit Abfällen durch ihn vorzunehmen. Der im KrWG festgeschriebenen Abfallhierarchie ist dabei stets Rechnung zu tragen.

Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)

Die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) enthält Vorgaben zur Bestellung von Abfallbeauftragten sowie Anforderungen an diese. Sie trat am 1. Juli 2017 als grundlegende Novelle der bisherigen Regelung aus dem Jahr 1977 in Kraft. Die Verordnung gilt für alle in § 2 aufgeführten und zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichteten Anlagenbetreiber, Abfallbesitzer und Betreiber von Rücknahmesystemen. Die persönlichen Voraussetzungen, die ein Abfallbeauftragter zu erfüllen hat (Zuverlässigkeit und Fachkunde), sind in §§ 8 bis 10 festgelegt.

Abfallbesitzer

Laut KrWG (§ 3 Abs. 9) „ist jede natürliche oder juristische Person, die die tatsächliche Sachherrschaft über Abfälle hat“ ein Abfallbesitzer. Wie die Person zum Besitz des Abfalls gekommen ist – wissentlich oder willentlich – ist irrelevant. Die illegale Entsorgung von Abfall auf einem Grundstück bspw. macht den Eigentümer des Grundstücks damit zwangsläufig zum Abfallbesitzer. Wenn der Abfallbesitzer Dritte mit der Entsorgung beauftragt, bleibt seine „Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Pflichten“ davon „unberührt und so lange bestehen, bis die Entsorgung endgültig und ordnungsgemäß abgeschlossen ist“. (KrWG § 22)

Abfallbilanz

Art, Menge und Verbleib der verwerteten oder beseitigten Abfälle innerhalb eines Unternehmens, einer Organisation oder Behörde werden in der Abfallbilanz dargestellt. Abfallerzeuger, die jährlich mehr als eine bestimmte Menge von überwachungsbedürftigen Abfällen produzieren, müssen in Deutschland nach Vorschrift des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrWG, AbfG) eine Abfallbilanz erstellen. Sollten Abfälle beseitigt worden sein, müssen Angaben darüber gemacht werden, warum diese nicht verwertet, sondern beseitigt wurden. Oft ist die Abfallbilanz Basis für die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes und muss auf Verlangen der Behörden vorgelegt werden.

Abfallerzeuger

Laut KrWG (§ 3 Abs. 8) wird unter dem Begriff Abfallerzeuger „jede natürliche oder juristische Person, durch deren Tätigkeit Abfälle anfallen (Ersterzeuger)“ verstanden. Eine Person, „die Vorbehandlungen, Mischungen oder sonstige Behandlungen vornimmt, die eine Veränderung der Beschaffenheit oder der Zusammensetzung dieser Abfälle bewirken“ ist laut KrWG ebenfalls Abfallerzeuger (Zweiterzeuger). Der Abfallerzeuger muss seine gesetzlichen Pflichten kennen, den unterschiedlichen Abfallverordnungen Folge leisten und somit den (Entsorgungs-) Weg der (insbesondere gefährlichen) Abfälle lückenlos nachweisen können.

Abfallerzeugernummer

Ein Abfallerzeuger benötigt eine Abfallerzeugernummer, wenn er nach § 49 und § 50 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Nachweisverordnung (NachwV) register- und nachweispflichtig ist. In der Regel ist dies der Fall, wenn gefährliche Abfälle entstehen und deren Entsorgung einen Einzel- oder Sammelentsorgungsnachweis erfordert. Gemäß § 2 Abs. 2 NachwV sind Kleinmengenerzeuger von der Nachweispflicht ausgenommen, bei denen die zu beseitigenden gefährlichen Abfälle an allen Standorten zusammengerechnet die Menge von 2 Tonnen pro Kalenderjahr unterschreiten. Eine Abfallerzeugernummer wird grundsätzlich standortbezogen erteilt, flächenbezogene Erzeugernummern sind in Ausnahmen auf Antrag möglich.

Abfallgemisch

Abfallgemische von Abfallerzeugern enthalten unterschiedliche Arten oder Qualitäten einzelner Abfallfraktionen. Derartige Gemische können aus verschiedenen Materialien wie Kunststoffen, Metallen, Glas, organischen Abfällen oder Chemikalien bestehen und sowohl gefährliche als auch nicht gefährliche Stoffe enthalten. Abfallgemische machen einen Großteil der üblichen Siedlungs- und Gewerbeabfälle aus, allen voran als Restmüll. Aufgrund ihrer heterogenen Zusammensetzung sind sie nur schwer zu recyceln bzw. als kreislaufwirtschaftliche Ressource einzubeziehen. Daher gilt es im Sinne der Kreislaufwirtschaft, eine Vermischung von Abfällen möglichst zu vermeiden.

Abfallhändler

Als Abfallhändler gelten laut § 3 Abs. 12 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sämtliche natürlichen oder juristischen Personen, die in eigener Verantwortung Abfälle erwerben und weiterveräußern. Ob dies erwerbsmäßig oder aus Anlass einer anderweitigen (nicht auf den Handel mit Abfall ausgerichteten) gewerblichen bzw. wirtschaftlichen Tätigkeit (im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen) erfolgt, ist dabei unerheblich. Auch, ob sich der Abfall tatsächlich in der Sachherrschaft des Händlers befindet, spielt keine Rolle. Die Tätigkeiten von Abfallhändlern (und -maklern) sind neben der Bereitstellung, Überlassung, Sammlung, Beförderung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Teil der Abfallbewirtschaftung im Sinne des KrWG. Abfallmakler müssen vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit im Bereich von ungefährlichen Abfällen diese bei der zuständigen Behörde gem. § 53 KrWG anzeigen bzw. benötigen für gefährliche Abfälle gem. § 54 KrWG eine Erlaubnis.

Abfallhierarchie

Der Begriff Abfallhierarchie bezeichnet die Abstufung bei der Behandlung von Abfällen. Die bis 2008 dreistufige Abfallhierarchie „Vermeiden, verwerten, beseitigen“ wurde mit der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG der Europäischen Gemeinschaft durch das fünfstufige Modell „Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung“ ersetzt. Wesentlicher Grundgedanke der fünfstufigen Abfallhierarchie ist die Priorisierung von einerseits Vermeidung und andererseits Verwertung sowie des Umweltschutzes bei der Behandlung von Abfällen. Besonders im Umgang mit gefährlichem Abfall liegen erhöhte Umweltrisiken vor. Im Leitfaden zur Anwendung der Abfallhierarchie hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) alle wichtigen Regelungen, die EU-rechtlich und im Sinne des KrWG gelten, noch einmal zusammengefasst.

Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (AbfRRL)

Die von der Europäischen Gemeinschaft erlassene Abfallrahmenrichtlinie trat im Dezember 2008 mit dem Ziel in Kraft, durch die Definition von Schlüsselbegriffen und Maßnahmen zur Abfallverwertung als zentrales Regelwerk der europäischen Abfallwirtschaft zu fungieren. Die Ergänzung der bisherigen Abfallrahmenrichtlinie um Bestimmungen zur Altölbeseitigung und über gefährliche Abfälle dient der Vereinheitlichung und Vereinfachung des Abfallrechts in Europa. Die europäische Verordnung ist als Maßgabe zur Gestaltung und Umsetzung national geltenden Abfallrechts für die EU-Mitgliedsstaaten zu verstehen. Die Einordnung bzw. Überführung der EU-rechtlichen Bestimmungen ist das in Deutschland geltende Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).

Abfallrecht

Das Abfallrecht ist eine komplexe Sammlung verschiedener sachspezifischer Gesetze zur umweltverträglichen Abfallverwertung, die sich (bezogen auf Deutschland) hierarchisch nach europäischem Recht, Bundes- (bzw. nationalem) und Landesrecht sowie kommunalem Abfallrecht aufgliedern. Von der EU erlassene Verordnungen gelten unmittelbar. EU-Richtlinien müssen hingegen in nationales (in Deutschland Bundes-) Recht überführt werden. Das zentrale Gesetz im deutschen Abfallrecht ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz mit seinem untergesetzlichen Regelwerk (z. B. Gewerbeabfallverordnung, Abfallverzeichnisverordnung oder Nachweisverordnung). Daneben gibt es noch zahlreiche weitere nationale Rechtstexte für die vielfältigen Gegenstände des Abfallrechts (z. B. Bundesimmissionsschutzgesetz, Batteriegesetz u. v. m.). Landesrecht beinhaltet vorwiegend Regelungen für den Vollzug. Kommunales Abfallrecht legt Satzungen z. B. für kommunale Gebühren fest.

Abfallregister

Abfallregister sind Sammlungen sämtlicher erforderlicher, abfallrechtlicher Nachweise für die Entsorgung gefährlicher Abfälle. Zur Registerführung verpflichtet sind alle Erzeuger, Besitzer, Einsammler, Beförderer und Entsorger gefährlicher Abfälle. In welcher Art und in welchem Umfang die Abfallregister zu führen sind, ist in der Nachweisverordnung (NachwV) gesetzlich festgeschrieben. Die Aufbewahrungsfrist für alle im Abfallregister geführten Dokumente beträgt mindestes 3 Jahre und beginnt zum Zeitpunkt der Erfassung. Die Registerpflicht ist nicht gleichbedeutend der Nachweispflicht. Die (NachwV) verlangt eine umfassende Dokumentation der Entsorgungsvorgänge. Neben der grundsätzlichen Registerpflicht für gefährliche, nachweispflichtige Abfälle gilt diese auch für gefährliche, nicht nachweispflichtige Abfälle. Seit dem 1. April 2010 ist die Führung des Abfallregisters in elektronischer Form (eANV) vorgeschrieben.

Abfallschlüssel

Abfallerzeuger und -besitzer müssen ihren Abfall vor der Entsorgung korrekt bezeichnen und dokumentieren. Rechtliche Grundlage bildet hierbei die Abfallverzeichnisverordnung (AVV). Dazu gehört neben der genauen Bestimmung der Abfallart und des Entsorgungsweges auch die Einstufung des Abfalls in gefährlich und nicht gefährlich. Maßgebend ist dabei der Abfallschlüssel. Jedem Abfall wird gemäß der Abfallschlüssel der AVV eine sechsstellige, aus drei Zahlenpaaren zusammengesetzte, Abfallschlüsselnummer (ASN) zugewiesen. In Europa existiert dafür ein einheitliches System; alle gültigen Abfallschlüssel sind, nach 20 Kapiteln gegliedert, im Europäischen Abfallverzeichnis verankert. Die Abfallschlüssel für Abfälle, die als gefährlich im Sinne § 48 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gelten, sind mit einem Asterisken (*Sternchen) gekennzeichnet.

Abfallstrom

Der Begriff Abfallstrom ist gleichbedeutend dem Begriff Abfallart. Aus abfallwirtschaftlicher Sicht ist eine korrekte Differenzierung der verschiedenen Abfallarten (Abfallströme) notwendig. Gemäß den Vorgaben der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) wird jedem Abfall eine Abfallart zugeordnet, die sich aus der Abfallbezeichnung sowie einem sechsstelligen Abfallschlüssel zusammensetzt. Insgesamt gibt es 842 definierte Abfallarten. Den mengenmäßig größten Abfallstrom macht in Deutschland mineralischer Abfall (Bau- und Abbruchabfälle) mit über 275 Mio. t pro Jahr aus. Abfallströme werden von der Abfallwirtschaft gesteuert. Dabei gilt es unnötige Abfallströme zu vermeiden und unvermeidbare Abfallströme gezielt in geeignete Prozesse zur Wiederverwendung, Verwertung oder Beseitigung zu lenken. Die Überwachung erfolgt dabei von der Entstehung der Abfälle über den Transport bis hin zu den Entsorgungsanlagen.

Abfallverbringungsverordnung (VVA)

Die Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung – VVA) setzt das Basler Übereinkommen sowie den OECD-Beschluss C (2001)107 in Unionsrecht um. Mit dem Ziel des Umweltschutzes regelt die VVA die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen – innerhalb der EU, die Ausfuhr aus der und die Einfuhr in die EU betreffend sowie die Durchfuhr durch die EU aus und in Drittstaaten. 2021 wurden Anforderungen an die Verbringung von Kunststoffabfällen verschärft. Im Zuge des Green Deal und gegen illegale Verbringungen legte die EU-Kommission Ende 2021 einen Entwurf für eine neue Abfallverbringungsverordnung vor.

Abfallvermeidung

Vorrangiges Ziel der Kreislaufwirtschaft ist es, zur Ressourcenschonung und zum Schutz von Mensch und Umwelt, Abfälle zu vermeiden. Um die gemäß Abfallhierarchie anzustrebende Abfallvermeidung zu erreichen, sind die Verringerung der Abfallmenge, der schädlichen Auswirkungen des Abfalls auf Umwelt und Gesundheit sowie des Gehalts an schädlichen Stoffen in Materialien und Produkten anzustreben. Darunter fallen Maßnahmen wie anlageninterne Kreislaufführung, abfallarme Produktgestaltung, Wiederverwendung von Erzeugnissen, Verlängerung ihrer Lebensdauer sowie die Nutzung von abfall- und schadstoffarmen Produkten als auch Mehrwegverpackungen. Deutschlands Abfallvermeidungsprogramm fußt auf der Abfallrahmenrichtlinie und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. 2021 wurde dessen Fortschreibung veröffentlicht, die Abfallvermeidung als gesamtgesellschaftlichen Prozess begreift.

Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) kategorisiert und katalogisiert Abfälle im Hinblick auf ihre Überwachungsbedürftigkeit. Sie stellt die nationale Überführung des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV) dar und übernimmt damit die einheitliche Terminologie für Abfälle und die Abfallwirtschaft im Allgemeinen, die durch die Beschlüsse der Europäischen Gemeinschaft vorgegeben wurde. In der AVV wird die Einstufung von Abfällen als „gefährlich“ von der Herkunft abhängig gemacht und nach Gefährlichkeitsmerkmalen, den sog. „H-Kriterien" vorgenommen. Auf die Qualität (Analysewerte) des einzelnen Aballes hebt die AVV nicht ab. Sie besteht aus drei Paragraphen und einem Abfallverzeichnis (Anlage), das 842 Abfallarten auflistet. Alle Abfälle sind mit einer Abfallschlüsselnummer versehen. Gefährliche Abfälle sind explizit mit einem * nach der Abfallschlüsselnummer gekennzeichnet.

Abwasserverordnung (AbwV)

Die Abwasserverordnung (AbwV) legt Mindestanforderungen für das Einleiten von Abwasser in Gewässer fest. Zusätzlich regelt sie die Errichtung, den Betrieb und die Benutzung von Abwasseranlagen. Demnach sind Einleitungen nur dann zulässig, wenn sie dem in der AbwV dargelegten Stand der Technik entsprechen und die Schadstofffracht so gering wie möglich gehalten wird. Die Verordnung gilt für jeden Betrieb, der Abwässer aus den in den Anhängen der AbwV beschriebenen Herkunftsgebieten direkt oder indirekt in Gewässer einleitet.

ADDISweb (Abfalldeponiedaten-Informationssystem)

Das Abfalldeponiedaten-Informationssystem (ADDISweb) ist ein webbasiertes System der Deponieselbstüberwachung in Nordrhein-Westfalen. Das Bundesland verfügt über 400 der insgesamt 1100 Abfalldeponien in Deutschland. ADDISweb verwaltet die Stamm- und Überwachungsdaten aller Deponien, die in der Ablagerung, Stilllegung oder Nachsorge entstehen. Die im System eingetragenen Daten dienen den Deponiebetreibern als Grundlage ihrer Jahresberichte. Zudem können Daten, die nach Umweltstatistikgesetz zu melden sind, auf freiwilliger Basis übermittelt werden.

ADR (Europäische Gefahrgutverordnung)

Das ADR ist die Abkürzung (Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road, vor 2021: Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) zur Bezeichnung des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Dieses Regelwerk enthält Verordnungen zur Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter. Außerdem legt es den Umgang mit dem Gefahrgut während der Beförderung fest und enthält Bestimmungen für die zum Transport verwendeten Fahrzeuge. Die aktuelle Anlage zur 28. ADR-Änderungsverordnung des ADR vom 14. Oktober 2020 wird online vom Bundesanzeiger Verlag zur Verfügung gestellt.

Aerosol

Der Begriff Aerosol („aer“ = Luft, „solutio“ = Lösung) ist die Bezeichnung für ein Gemisch aus flüssigen und/oder festen Schwebeteilchen in der Luft. Aerosolpartikel sind Bestandteile unserer Erdatmosphäre, die mit bloßem Auge nicht sichtbar sind. Organische Anteile stellen hier z. B. Pollen, Bakterien und Viren dar. Anorganische Anteile sind bspw. durch Erosion entstandener Wüstenstaub oder vulkanische Asche. Vom Menschen verursachte Beispiele für Aerosole sind Verbrennungsprodukte wie Rauch, Asche oder industriell hergestellte Nanopartikel. Zur Aufbewahrung von Aerosolen dienen in der Industrie Spray- oder Aerosoldosen, die das flüssig-gasförmige Gemisch bzw. Produkt durch einen Pump- und Sprühmechanismus zur Anwendung freigeben.

Aggregatzustand

Der Aggregatzustand ist der physikalische Zustand eines Stoffes in Abhängigkeit zu dessen Temperatur und Druck (und ohne Einwirkung weiterer physikalischer Kräfte). Klassischerweise werden drei Aggregatzustände unterschieden: fest (Form und Volumen werden beibehalten), flüssig (Volumen wird beibehalten, Form ist unbeständig) und gasförmig (Form und Volumen sind unbeständig). Die drei Aggregatzustände sind zudem drei wichtige Phasen. Eine Phase wird wiederum in der Materialwissenschaft, der physikalischen Chemie und der Thermodynamik definiert als homogener Teil eines thermodynamischen Systems (d. h. in dem chemische Zusammensetzung und physikalischer Zustand einheitlich sind).

Alkalimetalle

Lithium, Natrium, Kalium, Rubidium, Caesium und Francium zählen zu den Alkalimetallen. Dabei handelt es sich um metallisch glänzende, silbrig-weiße weiche Leichtmetalle. Sie sind hochreaktiv und entsprechend gefährlich für Mensch und Umwelt. Ihre Sammlung erfolgt in kleinen Mengen, in getrennten Behältern und mit dauerhafter Abluftanlage an einem kühlen, brandsicheren Ort. Kleinstmengen müssen vor der Entsorgung zwingend neutralisiert werden. Größere Mengen erfordern eine gesonderte Behandlung zur Entsorgung durch Sonderabfallentsorger.

Altbatterien

Als Altbatterien werden leere oder nicht mehr gebrauchsfähige Batterien bezeichnet. Da sie wiederverwertbare Rohstoffe und giftige Schwermetalle wie Blei, Quecksilber oder Cadmium enthalten können, ist eine sachgemäße und umweltfreundliche Entsorgung wichtig. Altbatterien müssen daher getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und anschließend in Verwertungsanlagen recycelt werden. Die Rückgabe erfolgt kostenfrei im Einzelhandel oder bei freiwilligen Rücknahmestellen. Viele Kommunen bieten auch eine Entsorgung über Schadstoffmobile oder Recyclinghöfe an.

Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV)

Die Altfahrzeugverordnung, vormals Altauto-Verordnung, regelt die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung sowie die gemeinwohlverträgliche Beseitigung gebrauchter oder defekter Fahrzeuge in Deutschland. Als „Fahrzeuge“ definiert werden darin solche, die zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen sowie Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht von 3,5 t genutzt wurden. Die Vorgaben der AltfahrzeugV finden auch bei E-Autos Anwendung. Autohersteller sind laut Gesetz zur kostenlosen Rücknahme und fachgerechten Entsorgung ihrer Fahrzeuge verpflichtet. Die Abwicklung erfolgt über eine anerkannte Rücknahmestelle oder einen von einem Hersteller bestimmten anerkannten Demontagebetrieb.

Altgeräte

Der Begriff Altgeräte bezieht sich auf ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte, umgangssprachlich gesagt: Elektroschrott. Hierzu gehören große und kleine Haushaltsgeräte, wie Waschmaschine, Kühlschrank und Herd sowie Staubsauger, Mikrowelle und Kaffeemaschine. Auch Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik wie Computer, Handys und Drucker sowie Unterhaltungselektronik, z. B. Fernseher und Digitalkamera, zählen – sofern nicht mehr brauchbar – zur Kategorie Altgeräte. Diese Geräte sind vor allem durch eine stetig kürzer werdende Lebensdauer, hohe Verkaufszahlen und hohen Wertstoffgehalt gekennzeichnet. Die enthaltenen Wertstoffe können bei sachgemäßer Entsorgung in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden. Geregelt ist der Umgang mit Altgeräten in Deutschland im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).

Altlacke und Altfarben

Nicht verwendete oder als Restbestände übrig gebliebene Lacke und Farben werden als Altlacke und Altfarben bezeichnet. Ihre stoffliche Zusammensetzung ist sehr unterschiedlich und abhängig vom konkreten Anwendungsbereich. Zu den Hauptkomponenten zählen in der Regel Bindemittel, Farbpigmente, Lösungsmittel, Füllstoffe und Zusatzstoffe. Altlacke und Altfarben sind als Sonderabfall zu entsorgen, sofern sie flüssig und nicht ausgehärtet sind, Lösungsmittel enthalten oder wenn ihre Zusammensetzung nicht bekannt ist.

Altlasten

Mit dem Begriff Altlasten werden Flächen bezeichnet, die durch ihre bisherige Nutzung und daher oft verbunden mit einem Eingriff des Menschen in die Natur, nicht mehr der Mindestqualität entsprechen. Dies gilt nicht nur für Böden, sondern auch für das Grundwasser. Betroffene Flächen sind bspw. ehemalige Standorte der chemischen Industrie, Galvanik oder metallverarbeitenden Gewerbes. Abfälle wurden hier in der Vergangenheit bedenkenlos abgekippt, sodass u. a. Öle, Säuren und Teer zur Kontamination des Bodens beitrugen. Das fehlende Umweltbewusstsein führt in der Konsequenz zu vielfältigen Problemen. So enthalten die nicht ordnungsgemäß entsorgten Abfälle mitunter gefährliche Stoffe, wie z. B. Kohlenwasserstoffe oder Schwermetalle, die eine Gefahr für das Trinkwasser und die Bodenqualität darstellen.

Altöl

Der Begriff Altöl bezeichnet gebrauchtes Öl, dessen Anforderungen für Schmierung und Kühlung nicht mehr genügen. Bei regulärer Nutzung kann sich Öl durch äußere Einflüsse, wie z. B. hohe Temperaturen während der Verwendung, Wasser oder die Vermischung mit Fremdstoffen in seinen Eigenschaften verändern. Das aus Maschinen, Motoren, Getrieben oder Turbinen abgeleitete Altöl ist umweltschädlich und unterliegt daher strengen Umweltschutzbestimmungen. Die Altölverordnung (AltölV) gibt vor, dass Motoren- und Getriebeöle nur von Händlern verkauft werden dürfen, die das entstandene Altöl auch entgegennehmen. Die Entsorgung von Altöl erfolgt entweder über die Wiederaufbereitung zu neuen Schmierstoffen oder Heizöl. Der letzte mögliche Schritt der Entsorgung ist die Beseitigung.

Altölverordnung (AltölV)

Altölverordnung (AltölV) regelt die stoffliche Verwertung, die energetische Verwertung und die Beseitigung von Altöl. 1987 in ihrer ersten Fassung in Kraft getreten, gilt sie heute für Erzeuger, Besitzer, Sammler und Beförderer von Altöl, Betreiber von Altölentsorgungsanlagen und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Die AltölV enthält allgemeine Bestimmungen (z. B. Vorrang der Aufbereitung und Vermischungsverbote), Anforderungen an die Abgabe von Verbrennungsmotoren- und Getriebeölen sowie Schlussbestimmungen.

Aluminatlauge

Eine Aluminatlauge ist eine Lösung eines Aluminats – ein Salz der Aluminiumsäure (Aluminiumhydroxid). Wichtige Aluminatlaugen oder -lösungen sind etwa Natriumaluminat-Lösungen (ein Sekundärrohstoff aus der Aluminiumproduktion), da sie mitunter bei der Trinkwasseraufbereitung oder als Fällungs- bzw. Flockungsmittel bei der Abwasserreinigung eingesetzt werden. Weitere Anwendungsgebiete sind u. a. die Titandioxid-Beschichtung oder die Gewinnung von Calciumaluminat, welches wiederum in der Bauchemie von Bedeutung ist. Natriumaluminat-Lösungen entstehen als Zwischenprodukt insbesondere beim Bayer- Verfahren (zur Gewinnung von Aluminiumoxid aus Bauxit) sowie beim Beizen von Aluminium im Eloxal- Verfahren (elektrolytische Oxidation von Aluminium). Mithilfe spezieller Reinigungsverfahren können Aluminatlaugen aus Eloxal-Anlagen wiedergewonnen werden.

Ammoniak

Ammoniak (NH3) ist eine farblose, stechend riechende, wasserlösliche und giftige gasförmige Verbindung von Stickstoff. Etwa 95 % entstehen im landwirtschaftlichen Sektor, v. a. bei der Tierhaltung: In Exkrementen enthaltener Harnstoff und Eiweiß werden in Ammoniak umgewandelt. Ammoniak und dessen Ammoniumsalze sind Pflanzennährstoffe. Als Mineraldünger genutzt, geht eine verbesserte landwirtschaftliche Produktivität mit steigenden Ammoniak-Emissionen einher. Ammoniak reagiert mit anderen Luftschadstoffen, bildet Feinstaub und steht als schädigend für die Gesundheit von Menschen, Planzen und Ökosystemen in der Kritik. EU-Richtlinien und damit einhergehende Vorschriften legen Grenzwerte, Minderungsziele und -techniken fest. Verwendung findet Ammoniak neben Düngemitteln u. a. zur Herstellung von Chemikalien, Fasern und Plastik, Arzneimitteln, Papier sowie in Kältetechnik, Stahl- und Reinigungsindustrie.

Andienungs-, Überlassungs- und Nachweispflichten

Mit den Begriffen Andienungs-, Überlassungs- und Nachweispflicht werden rechtliche Verbindlichkeiten bezeichnet, die durch das europäische und deutsche Abfallrecht für Wirtschaft, Industrie und Entsorger vorgeschrieben sind. Eine Andienungspflicht liegt z. B. dann vor, wenn gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Sonderabfall einer bestimmten Entsorgungseinrichtung angeboten (angedient) werden muss. Landesspezifische Andienungspflichten für gefährliche Abfälle zur Beseitigung gibt es in der Bundesrepublik Deutschland in den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Berlin/ Brandenburg und Bayern. In Rheinland-Pfalz müssen zudem auch gefährliche Abfälle zur Verwertung angedient werden. Eine Überlassungspflicht beschreibt die (physische) Übergabe des Abfalls von Besitzer zu Entsorger und zeigt damit einen Wechsel des zivilrechtlichen Eigentums an. Eine Nachweispflicht bezeichnet die Anzeige und Nachweisführung über die ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung gefährlicher Abfälle. Ihr wird bspw. mithilfe des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) Folge geleistet.

Asbest

Die Gruppenbezeichnung „Asbest“ gilt für natürlich vorkommende Mineralfasern. Das aus langen dünnen Fasern bestehende Material wurde aufgrund seiner Eigenschaften wie z. B. Hitzebeständigkeit, chemische Stabilität, hohe elektrische und thermische Isolierfähigkeit, hohe Elastizität, Zugfestigkeit und Wasserlöslichkeit bis 1995 in Deutschland universell eingesetzt. Die höchsten Asbest-Vorkommen verzeichnen Russland, Kanada und Südafrika. Studien aus den 1960/70er Jahren wiesen die tumorerzeugende Wirkung des Stoffes nach. Asbest und Asbestabfälle werden nach europäischem Abfallrecht als gefährlich eingestuft. Bis dahin wurde Asbest für den Baubereich, die Herstellung von Elektrogeräten, die Anfertigung von Straßenbelag sowie die Herstellung von Behältern für Chemikalien verwendet.

ASF-Behälter

Sicherheitsbehälter der Kategorie ASP und ASF dienen der Lagerung und dem Transport gefährlicher Abfälle. ASF-Behälter (Abfall-Sammel-Behälter für flüssige Sonderabfälle) kommen bei flüssigen, aggressiven Gefahrstoffen, die brennbar oder wassergefährdende Eigenschaften besitzen, zum Einsatz. Dazu zählen bspw. Säuren, Laugen, Farben, Lösemittel, Brems- und Kühlflüssigkeiten und Kraftstoffe. Für die Sammlung und den Transport gefährlicher Abfälle in fester und pastöser Form finden ASP-Behälter (Abfall-Sammel-Behälter für pastöse und feste Sonderabfälle) Verwendung. Dazu gehören u. a. Batterien, Farben und Lacke, Ölfilter, Schmierstoffe, verunreinigte Betriebsmittel, Kunststoff- bzw. Metallemballagen, Leim- und Klebemittelabfälle sowie Harze. ASP- und ASF-Behälter stehen in unterschiedlichen Größen und Fassungsvermögen zur Verfügung.

ASP-Behälter

Sicherheitsbehälter der Kategorie ASP und ASF dienen der Lagerung und dem Transport gefährlicher Abfälle. ASF-Behälter (Abfall-Sammel-Behälter für flüssige Sonderabfälle) kommen bei flüssigen, aggressiven Gefahrstoffen, die brennbar oder wassergefährdende Eigenschaften besitzen, zum Einsatz. Dazu zählen bspw. Säuren, Laugen, Farben, Lösemittel, Brems- und Kühlflüssigkeiten und Kraftstoffe. Für die Sammlung und den Transport gefährlicher Abfälle in fester und pastöser Form finden ASP-Behälter (Abfall-Sammel-Behälter für pastöse und feste Sonderabfälle) Verwendung. Dazu gehören u. a. Batterien, Farben und Lacke, Ölfilter, Schmierstoffe, verunreinigte Betriebsmittel, Kunststoff- bzw. Metallemballagen, Leim- und Klebemittelabfälle sowie Harze. ASP- und ASF-Behälter stehen in unterschiedlichen Größen und Fassungsvermögen zur Verfügung.

Asterisk

Ein Asterisk ist ein typografisches Zeichen in Form eines Sternchens (*). In der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) werden Abfälle, die als gefährlich eingestuft sind, explizit mit diesem Sternchen gekennzeichnet. Es erscheint unmittelbar nach der Abfallschlüsselnummer und signalisiert, dass es sich um eine Abfallart handelt, die spezielle Vorsichtsmaßnahmen erfordert, wie zum Beispiel bei AS 18 01 06* (Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten). Das Sternchen weist eindeutig auf eine gefährliche Abfallart sowie auf die potenziellen Risiken hin, die mit der Handhabung oder Entsorgung dieser Abfälle verbunden sind.

Ätzende Stoffe / Korrosiva

Ätzende Stoffe oder auch Korrosiva sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, die eine Ätzwirkung auf lebendes Gewebe oder Oberflächen aufweisen, wie etwa starke Säuren (z. B. Schwefelsäure) und Basen (z. B. Abflussreiniger). Auch chemische Verbindungen, die stark sauer oder alkalisch mit Wasser reagieren, sowie wasserentziehende oder oxidierend wirkende Stoffe können Korrosiva sein. Nach CLP-Verordnung umfassen ätzende Stoffe drei hautätzende Kategorien (1A, 1B, 1C), die sich nach ihrer Ätzwirkung auf die Haut unterscheiden. Auch die Kategorien „irreversible Schädigung am Auge“ und „korrosiv gegenüber Metallen“ fallen darunter. Als Gefahrgut bilden ätzende Stoffe die Gefahrgutklasse 8 und werden mit dem Piktogramm Ätzwirkung (GHS05) gekennzeichnet. Die irreversible Wirkung auf die Augen fällt jedoch nicht hierunter.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag)

Gemäß Artikel 28 der seit Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten an Dritte* zur Verarbeitung und Nutzung weitergibt, verpflichtet, mit dem entsprechenden Dienstleister einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) abzuschließen. Die vertragliche Vereinbarung zur Weitergabe, Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung dieser vertraulichen Daten zwischen verantwortlichem Auftraggeber und weisungsabhängigem Auftragnehmer wurde damit durch die bis dato geltende Auftragsdatenverarbeitung (ADV) abgelöst. In einem AV-Vertrag müssen laut DSGVO u. a. Gegenstand, die Dauer sowie Art und Zweck der Verarbeitung festgeschrieben werden. Verschwiegenheit und Sicherheit der Verarbeitung müssen seitens Auftragsverarbeiter gewährleistet und durch Zertifikate bestätigt werden.* natürliche oder juristische Person, eine Behörde, Einrichtung oder andere Stelle

Batteriegesetz (BattG)

Regelungen über das Inverkehrbringen von Batterien sowie die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altbatterien inklusive verbindlicher Rücknahmequoten sind im Batteriegesetz (BattG) verankert. Darin ist für alle Hersteller und Importeure, die Batterien (einzeln oder als Produktbestandteil) erstmals in Verkehr bringen, eine Registrierungspflicht beim Umweltbundesamt vorgeschrieben. Sie sind verpflichtet, an einem Rücknahmesystem teilzunehmen und kostenfreie Rücknahmemöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Batterietypen werden in Primär- und Sekundärzellen unterschieden und in Industriebatterien (z. B. Antriebsbatterien von E-Autos), Fahrzeugbatterien und Gerätebatterien klassifiziert. Das 2009 in Kraft getretene BattG löste die Batterieverordnung ab und setzt die europäische Batterierichtlinie in deutsches Recht um. 2021 trat die überarbeitete Gesetzesnovelle in Kraft.

Battery Dismantling

Battery Dismantling beschreibt ein Verfahren zur Vorbereitung von Lithium-Ionen-Batterien für das Recycling. Dies umfasst das Öffnen des Batteriegehäuses, das Ausbauen, Analysieren und gegebenenfalls Tiefenentladen der einzelnen Module. Das Batteriegehäuse, das aus Materialien wie Stahl, Aluminium und Kunststoff besteht, wird einer Recyclinganlage zugeführt. Die tiefenentladenen Module werden platzsparend und sicher gelagert, bevor sie zur weiteren Verarbeitung und zum Recycling transportiert werden. Im Recycling durchlaufen die Module mehrere Schritte, darunter Zerkleinerung, Trennung, Trocknung und Aufbereitung. Dadurch erfolgt die Separierung verschiedener Wertstoffe wie Cobalt und Lithium, die anschließend in der Industrie wiederverwendet werden können.

Bau- und Abbruchabfälle

Bau- und Abbruchabfälle, auch Baumischabfälle genannt, fallen bei Baumaßnahmen an und bezeichnen ein Gemisch von mineralischen und nicht mineralischen Stoffen. Typische Vertreter dieser Abfallart sind Tapete, Kabel, Rohre, Fenster, Türen sowie Verpackungsmaterial und Kunststoffe. Bei der Entsorgung von Baumischabfällen ist darauf zu achten, dass keine schadstoffhaltigen bzw. gefährlichen Abfälle in den Gemischen enthalten sind. Fassadendämmungen aus Styropor oder Mineralwolle müssen daher bspw. separat entsorgt werden. Laut Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sind Abfallerzeuger dazu verpflichtet, die anfallenden Abfallmengen direkt vor Ort getrennt und sortenrein zu sammeln.

Bauschutt

Als Bauschutt werden mineralische Abfälle und Baumaterialien wie Beton, Backsteine, Ziegel, Mörtelreste, Fliesen und Keramik bezeichnet. Da diese Materialien recyclingfähig sind, müssen sie getrennt von Baumischabfällen (mineralischen und nicht mineralischen Abfällen) entsorgt werden. Die Trennung gewerblicher Bauabrisse ist durch die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) geregelt, für private Abrisse gilt diese hingegen nicht. Hierfür ist ein Dienstleister in Anspruch zu nehmen, der die ordnungsgemäße Entsorgung durchführt. Die Kosten für die Entsorgung von Baumischabfällen sind dabei deutlich höher als die für Bauschutt.

Beförderung (Gefahrgutrecht)

Die Beförderung von gefährlichen Gütern umfasst nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) nicht allein den Vorgang der Ortsveränderung. Im Gefahrgutrecht fallen auch die Übernahme und die Ablieferung, zeitweilige Aufenthalte, Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen, Herstellen, Einführen und Inverkehrbringen von Verpackungen, Beförderungsmitteln und Fahrzeugen unter den Begriff der Beförderung. Das Bereitstellen der Ladung beim Empfänger zur Entladung stellt das Ende einer Beförderung dar. Die Pflichten von Beförderern sind in § 19 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) geregelt.

Beseitigung

Beseitigung bezeichnet ein Verfahren innerhalb der Abfallwirtschaft, bei dem nicht verwertbare Abfälle gemeinwohlverträglich beseitigt werden. Hierzu zählt jedes Verfahren, dass keine Verwertung zur Folge hat (d. h. bei dem die Abfälle innerhalb der Anlage oder in der weiteren Wirtschaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden). Als Nebenfolge der Beseitigung können aber durchaus auch Stoffe oder Energie aus den Abfällen zurückgewonnen werden. Übrigbleibende, oftmals giftige Stoffe aus z. B. Filteranlagen werden gut gesichert i.d.R. unter Tage gelagert. Innerhalb der fünfstufigen Abfallhierarchie (§6 KrWG) kommt die Beseitigung an letzter Stelle, die allgemeine Verwertung hat somit stets Vorrang. Dieser Vorrang entfällt nur dann, wenn der Schutz von Mensch und Umwelt durch eine Beseitigung besser gewährleistet werden kann.

Bigbags

Bei Bigbags (auch Bulk Bag oder Jumbo Bag) handelt es sich um flexible Schüttgutbehälter, die einem großen Sack oder einer Tasche ähneln. Die als Einweg- und Mehrwegvariante verwendeten Bigbags haben ein Fassungsvolumen von 1.000 bis 1.300 l und bestehen aus robustem, reißfesten Kunststoffgewebe. Die internationale Kurzbezeichnung lautet FIBC (Flexible Intermediate Bulk Container). Eingesetzt werden sie häufig zum Transport leichterer Abfallstoffe wie Papier- oder Stoffreste. Als Produktverpackung von Schüttgütern wie Mandeln, Holzpellets, Kakaobohnen oder Kunststoffgranulat eignen sie sich ebenso. Auch bei der Entsorgung von Bauabfällen wie Bauschutt, Baustellenabfällen, aber auch für staubige Abfälle, Stearate und Ruße finden sie Verwendung.

Bilgenwasser

Die Bilge ist der unterste Raum eines Schiffes, in dem sich bei einem Leck das in den Schiffsrumpf eindringende Wasser sammelt. Bei modernen Schiffen läuft in der Bilge das (beispielsweise durch den Betrieb der Klimaanlage entstehende) Kondenswasser zusammen. Dieses sogenannte Bilgenwasser ist in der Regel durch Öl- und Kraftstoffreste kontaminiert, weshalb es nicht auf offenem Meer abgepumpt werden darf, sondern mithilfe eines Bilgenentölers sachgemäß aufbereitet werden muss. Die Einleitung von Bilgenwasser ins Meerwasser ist – ebenso wie der Aufbau geeigneter Bilgenentöler – in der „Entschließung des Marine Environment Protection Committee MEPC. 107(49)“ geregelt.

BImSchG/BImSchV

Das Bundes-Immisionsschutzgesetz ist das „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (kurz BImSchG) und beinhaltet Vorschriften für Betreiber von (Industrie-) Anlagen. Es dient dazu, die Umwelt und das Klima vor schädlichen Einflüssen zu schützen, die bspw. bei Schadstoffemissionen durch Feuerungsanlagen entstehen. Das BImSchG unterscheidet dabei in genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Regelungsbereich von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen, die nicht unter die Genehmigungspflicht fallen, ist die „Erste Verordnung zur Durchführung des BImSchG (auch 1. BImSchV)“. Für Großfeuerungsanlagen (> 50 MW) gilt die 13. BimschV.

BImSchV/BImSchG

Das Bundes-Immisionsschutzgesetz ist das „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (kurz BImSchG) und beinhaltet Vorschriften für Betreiber von (Industrie-) Anlagen. Es dient dazu, die Umwelt und das Klima vor schädlichen Einflüssen zu schützen, die bspw. bei Schadstoffemissionen durch Feuerungsanlagen entstehen. Das BImSchG unterscheidet dabei in genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Regelungsbereich von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen, die nicht unter die Genehmigungspflicht fallen, ist die „Erste Verordnung zur Durchführung des BImSchG (auch 1. BImSchV)“. Für Großfeuerungsanlagen (> 50 MW) gilt die 13. BimschV.

Biozide

Biozide sind Produkte, die auf Schadorganismen wirken – u. a. deren Nervensystem lähmen oder deren Vermehrungsfähigkeit beeinträchtigen – und Schädigungen vorbeugen. Dazu gehören Insektizide, Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel und Wandfarben, die Schimmelpilzwachstum verhindern. Aufgrund ihrer potenziellen Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt sind Verkauf, Abgabe und Verwendung in Europa durch die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) geregelt. Biozid-Wirkstoffe durchlaufen ein EU-weites Genehmigungsverfahren. Erst danach können Zulassungsanträge von Produkten mit diesen Wirkstoffen gestellt werden.

Blauer Engel

Das Siegel „Blauer Engel“ ist das Umweltzeichen der Bundesregierung. Es handelt sich um ein sogenanntes TYP I-Umweltzeichen, das auf der internationalen Norm DIN EN ISO 14024 basiert. Farben, Waschmittel und Recyclingpapier: Mehr als 20.000 umweltschonende Produkte und Dienstleistungen von über 1.600 Unternehmen tragen 2021 die unparteiische und wirtschaftlich unabhängige Produktkennzeichnung „Blauer Engel“. Sie sind so für umweltbewusst Einkaufende erkennbar. Die Nachfrage nach umweltschonenden Produkten soll Produktinnovationen fördern und Umweltbelastungen verringern.

Bleibatterien

Bleibatterien, auch Bleiakkumulatoren genannt, sind Speicher für elektrische Energie. Ihre Elektroden bestehen aus Bleidioxid, der Elektrolyt enthält verdünnte Schwefelsäure. Die Masse von Bleiakkus ist im Verhältnis zu ihrem Volumen groß und hat eine geringe Energiedichte. Mit einer Lebensdauer von mehreren Jahren sind sie nicht nur zuverlässig, sondern auch kostengünstig. Neben diesen Vorteilen, weisen Bleibatterien jedoch eine hohe Toxizität auf und wirken ätzend auf organisches Gewebe. Am häufigsten finden sie Verwendung als Starterbatterien für Kraftfahrzeuge oder auch als Energiespeicher für Elektrofahrzeuge.

Blue Economy

Der Begriff Blue Economy geht auf Gunter Pauli, dessen gleichnamiges Buch und die Idee eines Umweltprojektes zurück, nachhaltige, durch die Natur inspirierte Problemlösungen für Gesellschaft und Wirtschaft zu sammeln. Blue (deutsch: blau) steht für die Farbe der Meere, des Himmels und der Erde – vom Weltall betrachtet aus. Das Konzept Blue Economy geht über die Green Economy hinaus, denn sie soll für alle leistbar, gänzlich umweltfreundlich sein und das gesamte Wirtschaftssystem verändern. Lokale Ressourcen nutzen, Abfälle eines Produktes wiederverwenden für ein anderes Produkt sowie eine effiziente und nachhaltige Produktion sind zentrale Aspekte des Modells.

Bodenaushub/ Erdaushub

Bei Baumaßnahmen ausgehobene Erde, die bei der Erschließung neuer Wohngebiete, Straßen- und Bergbauarbeiten anfällt, wird als Erd- oder Bodenaushub bezeichnet. Bestandteile sind Bodenarten wie Sanderde, Lehmerde, Tonerde und Kies. Einen Sonderfall stellt laut Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodschG) und der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Mutterboden dar. Der Zustand des Bodens bestimmt auch die Art der Entsorgung bzw. den Entsorgungsweg. Dabei wird in schadstofffreien und kontaminierten Bodenaushub unterschieden. Eine Verunreinigung liegt vor, sobald der Boden mit Wurzeln, Ästen oder Verpackungsmüll durchsetzt ist. Boden, der durch Schwermetalle oder Chemikalien wie Säuren oder Laugen untrennbar verschmutzt ist, gilt als schadstoffbelastet. Nach gründlichem Aussieben kann schadstofffreier Erdaushub uneingeschränkt wiederverwendet werden.

Brauchwasser

Brauchwasser (auch Betriebswasser oder Nutzwasser) bezeichnet Wasser, das für hauswirtschaftliche, technische, landwirtschaftliche oder gewerbliche Vorgänge verwendet wird. In Abgrenzung zum Trinkwasser ist es nicht für den Verzehr vorgesehen. Die hygienischen Anforderungen an Brauchwasser sind daher geringer als die für Trinkwasser, obgleich auch hier Mindestanforderungen bestehen, weshalb benutztes Betriebswasser vor einer Wiederverwendung gleichwohl einer Wiederaufbereitung bedarf. Darüber hinaus muss Brauchwasser insbesondere (je nach Anwendung) den prozessspezifischen Anforderungen genügen (z. B. Algenschutz bei Kühlwasser). In der häuslichen Nutzung wird aufgrund der zumeist reinen Trinkwasserversorgung in der Regel auch Trinkwasser als Brauchwasser verwendet.

Bremsflüssigkeit

Bremsflüssigkeit gehört zur Bremsanlage von Kraftfahrzeugen. Sie befindet sich in den Bremsschläuchen und einem befüllbaren Speicher. Es handelt sich um eine Hydraulikflüssigkeit, die die Bremskraft vom Gaspedal auf die Radbremse überträgt. Die Zusammensetzung kann variieren, ist aber an Mindestanforderungen gebunden. Die meisten basieren auf dem Lösungsmittel Polyglycol. Aufgrund ihrer Gefährlichkeit muss alte Bremsflüssigkeit als Sonderabfall entsorgt, kann aufgearbeitet oder in der chemischen Industrie weiterverwertet werden. Sie fällt nicht in den Regelungsbereich des Altölgesetzes.

Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist ein 2019 erlassenes Instrument der deutschen Bundesregierung zur Einhaltung der festgelegten Klimaziele. Es bildet die Grundlage für den Handel sowie die Bepreisung von Zertifikaten für Brennstoffemissionen auf Bundesebene. Dieser nationale Emissionsrechtehandel wurde 2021 eingeführt. Die Festpreise für die Emissionszertifikate werden während einer vierjährigen Einführungsphase bis 2025 sukzessive angehoben, bevor sie in einer Versteigerungsphase ab 2026 frei gehandelt werden. Anfänglich betraf das Gesetz nur Emissionsrechte aus den Sektoren Verkehr und Wärme wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas. 2023 wurde der Geltungsbereich auf Brennstoff aus Kohle ausgeweitet, ab 2024 sollen Abfälle einbezogen werden.

Brutto-Abfallaufkommen

Als Brutto-Abfallaufkommen wird die Abfallmenge bezeichnet, die bei den Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen abzüglich der Importe und zuzüglich der Exporte anfällt. Dabei werden alle Abfälle einbezogen, die bereits in anderen Abfallentsorgungsanlagen behandelt wurden (Sekundärabfälle). Das Brutto-Abfallaufkommen betrug 2017 in Deutschland ca. 412,2 Mio. t, 2016 waren es etwa 411,5 Mio. t. Eine besondere Rolle spielen die Bau- und Abbruchabfälle. Mit 222,3 Mio. t machten sie 2017 den größten Teil (53,4 %) des Brutto-Abfallaufkommens aus.

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ist am 1. August 2023 als Teil der Mantelverordnung (MantelV) in Kraft getreten. Sie fasst die Regelung zum Auf- und Einbringen von Materialien in Böden neu. Dazu wurden sowohl Methoden zur Bestimmung von Schadstoffgehalten aktualisiert als auch Regelungen zum physikalischen Bodenschutz, zur bodenkundlichen Baubegleitung und zur Gefahrenabwehr bei Bodenerosion. Zusätzlich umfasst die neue BBodSchV angepasste Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerte sowie neue Ordnungswidrigkeitentatbestände.

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Am 25. Mai 2018 trat neben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das novellierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Dieses ist für öffentliche Stellen des Bundes und Unternehmen verfasst und regelt in vier Teilen den Umgang mit personenbezogenen Daten. Es gilt nicht für kirchliche Einrichtungen und öffentliche Stellen der Länder. Die DSGVO und spezielle Datenschutzgesetze des Bundes haben gegenüber dem neuen Bundesdatenschutzgesetz Vorrang. Bei der Entsorgung von Datenträgern ist eine besonders große Sorgfalt geboten, um die Vorgaben des BDSG sowie der DSGVO einzuhalten. Unternehmen sind demnach dazu verpflichtet, große Datenmengen vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen und unwiderruflich zu löschen

C02 (Kohlendioxid)

CO2 steht für das aus Kohlenstoff und Sauerstoff bestehende Molekül Kohlenstoffdioxid, auch als Kohlendioxid bezeichnet. Es handelt sich um ein farbloses, in Wasser lösliches, nicht brennbares, geruchloses und ungiftiges Gas. Durch die Atmung von Lebewesen ist CO2 natürlicher Bestandteil der Luft. Zudem gilt es als bedeutendstes Klimagas und mengenmäßig hauptsächlicher Treiber für den Klimawandel: CO2-Emissionen entstehen hauptsächlich auch dann, wenn fossile Energieträger wie Holz, Kohle, Öl und Gas verbrannt werden. In Deutschland gehen die Kohlendioxid-Emissionen seit 1990 zurück. Nach der 26. Weltklimakonferenz in Glasgow will Deutschland nicht erst 2050, sondern schon 2045 klimaneutral werden und bis 2030 den Treibhausgasausstoß um mindestens 65 Prozent reduzieren.

Cadmium

Cadmium ist mit dem Symbol „Cd“ und der Ordnungszahl 48 im Periodensystem gekennzeichnet. Als sehr seltenes chemisches Element wird es ausschließlich als Nebenprodukt bei der Zinkverhüttung gewonnen. Geringe Mengen fallen außerdem beim Recycling von Stahl und Eisen an. Cadmium ist ein weiches Material, das an der Luft durch Oxidation eine Verdunklung der Oberfläche herbeiführt. Aufgrund hoher Toxizität wird der Stoff industriell immer weniger verwendet. Am häufigsten kommt Cadmium als Rostschutz für Eisenwerkstoffe und bei der Herstellung von Halbleitern zum Einsatz. Nickel-Cadmium-Akkus sind noch immer im Umlauf, werden aber zunehmend durch Lithium-Ionen-Akkus ersetzt, da diese nicht giftig sind.

Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) enthält Vorschriften zur Regulierung und Kontrolle von klimaschädlichen chemischen Substanzen, insbesondere von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen). Sie ist am 18. Februar 2017 in Kraft getreten und löst die frühere Chemikalien-Klimaschutzverordnung aus dem Jahr 2008 ab. Enthalten sind u. a. Anforderungen und Maßnahmen für Unternehmen, die mit F-Gasen arbeiten. Bestimmungen zur Rückgewinnung und Rücknahme von verwendeten fluorierten Treibhausgasen sind in § 4 geregelt. Bei Verstößen gegen die Vorschriften der ChemKlimaschutzV drohen hohe Geldstrafen.

Chemisches Recycling (Kunststoff)

Das chemische Recycling steht für technische Verfahren, bei denen Kunststoffabfälle in ihre Grundbausteine zerlegt werden, um anschließend neue Kunststoffe herzustellen. Es wird zunehmend als Lösungsweg zur Bewältigung des Verpackungsmüllproblems forciert, innerhalb der Branche aber auch kontrovers diskutiert. Umweltorganisationen warnen vor nicht abschätzbaren Umweltfolgen. Zu den chemischen Recyclingtechniken zählen die Pyrolyse, die Vergasung oder die Verflüssigung (z. B. Verölung oder Solvolyse).

Chlorgas

Chlorgas (Cl2) ist ein aggressives Atemgift, das häufig zur Desinfektion von Wasser (Trinkwasser, in Schwimmbädern) sowie medizinischen Geräten verwendet wird. In der chemischen Industrie dient es als Ausgangsstoff für die Herstellung verschiedener Chemikalien wie PVC oder Chlorbenzol. Die hochgiftige Substanz wird in Gasbehältern geliefert und in speziellen Räumen für Chlorgas bereitgestellt. Chlorgas hat eine starke oxidierende Wirkung und reagiert bereits bei Raumtemperatur mit zahlreichen oxidationsfähigen Stoffen, wodurch Wärme freigesetzt wird. Beim Wechsel des Gasbehälters ist das Tragen geeigneter Atemschutzgeräte aufgrund akuter und chronischer Gesundheitsgefahren unerlässlich. Die Entsorgung der Chlorgasbehälter erfolgt als gefährlicher Abfall. Räume, die ausschließlich für die Lagerung von Chlorgasbehältern vorgesehen sind, müssen den Vorschriften der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ entsprechen.

Circular Economy

Die Kreislaufwirtschaft (englisch: Circular Economy) beruht auf dem System, wertvolle Ressourcen zu bewahren, Rohstoffe effizienter zu nutzen und somit Abfälle auf ein Minimum zu reduzieren. Das Modell steht dem traditionellen Prinzip der Linearwirtschaft, auch „Wegwerfwirtschaft“ genannt, gegenüber. Kreislaufwirtschaft bedeutet, den Lebenszyklus von Produkten zu verlängern, sprich Produkte so lange wie möglich wiederzuverwenden, aufzuarbeiten, zu reparieren, zu leasen, zu recyceln etc. Ressourcen und Materialien müssen so weit wie möglich in der Wirtschaft verbleiben, um somit insgesamt eine sinnvolle und effiziente Wertschöpfung zu generieren. Um die Vision einer „Zero-Waste-Produktion“ zukünftig zu realisieren, müssen Materialien und Produkte nach Gebrauch nicht nur recycelt, sondern von vornherein für Langlebigkeit, leichte Reparatur und Austausch von Komponenten entwickelt werden.

Clean Vehicles Directive

„Clean Vehicles Directive“, kurz CVD, bezeichnet die EU-Richtlinie 2019/1161 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge. Sie soll den Nachfrageimpuls von emissionsarmen und -freien Straßenfahrzeugen bei der öffentlichen Auftragsvergabe fördern und Emissionen im Verkehrsbereich reduzieren. In Deutschland wurde sie 2021 mit dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) umgesetzt und damit Mindestquoten für die Beschaffung von „sauberen“ Pkw und Nutzfahrzeugen für kommunale Fuhrparks eingeführt.

CLP-Verordnung

Die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen CLP (Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures) geht aus dem Global Harmonisierten System der Vereinten Nationen hervor. Als eine Ergänzung zur Gefahrstoffrichtlinie 67/548/EWG und der REACH-Verordnung stellt sie den freien Verkehr von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen in der EU sicher. Europäische Hersteller, Importeure und nachfolgende Anwender sind durch die Verordnung dazu verpflichtet, Stoffe und Gemische ordnungsgemäß einzustufen, um so Mensch und Umwelt vor möglichen Risiken zu bewahren

Cobalt

Kobalt (fachsprachlich Cobalt) ist ein hartes, blau-gräulich glänzendes Metall. Als chemisches Element ist es mit dem Symbol ‚Co‘ und der Ordnungszahl 27 gekennzeichnet. Kobalt ist ferromagnetisch, zählt zu den sogenannten Übergangsmetallen und besitzt eine hohe Leitfähigkeit für Wärme und Strom. Gewonnen wird Kobalt hauptsächlich aus Kupfer- und Nickelerzen. Das bedeutendste Fördergebiet für den wertvollen Rohstoff liegt in der Demokratischen Republik Kongo. Kobalt ist vielfältig einsetzbar, die größte Nachfrage liegt im Bereich wiederaufladbarer Batterien. Ein normaler Elektroauto-Akku mit 90 kWh bspw. benötigt etwa 13,5 kg Kobalt. Zudem findet das Metall Anwendung in Superlegierungen, Karbiden und Diamantwerkzeugen, Färbemitteln, Magneten und Katalysatoren.

Dangerous Goods Regulation (DGR)

Die Dangerous Goods Regulations (DGR) ist ein Regelwerk, das die weltweite Referenz für den Versand gefährlicher Güter im Luftverkehr darstellt und als einziger von den Fluggesellschaften anerkannter rechtlicher Standard gilt. Fluggesellschaften, Spediteure, Bodenabfertiger und Verlader nutzen die DGR-Bestimmungen, um sicherzustellen, dass gefährliche Güter sicher und ordnungsgemäß transportiert werden. Gegenstände wie bspw. Lithium-Ionen-Batterien können die Sicherheit eines Flugzeugs oder der an Bord befindlichen Personen gefährden. Eine sorgfältige Deklaration und eine durch Richtlinien vorgeschriebene Verpackung ist daher zwingend notwendig. Die DGR bestimmt auch, welche Gefahrgüter über den Luftverkehr transportiert werden dürfen und welche gefährlichen Materialien verboten oder eingeschränkt werden.

Dekarbonisierung

Dekarbonisierung bedeutet das Ersetzen von Kohlenstoff, speziell in der Energieindustrie. Sie gilt als notwendige Maßnahme, um Klimaneutralität zu erreichen und CO2-Emissionen zu senken. Weil Treibhausgase vor allem durch den Einsatz fossiler Energieträger wie Kohle, Erdgas und Erdöl verursacht werden, zählt die Energiewende zu den wichtigsten Bestandteilen der Dekarbonisierung. Ansätze zur Emissionsminderung in Deutschland sind u. a. der Ausbau erneuerbarer Energien und eine Steigerung der Energieeffizienz.

Deklarationsanalyse

Paragraph 3 Absatz 1 der Nachweisverordnung (NachwV) gibt vor, dass ein Entsorgungsnachweis aus vier Teilen besteht: Deckblatt Entsorgungsnachweis, Verantwortliche Erklärung einschließlich Deklarationsanalyse, Annahmeerklärung des Abfallentsorgers und Bestätigung der zuständigen Behörde. Um den Entsorgungsweg zu bestimmen, findet innerhalb der Deklarationsanalyse eine chemische Untersuchung des Abfalls auf verschiedene Parameter statt. Sollte das Verfahren, in dem der Abfall anfällt bekannt oder die Vorbehandlung angegeben sein, und sich daraus Art, Beschaffenheit und Zusammensetzung ergeben, ist keine Deklarationsanalyse nötig.

Deponieklasse (0-IV)

Abfalldeponien bilden die letzte Stufe der im KrWG manifestierten Abfallhierarchie. Diese werden mittels Zuordnungswerten und -kriterien der DepV den Deponieklassen (DK) 0 bis IV zugeordnet. Deponieklasse 0 bezeichnet nicht gefährliche Inertabfälle wie Boden- und Bauabfälle. Gefährliche und nicht gefährliche Abfälle wie Bodenaushub und Asbest gehören zur DK I. DK II kennzeichnet nicht gefährliche und gefährliche, Abfälle wie Straßenaufbruch und Aschen. Sonderabfälle, also gefährliche Abfälle die oberirdisch abgelagert werden können, werden Deponieklasse III zugeordnet. Die Deponieklasse mit den höchsten technischen Anforderungen ist DK IV. Sie umfasst Sonderabfälle, die unterhalb der Erde abgelagert werden müssen und daher eine geologische Barriere zum Untergrund benötigen. Untertage werden so bspw. Filterstäube oder Salzschlacke aus der Zweitschmelze gelagert.

Deponieverordnung (DepV)

Anforderungen an Standort, Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Deponien werden in der Deponieverordnung (DepV) geregelt. Die Maßnahmen der DepV gewährleisten die qualitätsgesicherte Herstellung von Abdichtungssystemen für die Basis- und Oberflächendichtung. Nur Materialien, Komponenten und Systeme, die dem Stand der Technik entsprechen, dürfen für Abdichtungssysteme eingesetzt werden. Des Weiteren regelt die DepV das Erfassen und die Abgabe von Sickerwasser und Deponiegasen. Auch Vorgaben an das Personal, die finanzielle Sicherheit und die Organisation des Deponiebetriebs sind durch die DepV geregelt.

Der Grüne Punkt

Der Grüne Punkt, in vereinzelten Ländern auch nur „Der Punkt“, ist ein weltweit geschütztes Markenzeichen, das Einsatz und Aufdruck auf Verpackungen in vielen europäischen Ländern findet. In Deutschland zeigt es Verbraucherinnen und Verbrauchern seit 1991 an, dass der Hersteller für diese Verpackung die Pflichten der Verpackungsverordnung erfüllt hat. Der Grüne Punkt ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, dass die Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen steuert. Ziel der Marke ist es Wertstoffe in geschlossenen Kreisläufen zu halten und so nicht nur wertvolle Umweltressourcen zu schonen, sondern auch das Klima.

Design for Recycling (Design4Recycling)

Der Ausdruck „Design for Recycling“, auch „Design4Recycling“, steht für die recyclingorientierte Produktentwicklung. Bereits in den 1970er Jahren geprägt, wird er von Recyclingunternehmen und Umweltorganisationen eingefordert und ist inzwischen im internationalen Abfallrecht verankert, in Deutschland u. a. im Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 23), Verpackungsgesetz (§ 4) und Elektro- und Elektronikgerätegesetz (§ 4). Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat zum Thema für Entwickler und Konstrukteure die Richtlinie 2243 erarbeitet. Die Grundidee und Intention von „Design for Recycling“: Produkte, auch Verpackungen, sollen von vornherein für die Wiederverwertung konzipiert sein, um eine effiziente Kreislaufwirtschaft herzustellen. Das dient Umweltzielen wie der Ressourcenschonung und Verminderung von Treibhausgas-Emissionen.

Destillat

Das Ergebnis der Destillation (lateinisch von destillare, herabtröpfeln) wird als Destillat bezeichnet. Destillation meint thermische Trennverfahren, um Stoffe eines flüssigen Gemisches zu trennen. Neben der einfachen Destillation gibt es u. a. die mehrstufige, die fraktionierende, die Vakuumdestillation und die Überdruckdestillation. Das grundlegende Prinzip ist die Nutzung der unterschiedlichen Siedepunkte. Der beim Sieden entstehende Dampf wird durch Kondensation wieder verflüssigt. Angewendet wird das Verfahren heute zur Isolierung medizinischer Wirkstoffe, zum Destillieren von Erdöl, beim Brennen von Alkohol und auch beim Lösemittelrecycling.

Digitaler Produktpass

Der digitale Produktpass (kurz DPP) ist ein in der Ökodesign-Verordnung der EU verankertes Instrument zur besseren Verfügbarkeit ökologisch relevanter Produktdaten. Letztere werden dabei mithilfe eines QR-Codes oder eines RFID-Chips auf dem Produkt verfügbar gemacht. So soll der DPP es künftig Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen ermöglichen, fundierte Entscheidungen (für nachhaltige Produkte) bei ihren Investitionen zu treffen. Hierfür enthält der DPP u. a. Informationen zur Herkunft und stofflichen Zusammensetzung, ebenso wie zu Entsorgungs- und Recyclingmöglichkeiten eines Produkts.

DIN 66399

In der DIN-Norm 66399 ist die sichere Vernichtung von „Datenträgern aus der Büro- und Datentechnik“ gesetzlich geregelt. Sie geht aus einer Kooperation des Deutschen Instituts für Normierung (DIN) ,des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hervor und gilt seit 2012. Die DIN 66399 unterscheidet zwischen 6 Arten von Datenträgern, die entsprechend der auf ihnen möglichen Größe der Informationsdarstellung klassifiziert werden: Von Datenträgern in Originalgröße (Papier, Print, Röntgenfilme) bis hin zu elektronischen Datenträgern (USB-Sticks, Speicherkarten, etc.). Zusätzlich differenziert sie zwischen drei Schutzklassen nach Höhe der jeweiligen Schutzbedürftigkeit der enthaltenen Daten, woraus sich sieben Sicherheitsstufen bilden.

Druckgasbehälter

Druckluftbehälter sind Behälter, in denen Gase oder Dämpfe (z. B. Wasserstoff, Sauerstoff oder Stickstoff, auch Druckluft) unter sehr hohem Druck gelagert oder transportiert werden. Je nach Inhalt oder Verwendungszweck bestehen die Behälter aus verschiedenen Materialien: Für Industriegase werden beispielsweise Gasbehälter aus vergütetem Stahl verwendet, hochreine Gase lagert man in Behältnissen aus Aluminium oder Edelstahl. Die Druckluftgasbehälter werden u. a. in der Medizin, Chemieindustrie sowie in der Luft- und Raumfahrt genutzt. Um die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Umwelt zu gewährleisten und Beschädigungen zu vermeiden, gelten für den Umgang, die Wartung und den Betrieb der Behälter strenge Sicherheitsregeln.

Dünnschichtzellen

Dünnschichtzellen sind Solarzellen, die in Solar- und Photovoltaikanlagen verbaut sind. Sie transformieren die Strahlungsenergie der Sonne zu elektrischer Energie. Eine Reihenschaltung von Solarzellen wird als Solarmodul definiert. Anders als mono- oder polykristalline Solarzellen, entstehen Dünnschichtzellen durch die Beschichtung des Trägermaterials mit einem Halbleiter (z. B. Silicium, Cadmiumtellurid etc.) und benötigen daher nur wenig Rohstoff. Das am häufigsten verwendete Material für Dünnschichtzellen ist amorphes Silizium. Die Schichtdicke der Zellen ist ebenso entscheidend. Die Module sind im Vergleich zu anderen nicht nur langlebiger, sondern auch etwa 100 Mal dünner.

E-Auto

Elektroautos sind Fahrzeuge, die mit einem oder mehreren Elektromotoren angetrieben werden. Die dafür benötigte Energie stammt weitestgehend aus Lithium-Ionen-Akkumulatoren (wiederaufladbarer Energiespeicher). Außerdem gibt es E-Autos, die nur teilweise durch eine Stromversorgung angetrieben werden. Diese sog. Hybrid-Fahrzeuge verfügen über einen Verbrennungsmotor, der zusätzlich mit einem Generator ausgestattet ist. Während Elektroautos keine Luftschadstoffe ausstoßen, erzeugen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor hohe Emissionswerte. Der Einsatz von E-Autos ist dennoch kritisch zu betrachten, da die verwendeten Akkumulatoren einige Hürden und Risiken bereithalten. Sie sind nicht nur schwer und teuer, sondern haben auch eine begrenzte Lebenszeit. Die Produktion von Li-Io-Akkumulatoren unterliegt oft menschen- und umweltschädigenden Bedingungen und auch ihre Entsorgung ist aufwendig und mitunter gefährlich.

E-Scooter

E-Scooter bzw. Elektro-Scooter sind Tretroller mit einem elektrischen, akkubetriebenen Motor. Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sind sie seit Juni 2019 im deutschen Straßenverkehr zugelassen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt zulassungsbedingt 20 km/h. Privat oder im Sharing-Betrieb genutzt, finden sie sich vorrangig im urbanen Raum für Kurzstrecken. Eine Führerscheinpflicht besteht für sie nicht. Ihr Beitrag zum Umweltschutz ist umstritten. Kritik bezieht sich auf die geringe Lebensdauer, Produktions- und Transportemissionen, Falschparken und Vandalismus sowie Entsorgung und Recycling. Technische Optimierungen und Regularien seitens Städten und Kommunen sind in Zukunft zu erwarten.

ear (Elektro-Altgeräte Register)

Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register registriert Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, stellt Sammelbehälter für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten bereit und koordiniert ihre Abholung. Im Zuge der Überführung der EU-Richtlinie zur Reduktion des Elektroschrottaufkommens in nationales Recht wurde die ear von den Produzenten selbst gegründet. 2015 hat das Umweltbundesamt der Stiftung hoheitliche Aufgaben aus dem ElektroG übertragen. Zudem sichert die Stiftung die wettbewerbsgerechte Umsetzung von Garantieprüfungen, die Festlegung kollektiver Herstellergarantiesysteme und die Erfassung der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte

Einwegkunststoffrichtlinie

Die seit Juli 2019 geltende Richtlinie 2019/904/EU über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie) soll den Verbrauch bestimmter Einwegkunststoff-Produkte senken, deren Auswirkungen auf die Umwelt, v. a. die Meere, vermeiden und reduzieren sowie Kunststoff besser in die Kreislaufwirtschaft einbinden. Die Richtlinie enthält Produktverbote, Kennzeichnungsvorschriften und nimmt Hersteller in die Verantwortung. Zur Umsetzung in Deutschland hat das Bundeskabinett am 24. Juni 2020 zunächst die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) beschlossen.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dient der Regulation und dem Umgang mit Abfallmengen (nicht mehr) gebrauchter oder defekter Elektrogeräte. Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten ist am 20.10. 2015 in Kraft getreten und legt den Fokus auf die Wiederverwendung- oder Verwertung der Geräte. Dies steht in direktem Zusammenhang mit den Verantwortungen, die Hersteller, Importeure, Exporteure und Händler von elektronischen Geräten tragen. Bereits die Produktion soll umwelt- und ressourcenschonend erfolgen und demnach auch die Entsorgungs- und Recyclingmöglichkeiten stets im Blick behalten. Durch eine gesetzliche Neuerung im August 2018 fallen nun auch Gegenstände, die fest verbaute Elektroteile aufweisen, unter das ElektroG.

Elektroauto

Elektroautos sind Fahrzeuge, die mit einem oder mehreren Elektromotoren angetrieben werden. Die dafür benötigte Energie stammt weitestgehend aus Lithium-Ionen-Akkumulatoren (wiederaufladbarer Energiespeicher). Außerdem gibt es E-Autos, die nur teilweise durch eine Stromversorgung angetrieben werden. Diese sog. Hybrid-Fahrzeuge verfügen über einen Verbrennungsmotor, der zusätzlich mit einem Generator ausgestattet ist. Während Elektroautos keine Luftschadstoffe ausstoßen, erzeugen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor hohe Emissionswerte. Der Einsatz von E-Autos ist dennoch kritisch zu betrachten, da die verwendeten Akkumulatoren einige Hürden und Risiken bereithalten. Sie sind nicht nur schwer und teuer, sondern haben auch eine begrenzte Lebenszeit. Die Produktion von Li-Io-Akkumulatoren unterliegt oft menschen- und umweltschädigenden Bedingungen und auch ihre Entsorgung ist aufwendig und mitunter gefährlich.

Elektrofahrrad / E-Bike

Ein Elektrofahrrad verfügt über einen beim Treten der Pedale unterstützenden Elektromotor. In Deutschland ist der Typ Pedelec (Pedal Electric Cycle) am weitesten verbreitet und verkehrsrechtlich dem normalen Fahrrad gleichgestellt. Hier schaltet sich der Motor ab 25 Kilometer pro Stunde automatisch ab. Davon abzugrenzen sind schnelle Elektrofahrräder der Kategorie S-Pedelec, die bei 45 Kilometer pro Stunde abschalten und als Leichtmofa oder Kleinkraftrad eingestuft sind. E-Bikes wiederum beschleunigen mit Knopfdruck und ohne Treten; sie sind ab 6 Kilometer pro Stunde zulassungsfähig. Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe Pedelec und E-Bike oft fälschlicherweise synonym verwendet.

Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)

Das elektronische Abfallnachweisverfahren ist seit dem 1. April 2010 für die Entsorgung gefährlicher Abfälle gesetzlich vorgeschrieben. Es stellt die Überwachung der Entsorgung bzw. Verwertung der Abfälle sicher. Nicht nur die Erzeuger, Transporteure, Verwerter und Entsorger gefährlicher Abfälle sind zur Anwendung des Verfahrens verpflichtet. Auch die zuständigen Behörden müssen alle Schritte in der Behandlung der Abfälle mittels sogenannter Nachweise festhalten. Die drei wichtigsten Dokumente des Verfahrens sind der Entsorgungsnachweis, der Begleitschein und ein Übernahmeschein. Damit wird eine fachgerechte und vollständige Entsorgung sichergestellt, die nicht nur währenddessen, sondern auch im Nachgang kontrolliert und überprüft werden kann. Mit der Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur 2011 wurde das Abfallnachweisverfahren vollumfänglich eingeführt und digitalisiert.

Elektroschrott

Elektro- und Elektronikaltgeräte werden umgangssprachlich häufig mit dem Begriff ‚Elektroschrott‘ bezeichnet. Gefahrstoffe und Verbindungen wie Quecksilber, Blei und Kadmium, aber auch Halogenkohlenwasserstoffe sind meist in Elektro- und Elektronikgeräten enthalten. Da diese für Mensch und Umwelt ein Risiko darstellen können, wird Elektroschrott in Deutschland in der Regel als gefährlicher Abfall eingestuft und darf daher nicht über den Haushaltsabfall entsorgt werden. Der Handel ist ab einer Ladenfläche bzw. Lagerfläche ab 400 m² zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Darüber hinaus sind in den Kommunen für die Gewährleistung einer sicheren und ordnungsgemäßen Entsorgung eigens dafür vorgesehene Sammelstellen eingerichtet.

Emulsion

Eine Emulsion ist ein Gemisch aus zwei normalerweise nicht mischbaren Flüssigkeiten, meist Öl und Wasser. Beispiele aus dem Alltag sind Kosmetika, Milch und Mayonnaise. Um das Entmischen zu verhindern, müssen Tenside bzw. Emulgatoren zugesetzt werden. Emulsionen fallen auch als als Kühl-/Schmierstoffe bei der Bearbeitung von Metallen und der Herstellung chemischer Produkte an. In Werkstattabwässern kommen oft stabile Emulsionen vor, die eine spezielle Emulsionsspaltanlage vor der Einleitung in das Kanalnetz erforderlich machen. Zur Abfallart Emulsionen gehören Bearbeitungsöle und -schlämme, die teils auch giftige Stoffe enthalten. Sie müssen getrennt gesammelt und entsorgt werden. Recyclingverfahren zielen auf eine Separation.

Ende der Abfalleigenschaft (End of Waste)

Auf Basis der EU-Abfallrahmenrichtlinie definiert § 5 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes das sog. „Ende der Abfalleigenschaft“: Stoffe und Gegenstände fallen aus der Abfalleigenschaft und dem Abfallrecht, wenn sie ein Recycling oder Verwertungsverfahren durchlaufen haben und vier Anforderungen erfüllen: 1. Sie werden für bestimmte Zwecke verwendet. 2. Es besteht ein Markt oder eine Nachfrage. 3. Technische Anforderungen, Rechtsvorschriften und Normen für Erzeugnisse sind erfüllt. 4. Die Verwendung hat keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt. Ist das Ende der Abfalleigenschaft erreicht, gilt das Anlagen-, Produkt- oder Stoffrecht.

Energetische (Abfall-)Verwertung

Die energetische Verwertung ist ein Verbrennungsprozess, der darauf abzielt, nicht zu recycelnde Abfallgemische und Einzelfraktionen als Brennstoffe zum Beispiel in Zement- und Kraftwerken zu verwenden. Indem stofflich nicht mehr verwertbare Abfälle einer energetischen Nutzung zugeführt werden, lassen sich Primärenergieträger substituieren. Insofern der Rang einer Verwertungsmaßnahme für bestimmte Abfallarten nicht abweichend formuliert ist (§ 8 Absatz 2 KrWG), hat gemäß Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die stoffliche Verwertung (Recycling) grundsätzlich Vorrang gegenüber der energetischen Verwertung.

Energiesparlampen

Nach der EG-Verordnung 244/2009 dürfen nur Lampen mit einer bestimmten Effizienz als Energiesparlampen bezeichnet werden. Umgerechnet entspricht dies einer Minderung der Elektroleistung (Watt) um mindestens 70 v.H. gegenüber einer Standardglühlampe. Nur einige Kompaktleuchtstofflampen und LED-Lampen erreichen diesen Wert, Halogenglühlampen hingegen nicht. Energiesparlampen geraten immer wieder in die Diskussion, weil sie geringe Mengen des Schwermetalls Quecksilber enthalten. (Zerbrochene) Altlampen dürfen daher nicht über den Restabfall oder den Altglascontainer entsorgt werden, sondern sind beim Wertstoffhof, Schadstoffmobil oder im Handel abzugeben.

Entsorgungsfachbetrieb

Dabei handelt es sich um Betriebe, die Abfälle entsorgen und die für ihre Entsorgungstätigkeiten durch eine technische Überwachungsorganisation oder eine Entsorgergemeinschaft als Entsorgungsfachbetriebe zertifiziert worden sind. Eine Entsorgung von gefährlichen Abfällen mit Hilfe eines Entsorgungsfachbetriebs dient dazu, die Gewerbebetriebe hinsichtlich ihrer eigenen Verantwortung für die Entsorgung der bei ihnen anfallenden Abfälle zu entlasten. Nach der Rechtsprechung müssen sich die Gewerbebetriebe bei der Übergabe ihre Abfälle vergewissern, dass das beauftragte Entsorgungsunternehmen hinreichend fachkundig und zuverlässig für die Entsorgung der gefährlichen Abfälle ist. Das wird durch die Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben, die auf eine Entsorgung gefährlicher Abfälle spezialisiert sind, sichergestellt.

Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) ist die Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften. 1996 eingeführt, entwickelt sie das Qualitätsprofil von Entsorgungsfachbetrieben gemäß § 56 und § 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die Qualität des Gütezeichens „Entsorgungsfachbetrieb“ weiter. Am 1. Juni 2017 trat eine Neufassung in Kraft. Die EfbV regelt die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe sowie deren Überwachung und Zertifizierung. Durch das elektronische Entsorgungsfachbetrieberegister (§ 28 EfbV) sollen Abfallerzeuger wie -beauftragte Zertifizierungen nachvollziehen und auf eine rechtlich beanstandungsfreie Bewirtschaftung übergebener Abfälle vertrauen können.

Entsorgungsnachweis

Jeder Erzeuger gefährlicher Abfälle benötigt für deren Entsorgung einen Nachweis. Dieser belegt die Zulässigkeit des entsprechenden Entsorgungsweges. Der Nachweis besteht aus 3 Teilen: Deckblatt, Verantwortliche Erklärung und dem Formular der Deklarationsanalyse. Der Nachweisinhaber gibt damit Auskunft über Herkunft, Beschaffenheit und Menge des zu entsorgenden Abfalls. Danach erfolgt die Weiterleitung des Formularsatzes an geeignete Entsorger. Wird der Nachweis von einem Entsorger durch die Annahmeerklärung ergänzt, nimmt der Entsorger den Abfall verbindlich an. Erst dann kann das Dokument vollständig zur Überprüfung an die Behörde übermittelt und der Abfall nach Bestätigung tatsächlich entsorgt werden.

Entsorgungsnotstand

Durch eine große Menge zu entsorgender Abfälle, kann es in der Abfallwirtschaft zu einem sogenannten Entsorgungsnotstand kommen. Viele deutsche Müllverbrennungsanlagen sind gleichmäßig stark ausgelastet und haben bei punktuell auftretendem erhöhten Abfallaufkommen keine weiteren Möglichkeiten, die anfallenden Mengen zu entsorgen. Diese überschüssigen Abfälle wirken sich negativ auf die vorhandenen Lagerungskapazitäten aus. Bei knapp 400 Mio. t Abfall pro Jahr in Deutschland und einer schrumpfenden Anzahl von Deponien kommt es immer häufiger zu Engpässen, die sich anhaltend zu Entsorgungsnotständen ausweiten können. Die Folge sind steigende Entsorgungspreise. Da Bau- und Baumischabfälle mehr als die Hälfte des Abfallaufkommens ausmachen, betrifft dies vor allem die Baubranche.

Entsorgungspflicht

Nach den Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft sind gewerbliche Abfallerzeuger oder -besitzer zur Entsorgung ihrer Abfälle verpflichtet. Die Verwertung hat  Vorrang vor der Beseitigung, muss ordnungsgemäß sowie schadlos erfolgen. Die zur Entsorgung Verpflichteten können nach § 22 KrWG auch zuverlässige Dritte damit beauftragen. Ihre Verantwortlichkeit bleibt aber so lange bestehen, bis die Entsorgung abgeschlossen ist. Für alle Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus Industrie und Gewerbe formuliert das KrWG eine Überlassungspflicht. Gefährliche Abfälle können die Kommunen von ihrer Überlassungspflicht ausschließen, was sie meist tun. Dann muss sich der Abfallerzeuger oder -besitzer um die ordnungsgemäße Entsorgung der gefährlichen Abfälle, z. B. durch private Entsorger, kümmern. Für gefährliche Abfälle können die Länder zudem spezielle Überlassungs- oder Andienungspflichten festlegen.

Erdaushub/ Bodenaushub

Bei Baumaßnahmen ausgehobene Erde, die bei der Erschließung neuer Wohngebiete, Straßen- und Bergbauarbeiten anfällt, wird als Erd- oder Bodenaushub bezeichnet. Bestandteile sind Bodenarten wie Sanderde, Lehmerde, Tonerde und Kies. Einen Sonderfall stellt laut Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodschG) und der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Mutterboden dar. Der Zustand des Bodens bestimmt auch die Art der Entsorgung bzw. den Entsorgungsweg. Dabei wird in schadstofffreien und kontaminierten Bodenaushub unterschieden. Eine Verunreinigung liegt vor, sobald der Boden mit Wurzeln, Ästen oder Verpackungsmüll durchsetzt ist. Boden, der durch Schwermetalle oder Chemikalien wie Säuren oder Laugen untrennbar verschmutzt ist, gilt als schadstoffbelastet. Nach gründlichem Aussieben kann schadstofffreier Erdaushub uneingeschränkt wiederverwendet werden.

Erneuerbare Energien

Regenerative Energien sind Energiequellen, die im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen, bzw. Energiequellen, unerschöpflich sind. Die wichtigsten erneuerbaren Energieträger sind Wind- und Sonnenenergie. Im Zuge einer nachhaltigen Energiepolitik leisten regenerative Energien einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Ziel ist es, bei der zukünftigen Energieversorgung nahezu gänzlich auf fossile Brennstoffe verzichten zu können. Neben Wind- und Sonnenenergie zählen Meeresenergie, Wasserkraft, Bioenergie (Biomasse) und Geothermie zu den regenerativen Energiequellen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht vor, dass bis zum Jahr 2025 etwa 40-45 % des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen sollen.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz trat im Jahr 2000 in Kraft und wird seitdem stetig weiterentwickelt. Es dient der Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien und bildet damit ein zentrales Steuerelement für ihren Ausbau. Ziel des EEG ist es, bis 2050 den Anteil der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien auf mindestens 80 % zu steigern. Der Schwerpunkt des EEG liegt damit auf Klima- und Umweltschutz und der Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung. Zudem sollen volkswirtschaftliche Kosten der Energieversorgung verringert, fossile Energieressourcen geschont und die Technologieentwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien vorangetrieben werden.

Ersatzbaustoffverordnung

In der Ersatzbaustoffverordnung legt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen fest, wenn es um die Herstellung und den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen geht. Betroffen sind davon insbesondere Aufbereitungsanlagen für Recycling-Baustoffe, Abfallverbrennungsanlagen, metallerzeugende Industriebetriebe sowie der Straßen- und Schienenverkehrswegebau. Vorgeschrieben wird z. B., wie künftig Aufnahmekontrollen für mineralische Abfälle durchgeführt werden müssen. Zudem werden Schadstoff-Grenzwerte definiert und Eignungsnachweise von den Betrieben gefordert. Damit soll u. a. die Kreislaufwirtschaft gestärkt und die Akzeptanz für Ersatzbaustoffe verbessert werden. Die neuen Regeln treten ab August 2023 in Kraft.

Ersatzbrennstoffe

Ersatzbrennstoffe (EBS) sind im weiteren Sinne abfallbasierte Brennstoffe, die aus nicht gefährlichen Siedlungs- und Produktionsabfällen hergestellt werden; im engeren Sinne heizwertreiche Fraktionen für die Monoverbrennung in Ersatzbrennstoffkraftwerken zur Strom- und Wärmeerzeugung. Davon zu unterscheiden sind Sekundärbrennstoffe (SBS oder SekBS) mit einer definierten Qualität für die Mitverbrennung in Zement- oder Kohlekraftwerken. In Abfällen enthaltene Energie zu nutzen, schont natürliche Ressourcen, entlastet Deponien und verringert durch den biogenen Anteil CO2-Emissionen.

Ersterzeuger

Ersterzeuger ist ein Begriff aus dem Abfallrecht und beschreibt eine natürliche oder juristische Person, die durch ihre Tätigkeit Abfälle produziert. Der Begriff ist definiert im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) unter § 3 Abs. 8 S. 1. In diesem Sinne ist Ersterzeuger ein Aspekt der übergeordneten Bezeichnung „Erzeuger von Abfällen“. Letzterer wird im KrWG noch ergänzt durch den Terminus Zweiterzeuger, der sich – im Gegensatz zum Ersterzeuger von Abfällen – auf eine Person bezieht, die durch ihre Tätigkeit eine Veränderung in der Beschaffenheit oder Zusammensetzung von Abfällen bewirkt.

EU-Batterieverordnung

Die EU-Batterieverordnung – Verordnung (EU) 2023/1542 – ersetzt seit August 2023 die Batterierichtlinie (2006/66/EG) von 2006. Die Gründe hierfür liegen u. a. in der bisher uneinheitlichen Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht in den Mitgliedsstaaten sowie in gestiegenen Anforderungen an Umweltschutz, Klimaneutralität und Ressourcennutzung. Anders als die Richtlinie, gilt die Verordnung zum 18. Februar 2024 unmittelbar für alle EU-Mitglieder. Verschärft werden insbesondere Regelungen zur Bewirtschaftung von Batterieabfällen, um deren schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt weiter zu reduzieren. Gleichsam soll (im Sinne einer Kreislaufwirtschaft) die Ressourceneffizienz verbessert und die Nutzung von Primärrohstoffen verringert werden.

EU-Batterieverordnung

Eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Altbatterien (EU-Batterieverordnung) soll die Richtlinie 2006/66/EG ersetzen. Die neue Verordnung zielt auf eine Stärkung der effizienten Funktionsweise des Binnenmarkts, auf den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und die Verringerung der ökologischen und sozialen Auswirkungen in allen Phasen des Lebenszyklus von Batterien. Denn die Nachfrage nach Batterien wird aufgrund ihrer Schlüsselrolle für die Energiewende und Klimaneutralität stark zunehmen. Die EU-Umweltminister verabschiedeten die Ratsposition zur Batterieverordnung am 17. März 2022 – ein Meilenstein für deren baldiges Inkrafttreten.

EU-DSGVO

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) regelt den einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten in Europa. Ziel ist es, zum einen den Schutz solcher Daten sicherzustellen und zum anderen den freien Datenverkehr innerhalb der EU zu gewährleisten. Die DSGVO gilt vorrangig gegenüber dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und für jedes Unternehmen, das in der EU ansässig ist oder personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet. Mit der Einführung der DSGVO wurde die Europäische Datenschutz-Grundverordnung aus dem Jahr 1995 modernisiert. Für die DIN-gemäße Entsorgung von Datenträgern gilt sie zusammen mit dem BDSG als wichtiges Regelwerk.

Europäische Sammelquote

Die Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (WEEE-Richtlinie) enthält Sammelziele und spezifische Recycling- und Verwertungsquoten. Seit 2006 ist Deutschland gegenüber der EU-Kommission verpflichtet über die Einhaltung dieser Quoten zu berichten. Seit 2016 gibt die WEEE relative Sammelquoten vor. Der Wert beträgt 45 % des Durchschnittsgewichts der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte. Ab 2019 müssen 65 % gesammelt werden. Um dieses Ziel zu erreichen ist es wichtig, die sogenannten Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke, aber auch Fernseher und Monitore besser zu erfassen. Durch das große Gewicht dieser Geräte tragen sie besonders stark zur gewichtsbezogenen Sammelquote bei.

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wurde 1952 gegründet und ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg. Durch den EuGH wird gewährleistet, dass das EU-Recht europaweit angewendet und ausgelegt wird. Jeder EU-Mitgliedsstaat wird im EuGH durch eine Richterin oder einen Richter vertreten. Diese werden von den nationalen Regierungen für 6 Jahre ernannt. Voraussetzung sind vollständige Unabhängigkeit und die Befähigung zur Ausübung höchstrichterlicher Tätigkeiten.

Europäisches Abfallverzeichnis (EAV)

Das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) nimmt eine Einstufung von Abfällen in Abhängigkeit ihrer Überwachungsbedürftigkeit vor. Die Europäische Gemeinschaft hat damit eine einheitliche Terminologie für Abfälle und die Abfallwirtschaft im Allgemeinen festgelegt. Sie ist für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich anzuerkennen und von ihnen wortgleich in das nationale Recht zu überführen. In diesem Verzeichnis wird die Einstufung gefährlicher Abfälle vorgenommen und im Besonderen nach den darin enthaltenen gefährlichen Stoffen eingeordnet.

Explosive Stoffe

Als explosive Stoffe gelten nach CLP-Verordnung feste oder flüssige Stoffe oder Stoffgemische, die durch chemische Reaktionen Gase entwickeln können, die aufgrund ihrer Temperatur, ihres Drucks und ihrer Geschwindigkeit Zerstörungen in ihrer Umgebung hervorrufen. Nach ADR fallen Explosivstoffe in die Gefahrgutklasse 1 (Explosive Stoffe) und werden mit dem Piktogramm (GHS-Symbol) „explodierende Bombe“ (GHS01) gekennzeichnet. Klasse 1 umfasst dabei sechs Unterklassen: H200 Instabil, explosiv; H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion; H202 Explosiv, große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke; H203 Explosiv, Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke; H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke; H240 Erwärmung kann Explosion verursachen; H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen.

Farbpulver und Pulverlacke

Farbpulver und Pulverlacke bestehen aus einem Bindemittelgranulat und Farbpulver. Oftmals kommen Kunstharze, wie Epoxidharze, bei Farbpulvern als Bindemittel vor. Sie bilden die Basis, die alle Feststoffteilchen im Pulverlack umhüllen. Pulverlacke und Farbpulver enthalten außerdem keine Lösemittel und Schwermetallanteile – damit sind Trockenpulver eine umweltfreundliche Alternative zu Nasslacken. Ursprünglich waren für die Beschichtung mit Farbpulver und Pulverlacken nur elektrisch leitfähige Metalle geeignet. Mittlerweile ist aber auch eine Beschichtung nicht metallischer Gegenstände möglich.

Farbschlämme und Lackschlämme

Farb- und Lackschlämme zählen zu den Produktionsschlämmen. Sie entstehen z. B. in Lackierereien, Betrieben mit Lackieranlagen, in größeren Werkstätten und Druckereien. Lackschlämme, Farbschlämme bzw. Schlämme, die Farben und Lacke, organische Lösemittel oder andere gefährlichen Stoffe enthalten, gelten als gefährliche Abfälle und müssen unter der Abfallschlüsselnummer 08 01 13* entsorgt werden. Dem AVV 08 03 14* werden Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten, zugeordnet. Aufgrund der Gefährdung für Gesundheit und Umwelt dürfen diese Abfallstoffe nicht über das Abwasser oder den Hausmüll entsorgt werden, sondern nur über spezialisierte Entsorgungsunternehmen.

FCKW

FCKW (auch Fluorchlorkohlenwasserstoffe) sind eine Untergruppe der Halogenkohlenwasserstoffe, die aus niedermolekularen organischen Verbindungen bestehen und als Lösemittel, Kältemittel oder Treibgase eingesetzt werden. Sie sind im besonderen Maße klimaschädlich, da sie die Ozonschicht schädigen und maßgeblich zum Treibhauseffekt beitragen. Mitte der siebziger Jahre warnten amerikanische Chemiker erstmals vor einem möglichen negativen Einfluss von FCKW auf den Sonnenschutzmantel unserer Atmosphäre. 1991 trat hierzu die HKW-Verbots-Verordnung in Kraft, die 2006 durch die Chemikalien-Ozonschichtverordnung abgelöst wurde. Damit wurde der Einsatz von FCKW schrittweise reduziert und schließlich ein gänzliches Verbot durchgesetzt.

Feinstaub

Feinstaub ist ein gesundheitsschädlicher Luftschadstoff, der aus einem Gemisch von festen und flüssigen Partikeln besteht. Je nach Durchmesser werden diese durch folgende Größenklassen unterschieden: PM10 (particulate matter) mit einem Durchmesser von maximal 10 µm, PM2,5 sowie ultrafeine Partikel mit einem Durchmesser unter 0,1 µm. In die Umwelt gelangen sie u. a. durch Verbrennungsmotoren und Industrieanlagen sowie über Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft. Zum Schutz der Gesundheit hat die Europäische Kommission Immissionsgrenzwerte für die Feinstaubkonzentration in der Außenluft festgelegt. Die Höhe der zulässigen Emissionen und Immissionen für genehmigungsbedürftige Anlagen sind in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) geregelt.

Fettabscheider

Fettabscheider sind technische Anlagen, die fetthaltiges Abwasser aus Gastronomie, Hotellerie, Metzgereien, Bildungseinrichtungen mit Küchen und anderen Betrieben vorbehandeln, damit es in die Kanalisation eingeleitet werden kann. Ihr Einbau ist per Wasserhaushaltsgesetz und den lokalen Wasser- und Abwassergesetzen vorgeschrieben. Für die Herstellung, den Einbau und den Betrieb sowie die Wartung, Prüfung und Entsorgung sind darüber hinaus verschiedene DIN-Normen zu beachten. Fettabscheider werden mit Saugdrucktankwagen geleert und das Fettwassergemisch anschließend der Fettverwertung zugeführt.

Feuerungsanlagen

Feuerungsanlagen sind Anlagen, die mittels Verfeuerung von Brennstoffen Wärme und Energie erzeugen. Das Spektrum reicht dabei von häuslichen Heizungen wie Öl- oder Gaskesseln, Kamin- und Kachelöfen über industrielle, Dampf- und Prozesswärme erzeugende Anlagen bis hin zu großen Kraftwerksfeuerungen. Abhängig von der Feuerungswärmeleistung wird zwischen Großfeuerungsanlagen (> 50 MW) sowie mittleren und kleinen Feuerungsanlagen (< 50 MW) unterschieden. Um die bei den Verbrennungsprozessen entstehenden Schadstoffemissionen, die Umwelt und Klima belasten, zu reduzieren, unterliegen Feuerungsanlagen je nach Größe gesetzlichen Vorgaben und Genehmigungspflichten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Anlagen, die nicht unter die Genehmigungspflicht fallen, regelt die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV). Für Großfeuerungsanlagen (> 50 MW) gilt die 13. BimschV.

Flammenhemmer

Flammenhemmer (auch: Flammschutzmittel) sind Chemikalien, die brennbaren Materialien beigefügt werden, um deren Entflammbarkeit hinauszuzögern. Sie befinden sich beispielsweise in Kunststoffgehäusen von Elektrogeräten, Textilien, Kabeln sowie Dämm- und Montageschäumen. Viele Flammenhemmer besitzen gesundheits- und umweltgefährdende Eigenschaften, sind schwer abbaubar und reichern sich zum Teil in Organismen an. Besonders problematisch sind bromierte Flammschutzmittel wie polybromierte Diphenylether (PBDE), aus denen sich im Brandfall die Umweltgifte Dioxin und Furan bilden können.

Flugasche

Flugasche ist ein fester, feinkörniger Mineralstoff, der als Verbrennungsrückstand in Kohlekraftwerken, bei der Abfallverbrennung, aber auch bei Vulkanausbrüchen oder Waldbränden freigesetzt wird. Die Asche erhält verschiedene mineralische Bestandteile, die mit geeigneten Aufbereitungsverfahren als wertvolle Rohstoffe genutzt werden können. Dafür wird die Flugasche bei der Verbrennung in Abfall- oder Kohleverbrennungsanlagen mithilfe eines Filters aus den Rauchgasen aufgefangen, gereinigt und unter anderem als Zusatzstoff in Zement oder Beton verwendet. Nach der Aufbereitung ist die Flugasche nicht mehr als gefährlicher Abfall zu deklarieren und kann als nicht gefährlicher Abfall oder Produkt verwertet bzw. abgelagert werden.

Flusssäure

Beim Kontaktgift Flusssäure (auch Fluorwasserstoffsäure) handelt es sich um eine farblose, wässrige Lösung von Fluorwasserstoff, die einen stechenden Geruch abgibt. Neben ihrer stark ätzenden Wirkung auf Haut und Schleimhäute, greift sie bspw. auch die Oberfläche von Glas an. Sie gilt vor allem deshalb als besonders gefährlich, da Haut die Säure sofort absorbiert. So können tiefe Gewebeschichten und Knochen verätzt werden, ohne dass dies äußerlich erkennbar ist. Bei größeren Verätzungen kann das Gift sogar tödlich wirken. Flusssäure darf, je nach Konzentration, nur in Plastik oder Edelstahlbehältern aufbewahrt werden. Industriellen Einsatz findet die Säure beim Ätzen von Glas und Metallen, z. B. in der Automobil- oder Computerbranche.

Formaldehyd

Formaldehyd, auch Methanal oder Formalin genannt, ist ein farbloses, brennbares Gas mit stechendem Geruch. Es wird seit langer Zeit für industrielle Zwecke genutzt, u. a. als Klebstoffbestandteil in Holzwerkstoffen, für Isolierschäume, Kunststoffe, Desinfektionsmittel, Textilien und Farben. Die EU stuft Formaldehyd seit 2014 als „kann Krebs erzeugen“ ein (Kategorie 1 B CLP-Verordnung). Die Verwendung reglementiert in Europa die Chemikalienverordnung REACH, in Deutschland die Chemikalien-Verbots-Verordnung. Deutlich unter dem gesetzlichen Grenzwert liegende Produkte kennzeichnet der Blaue Engel. Für die Luftbelastung in Innenräumen gilt der Richtwert des Umweltbundesamtes.

Fossile Brennstoffe

Erdöl, Erdgas, Braunkohle, Steinkohle und Torf sind fossile Energiequellen. Sie bestehen aus Biomasse, die unter Luftabschluss nicht verrottet ist. Ihre chemische Energie ist daher erhalten geblieben und wird durch thermische Prozesse, wie z. B. Verbrennung, wieder freigesetzt und nutzbar gemacht. Der Verbrauch fossiler Brennstoffe ist in hohem Maße umweltbelastend und trägt nachweislich zur Erderwärmung bei. In Anbetracht ihrer Endlichkeit stehen fossile Brennstoffe damit im Gegensatz zu den erneuerbaren Energien.

Gefahrenhinweise (CLP-Verordnung)

Werden gefährliche Stoffe oder Gemische in den Verkehr gebracht oder Tätigkeiten mit ihnen durchgeführt, müssen ihre Verpackungen zum Schutz von Mensch und Umwelt gemäß CLP-Verordnung speziell gekennzeichnet werden. Dies geschieht in Form von Kennzeichnungsetiketten, von denen die Gefahrenhinweise wiederum ein Bestandteil sind. Diese Gefahrenhinweise sind überall auf der Welt identisch und beginnen mit einem H, was als Abkürzung für (englisch) „Hazard Statement“ steht, weshalb sie auch als „H-Sätze“ bezeichnet werden. Die Zuteilung der verschiedenen Gefahrenhinweise zu den einzelnen Gefahreneigenschaften ist in Anhang I (2-5) der CLP-Verordnung geregelt. Der genaue Wortlaut des benötigten Gefahrenhinweises kann in verschiedenen Sprachen Anhang III Teil 1 der CLP-Verordnung entnommen werden. EU-weit können zusätzlich die (veralteten) EUH-Sätze verwendet werden.

Gefahrenpiktogramme

Mit der GHS- und der CLP-Verordnung wurden für die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische neun Gefahrenpiktogramme in der Europäischen Union eingeführt, die die bisherigen Gefahrensymbole abgelöst haben. Diese grafischen Darstellungen vermitteln Informationen über die jeweiligen physikalischen Gesundheits- und Umweltgefahren. Gefahrenpiktogramme erscheinen als ein auf der Spitze stehendes Quadrat und tragen ein schwarzes Symbol auf weißem Hintergrund in einem deutlich sichtbaren roten Rahmen. Zu Größe und Anzahl auf Kennzeichnungsetiketten gibt es genaue Vorschriften.

Gefahrenpotential

Das Gefahrenpotential umfasst die verschiedenen Risiken bzw. Gefahren (und oft auch deren Schwere), die potentiell von einer bestimmten Sache – z. B. einer Substanz, einer Tätigkeit oder einer Situation – ausgehen. Bei gefährlichen Stoffen betrifft dies etwa sämtliche schädlichen Wirkungen, die deren gefährliche Eigenschaften (z. B. Toxizität, Entflammbarkeit, Flüchtigkeit etc.) hervorrufen können. Die Bewertung des Gefahrenpotentials (Gefährdungsbeurteilung) spielt in diversen Bereichen, insbesondere in der Regulierung und Einrichtung schützender Maßnahmen wie im Arbeits- oder Umweltschutz, eine zentrale Rolle. Das bewertete Gefahrenpotential richtet sich dabei normalerweise nach dem spezifischen Gegenstand wie etwa Gefahren für Arbeitende im Arbeitsschutz oder der Umwelt im Umweltschutz.

Gefahrentafel (ADR)

Eine Gefahrentafel oder auch Warntafel ist eine äußerliche Kennzeichnung an Fahrzeugen, die Gefahrgut transportieren. Sie besteht aus zwei übereinanderliegenden, schwarz umrandeten orangen Feldern, die entweder mit gefahrgutspezifischen Zahlencodes versehen oder leer sind. Letzteres ist der Fall, wenn verschiedene Gefahrgüter als Versandstücke transportiert werden, wobei die Verpackungen der Güter dann die spezifischen Kennzeichnungen für den jeweiligen Gefahrstoff aufweisen müssen. Die neutrale Gefahrentafel wird zudem bei Tanktransporten verwendet, wenn in den einzelnen Tankkammern unterschiedliche gefährliche Flüssigkeiten befördert werden. In diesem Fall, müssen die einzelnen Tankkammern seitlich gekennzeichnet werden. Gefahrentafeln mit Zahlencodes weisen wiederum konkret auf einen bestimmten Gefahrstoff hin. Diese Codes setzen sich aus einer Gefahrnummer (oben) und einer UN-Nummer (unten) zusammen, die jeweils im ADR beschrieben sind.

Gefahrgut

Als Gefahrgut werden Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände bezeichnet, die Substanzen enthalten, von denen beim Transport eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, wichtige Gemeingüter oder Gesundheit von Menschen und Lebewesen ausgehen könnte und rechtlich als Gefahrgut klassifiziert sind. Gefahrgüter sind in 9 Gefahrgutklassen eingeteilt, nach denen ein Transport gefährlicher Güter eingestuft und gekennzeichnet wird. Die einzelnen Klassen leiten sich vom Aggregatzustand der Stoffe und ihrer Gefährlichkeitseigenschaften ab. Eine Auflistung aller Gefahrgutklassen ist in Anlage A des ADR enthalten. Die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung von Gefahrgut regelt in Deutschland die Gefahrgutverordnung.

Gefahrgutbeauftragte/r

An der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern und mit Seeschiffen beteiligte Unternehmen sind verpflichtet, mind. einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Ausnahmen zu dieser Regelung sind § 1b GbV zu entnehmen. Gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) darf diese Funktion ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen, der auch mit anderen Aufgaben betraut ist, eine extern beauftragte Person oder aber auch der Unternehmer selbst ausüben. Voraussetzung ist ein von der IHK anerkannter Schulungsnachweis, der nur mit einem speziellen Grundlehrgang sowie bestandener Prüfung erlangt werden kann und auf 5 Jahre befristet ist. Gefahrgutbeauftragte sind, unter der Verantwortung des Unternehmers, im Wesentlichen für die Überwachung der Vorschriften zur Beförderung von Gefahrgut des jeweiligen Verkehrsträgers zuständig, sowie dafür, Lösungen zu finden bzw. Maßnahmen zu veranlassen, die die Einhaltung der Vorschriften vereinfachen. Darüber hinaus besteht die Pflicht zur schriftlichen Dokumentation.

Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

Mit der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) regelt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten. Entscheidend für seine Notwendigkeit in Unternehmen ist die Frage nach dem Transport von Gefahrgut. Sofern eine Beteiligung an Handel, Lagerung, Verpackung oder Transport von Gefahrgut besteht, ist das Unternehmen dazu verpflichtet einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Ausnahmen bestehen lediglich für freigestellte Beförderungen, z. B. aufgrund von begrenzten Mengen.

Gefahrgutklasse

Anlage A des ADR beinhaltet die Gefahrgutklassen, nach denen ein Transport gefährlicher Güter eingestuft und auch gekennzeichnet wird. Die Gefahrgutklasse (1-9) leitet sich vom Aggregatzustand der Stoffe und ihrer Gefährlichkeits-Eigenschaften ab. Klasse 1 beinhaltet z. B. Sprengstoffe und Gegenstände, die Sprengstoffe enthalten, in Klasse 3 werden entzündbare flüssige Stoffe eingeordnet und Klasse 7 umfasst radioaktive Stoffe. Für jede Klasse sind noch einmal Unterklassen vorgesehen, die die Stoffe spezifischer unterteilen und ihre Eigenschaften genauer definieren.

Gefahrgutverordnung (GGVSEB)

Die Gefahrgutverordnung regelt in Deutschland die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter. Dabei gilt sie auf der Straße mit Fahrzeugen (Straßenverkehr), auf der Schiene mit Eisenbahnen (Eisenbahnverkehr) und auf allen schiffbaren Binnengewässern (Binnenschifffahrt). Die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen auf Seeschifffahrtsstraßen und in angrenzenden Seehäfen sowie den Transport gefährlicher Güter über den Luftweg regelt die Gefahrgutverordnung hingegen nicht. Diese Transporte werden über die DGR (Dangerous Goods Regulations) geregelt. Spezielle Vorgaben für gefährliche Güter, die gleichzeitig Abfälle sind, gibt es abgesehen von Einzelerlassen in den Gefahrguttransportvorschriften nicht. Der Transport findet normalerweise vor der Beseitigung des Abfalls statt.

Gefahrgutverordnung See (GGVSee)

Die Verordnung zur Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See – GGVSee) gehört zu den wichtigsten nationalen Rechtsvorschriften, die den Transport gefährlicher Güter regelt. Ihre rechtliche Grundlage findet sie im Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG). Der Gesetzestext schreibt vor, unter welchen Bedingungen gefährliche Güter auf dem Seeweg befördert werden dürfen bzw. müssen. Lediglich Seeschiffe der Bundeswehr oder die ausländischer Streitkräfte sind zum Zweck der Verteidigung von der Einhaltung der Vorschriften ausgenommen. Die letzte Novellierung der GGVSee wurde durch Artikel 1 der 12. Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 21. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1472) vorgenommen.

Gefährlicher Abfall

Als gefährlicher Abfall werden laut §48 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und Anhang III der Abfallrahmenrichtlinie der EU (2008/98/EG) alle Abfälle bezeichnet, die mindestens eine der folgenden gefahrenrelevanten Eigenschaften aufweisen: explosiv, brandfördernd, (leicht) entzündbar, reizend, gesundheitsschädlich, giftig, krebserzeugend, ätzend, infektiös, fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch), mutagen, sensibilisierend oder ökotoxisch. Außerdem sind Abfälle, die bei der Berührung mit Wasser, Luft oder einer Säure ein giftiges oder sehr giftiges Gas abscheiden sowie Abfälle, die nach der Beseitigung auf irgendeine Weise die Entstehung eines anderen Stoffes bewirken können als gefährlich einzustufen.

Gefahrstoff

Stoffe oder Gemische, die für Mensch oder Umwelt gefährlich sein können, werden als Gefahrstoffe bezeichnet. Gekennzeichnet sind diese durch unterschiedliche Gefährlichkeitsmerkmale. So können Gefahrstoffe zum Beispiel giftig, reizend, ätzend, krebserzeugend, leichtentzündlich oder umweltgefährlich sein. Dabei regelt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) innerhalb Deutschlands, welche Stoffe als gefährlich gelten. Ein Stoff, der gemäß Chemikalienrecht als Gefahrstoff eingestuft ist, gilt nicht automatisch als Gefahrgut. Gefährliche Stoffe bzw. deren Verpackung müssen gekennzeichnet sein. Die darauf abgebildeten Gefahrenpiktogramme und Gefahrenhinweise geben bereits Auskunft über den Gefährlichkeitsgrad.

Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen, sprich vor gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, die z. B. hochentzündlich, giftig oder krebserzeugend sind (§ 3) oder bei Tätigkeiten entstehen bzw. freigesetzt werden. Die Verordnung enthält Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung dieser Stoffe, gibt Schutzmaßnahmen für Beschäftigte, die damit arbeiten, vor und regelt Beschränkungen für deren Herstellung und Verwendung. Konkretisiert werden die Festlegungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).

Gelbe Tonne

Der Gelbe Sack bzw. die Gelbe Tonne dient zur Entsorgung aller gebrauchten Verpackungen, die aus Kunststoff, Metall, Weißblech, Naturmaterialien oder Aluminium bestehen. Diese werden auch als Leichtmaterialien bezeichnet. Hierzu zählen u. a. Plastikbecher, Alufolien und Plastiktüten. Ebenso dürfen stoffgleiche Nichtverpackungen in der Gelben Tonne entsorgt werden. Nicht in den Gelben Sack dürfen z. B. Kinderspielzeug aus PE, PP oder Kunststoff, Küchengeräte oder Spraydosen mit Restinhalt. Diese Vorgaben unterscheiden sich zusätzlich noch einmal von Bundesland zu Bundesland u. a. bedingt durch die dort zuständigen Entsorger. Die Verpackungen, die in die Gelbe Tonne gehören, sollten komplett entleert sein, müssen jedoch nicht ausgespült werden. Die Abholung der Gelben Säcke erfolgt nicht durch die kommunale Müllabfuhr, sondern durch ein von Dualen Systemen beauftragtes Abfuhrunternehmen. Dieses bringt den Abfall zunächst in Sortieranlagen, in denen dieser getrennt und anschließend an Wiederverwerter geliefert wird.

Gelber Sack

Der Gelbe Sack bzw. die Gelbe Tonne dient zur Entsorgung aller gebrauchten Verpackungen, die aus Kunststoff, Metall, Weißblech, Naturmaterialien oder Aluminium bestehen. Diese werden auch als Leichtmaterialien bezeichnet. Hierzu zählen u. a. Plastikbecher, Alufolien und Plastiktüten. Ebenso dürfen stoffgleiche Nichtverpackungen in der Gelben Tonne entsorgt werden. Nicht in den Gelben Sack dürfen z. B. Kinderspielzeug aus PE, PP oder Kunststoff, Küchengeräte oder Spraydosen mit Restinhalt. Diese Vorgaben unterscheiden sich zusätzlich noch einmal von Bundesland zu Bundesland u. a. bedingt durch die dort zuständigen Entsorger. Die Verpackungen, die in die Gelbe Tonne gehören, sollten komplett entleert sein, müssen jedoch nicht ausgespült werden. Die Abholung der Gelben Säcke erfolgt nicht durch die kommunale Müllabfuhr, sondern durch ein von Dualen Systemen beauftragtes Abfuhrunternehmen. Dieses bringt den Abfall zunächst in Sortieranlagen, in denen dieser getrennt und anschließend an Wiederverwerter geliefert wird.

Gewerbeabfall

Abfälle, die aus Industrie, Gewerbe und privaten oder öffentlichen Einrichtungen stammen, werden als gewerbliche Siedlungsabfälle, kurz Gewerbeabfälle, bezeichnet. Sie sind in ihrer Beschaffenheit und Zusammensetzung Abfällen aus privaten Haushaltsabfällen sehr ähnlich. In Deutschland fallen jährlich große Mengen Gewerbeabfälle an, die verwertbare Stoffe enthalten. Die ordnungsgemäße Sammlung und Trennung von Gewerbeabfall ist gesetzlich durch die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) geregelt. Für ein erfolgreiches Recycling des Abfalls müssen Gewerbetreibende Papier, Glas, Kunstoff, Metall, Holz, Textilien und Bioabfall getrennt sammeln.

Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

Um eine möglichst hochwertige Verwertung von Abfällen zu gewährleisten, schreibt die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vor, dass Gewerbebetriebe dazu verpflichtet sind, ihre Abfälle bereits an der Anfallstelle zu trennen. Die Modernisierung der GewAbfV im Jahr 2017 brachte eine erweiterte Dokumentationspflicht und die Ergänzung um 2 Abfallkategorien mit sich. Neben Papier, Kunststoff, Glas, Bioabfall und Metall werden nun auch Holz und Textilien gesammelt. Elektro(nik)geräte und Batterien unterliegen nicht der GewAbfV und müssen nach geltendem ElektroG separat entsorgt werden. Ziel der unmittelbaren Abfalltrennung am Anfallort ist die Reduzierung von Abfällen, die thermisch verwertet werden. Befreit sind Betriebe von der Getrennthaltung, wenn das Abfallgemisch einer Abfallsortieranlage zugeführt wird, die Abfälle trennt und anschließend der Verwertung zuführt.

GHS

Zur Einstufung von Chemikalien haben die Vereinten Nationen ein weltweit einheitliches System, das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS), erstellt. Dieses dient unter anderem dazu, Chemikalien auf Verpackungen und Sicherheitsdatenblättern kenntlich zu machen. Durch die einheitlichen und weltweit geltenden Piktogramme, die für die Kennzeichnung von Chemikalien genutzt werden, sollen Gefahren im Umgang mit den chemischen Substanzen, ihrer Herstellung, des Transports und ihrer Verwendung, verringert werden.

Giftmüll

Mit dem Begriff Giftmüll werden umgangssprachlich häufig Abfälle bezeichnet, die radioaktive oder gefährliche Stoffe beinhalten und somit ein Risiko für Mensch und Umwelt darstellen. Der Ausdruck vermischt zwei Kategorien von Altlasten, die in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Abfällen und ihrer Entsorgung strikt voneinander zu trennen sind. Radioaktive Abfälle sind höchst gefährlich und kontaminieren ihre Umgebung u.a. durch Strahlung. Außerdem ist die sichere Beförderung und Lagerung radioaktiven Abfalls ein zentrales und bisher nicht endgültig gelöstes Problem bezüglich des Umweltschutzes. Gefährliche Abfälle stellen zwar ebenfalls ein Risiko für Mensch und Umwelt dar, können jedoch durch Recycling und/ oder Beseitigung mittels Verbrennung entschärft werden.

Green Deal

Der European Green Deal (deutsch: Europäischer Grüner Deal) ist ein 2019 von der Europäischen Kommission vorgestelltes Strategiepapier, mit dem der Übergang zu einer ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft geschaffen werden soll, die – das ist das große Ziel – bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausstößt und damit einen klimaneutralen Kontinent schafft. Der Green Deal umfasst eine Reihe von Maßnahmen, unter anderem einen EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft für langlebige Produkte, die repariert, verwertet und wiederverwendet werden können.

H/HP-Kriterien

HP-Kriterien (Hazardous Properties) sind Gefährlichkeitskriterien, die im Zusammenhang mit der Einstufung von Abfallarten, die sowohl als gefährlich als auch als nicht gefährlich eingestuft werden können – als sogenannte „Spiegeleinträge“ doppelt in der Abfallverzeichnisverordnung aufgeführt – stehen. Abfälle sind als gefährlich einzustufen, wenn sie eine oder mehrere gefahrenrelevante Eigenschaften HP 1 bis HP 15 aufweisen oder bestimmte persistente organische Schadstoffe (POP) oberhalb der Konzentrationsgrenzen enthalten. In der Abfallrahmenrichtlinie (Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG) sind 15 Gefährlichkeits- bzw. HP-Kriterien definiert. Mit ihnen kann die Gefährlichkeit von Abfällen bestimmt werden, z. B. bei unterschiedlichem Gehalt von Inhaltsstoffen (Grenzkonzentrationen), die sich auf chemikalienrechtliche Regelungen (CLP-Verordnung) stützen.

Haushaltsmüll / Haushaltsabfall

Unter Haushaltsabfall werden alle Abfälle verstanden, die in privaten Haushalten anfallen. Die in Deutschland gültige Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) unterscheidet in 842 verschiedene Abfallarten. 408 davon sind gefährliche Abfälle. Abfallgruppen, die dem Haushaltsmüll zugeordnet werden können sind u. a. Altglas, Altpapier, Bio- und Verpackungsabfälle. Auch gefährliche Abfälle können in geringen Mengen in privaten Haushalten anfallen, so u. a. Altbatterien, Altmedikamente oder Elektro- und Elektronik-Altgeräte.

Hexabromcyclododecan

Hexabromcyclododecan, kurz HBCD oder auch HBCDD, ist ein hochwirksames Flammschutzmittel, das insbesondere in Isoliermaterial wie extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) zum Einsatz kommt. Es wird additiv verwendet, ist demnach chemisch nicht an das Isoliermaterial gebunden. Wegen seiner toxischen Wirkung auf aquatische Organismen und weil es sich sowohl in Lebewesen als auch in Nahrungsnetzen anreichert, wird es in der REACH-Liste registrierter Stoffe als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC – substance of very high concern) eingestuft.

Hochentzündliche Stoffe

Als hochentzündliche Stoffe wurden nach EG-Richtlinie RL 67/548/EWG Gefahrstoffe bezeichnet, die bestimmte Eigenschaften aufweisen. Dabei handelt es sich zum einen um Flüssigkeiten, die sowohl einen sehr niedrigen Flammpunkt (unter 0 °C) als auch einen niedrigen Siedepunkt (unter 35 °C) aufweisen. Zum anderen zählen auch Gase, die „bei Raumtemperatur und normalem Luftdruck in Mischung mit Luft einen Explosionsbereich haben“ zu den hochentzündlichen Stoffen. Das Gefahrensymbol „Hochentzündlich“ ist mit dem Gefahrensymbol „Leichtentzündlich“ (Flamme) identisch, der Kennbuchstabe F wird hingegen durch ein + ergänzt (F+). In der CLP-Verordnung, die die Richtlinie RL 67/548/EWG ersetzte, sind beide sowie die Gefahrenbezeichnung „Entzündlich“ unter der Kennzeichnung „Entzündbar“ zusammengefasst.

HVO100

HVO100 ist ein regenerativer Kraftstoff, der ausschließlich aus hydrierten Pflanzenölen (heißt, ohne Beimischung von herkömmlichem Diesel) besteht. Er entspricht daher einem Reinheitsgrad von 100 % und erfüllt alle Kriterien der EN 590 und ist deshalb uneingeschränkt in allen gängigen Dieselmotoren einsetzbar. Fahrzeuge, die mit HVO100 betankt werden, verursachen deutlich geringere CO2-Emissionen im Vergleich zu Dieselbetrieb. Damit ist der Kraftstoff eine klimafreundliche Alternative zu herkömmlichem Diesel. Während er bereits in anderen europäischen Ländern wie Schweden, Belgien und den Niederlanden an Tankstellen verfügbar ist, wurde HVO100 in Deutschland bisher nur zu Testzwecken zugelassen. Die endgültige Freigabe ist von der Regierung voraussichtlich für das Frühjahr 2024 geplant.

Hydrauliköle

Hydrauliköle sind Fluide, die bei der Energieübertragung in Hydrauliksystemen zum Einsatz kommen. Mit ihnen wird die Hydraulik von Maschinen neben ihrem Hauptzweck geschmiert, gekühlt und vor Abrieb, Ablagerungen und Verschleiß geschützt. Für eine sichere Anwendung müssen diese Öle bestimmten Anforderungen genügen. U. a. dürfen sie nicht schnell altern oder schäumen, sind dichtungsverträglich, haben einen hohen Flammpunkt und weisen ein hohes Haftvermögen auf. Da es sich bei gebrauchten Hydraulikölen um Sonderabfall handelt, müssen diese als Altöl z. B. über eine öffentliche Sammelstelle oder den Händler entsorgt werden.

IBC-Container

Intermediate Bulk Container (IBC) kommen bei Lagerung und Transport von flüssigen und rieselfähigen Stoffen zum Einsatz. Die quadratischen, robusten Behältnisse dienen der Mehrweg-Transport-Verpackung für chemische Stoffe, Lebensmittel, Kosmetik und pharmazeutische Erzeugnisse. Sie überzeugen durch ihr hohes Fassungsvolumen, ihre Robustheit und ihre Wiederverwendbarkeit. IBC sind in explosionsgeschützter Ausführung auch für den Transport von Gefahrstoffen und Gefahrgut geeignet. Hierfür ist eine regelmäßige, sogenannte Wiederholungsprüfung notwendig.

IE-Richtlinie (Industrieemissionsrichtlinie)

Die Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie, engl. Industrial Emissions Directive/ IED) gilt europaweit als Regelwerk des Emissionsschutzes. Dabei wird der Fokus sowohl auf die Genehmigung und den Betrieb als auch auf die Stilllegung von besonders umweltrelevanten Industrieanlagen gelegt. Der 2010 veröffentlichten Richtlinie liegt ein nachhaltiges Leitbild zugrunde, das Umweltschutz als oberste Priorität berücksichtigt. Neben den Schadstoffemissionen werden von der IE-Richtlinie auch andere Aspekte des Produktionsprozesses einbezogen, um den Verbrauch von Ressourcen und Energie während und nach dem Betrieb einer Industrieanlage gering zu halten. In Europa gibt es etwa 52.000 erfasste Industrieanlagen, davon 9.000 in Deutschland. Unter besonderer Beobachtung stehen emissionsreiche Industriezweige, wie bspw. die chemische Industrie, die Textil- und Lederindustrie sowie die Abfallbehandlung und -verbrennung (u. a. Feuerungsanlagen).

IED-Richtlinie (Industrieemissionsrichtlinie)

Die Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie, engl. Industrial Emissions Directive/ IED) gilt europaweit als Regelwerk des Emissionsschutzes. Dabei wird der Fokus sowohl auf die Genehmigung und den Betrieb als auch auf die Stilllegung von besonders umweltrelevanten Industrieanlagen gelegt. Der 2010 veröffentlichten Richtlinie liegt ein nachhaltiges Leitbild zugrunde, das Umweltschutz als oberste Priorität berücksichtigt. Neben den Schadstoffemissionen werden von der IE-Richtlinie auch andere Aspekte des Produktionsprozesses einbezogen, um den Verbrauch von Ressourcen und Energie während und nach dem Betrieb einer Industrieanlage gering zu halten. In Europa gibt es etwa 52.000 erfasste Industrieanlagen, davon 9.000 in Deutschland. Unter besonderer Beobachtung stehen emissionsreiche Industriezweige, wie bspw. die chemische Industrie, die Textil- und Lederindustrie sowie die Abfallbehandlung und -verbrennung (u. a. Feuerungsanlagen).

Industriebatterien

Industriebatterien sind nach § 2 Abs. 5 BattG „Batterien, die ausschließlich für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke, für Elektrofahrzeuge jeder Art oder zum Vortrieb von Hybridfahrzeugen bestimmt sind.“ Weiterhin heißt es: „Fahrzeugbatterien sind keine Industriebatterien.“ Der Gesetzestext kann u. U. zu Verwirrung führen. Handelt es sich um Akkumulatoren, die für den Antrieb des Fahrzeuges verwendet werden, fallen diese ebenso in die Kategorie der Industriebatterien. Ersichtlich wird dies in § 2 Abs. 4 BattG, in dem es heißt: „Fahrzeugbatterien sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind.“ Hersteller verpflichtet das Batteriegesetz zur kostenfreien Rücknahme und Verwertung von Batterien. Dies kann auch durch einen Vertreiber, eine Behandlungseinrichtung oder einen Entsorger übernommen werden. Endnutzer von Industriebatterien müssen diese laut BattG getrennt sammeln und an einen Vertreiber oder Entsorger übergeben.

Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie, IED-Richtlinie)

Die Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie, engl. Industrial Emissions Directive/ IED) gilt europaweit als Regelwerk des Emissionsschutzes. Dabei wird der Fokus sowohl auf die Genehmigung und den Betrieb als auch auf die Stilllegung von besonders umweltrelevanten Industrieanlagen gelegt. Der 2010 veröffentlichten Richtlinie liegt ein nachhaltiges Leitbild zugrunde, das Umweltschutz als oberste Priorität berücksichtigt. Neben den Schadstoffemissionen werden von der IE-Richtlinie auch andere Aspekte des Produktionsprozesses einbezogen, um den Verbrauch von Ressourcen und Energie während und nach dem Betrieb einer Industrieanlage gering zu halten. In Europa gibt es etwa 52.000 erfasste Industrieanlagen, davon 9.000 in Deutschland. Unter besonderer Beobachtung stehen emissionsreiche Industriezweige, wie bspw. die chemische Industrie, die Textil- und Lederindustrie sowie die Abfallbehandlung und -verbrennung (u. a. Feuerungsanlagen).

Inertstoffe

Inertstoffe bestehen zu mehr als 95% aus gesteinsähnlichen Materialien. Einen Spezialfall stellt inerter Bauschutt dar, der sich überwiegend aus Beton, Ziegeln, Backsteinen, Mauerbruch und Straßenaufbruch zusammensetzt. Die Entsorgung wird in zwei sog. Prioritäten unterteilt: Bei der Wiederverwertung (Priorität 1) sollte bereits auf der Baustelle eine Trennung nach Betonabbruch, Mischabbruch, Straßenaufbruch und Asphalttaufbruch stattfinden. Danach erfolgt die Weiterverarbeitung zu Asphalt-, Beton-, und Mischabbruchgranulat sowie Recycling-Kiessand. Priorität 2 hat in der Entsorgung von Inertstoffen die Deponierung. Inertstoffe finden zusätzlich Verwendung beim sicheren Transport von (Li-Io)-Batterien, um mechanischem Stress vorzubeugen und damit das Brandrisiko zu vermindern.

Infektiöser Abfall

Als infektiös gelten Abfälle, die mit Erregern übertragbarer Krankheiten kontaminiert sind und an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden. Zur Verhinderung von Infektionen werden Abfälle dieser Art in zugelassenen Verbrennungsanlagen bzw. durch anerkannte Desinfektionsverfahren dekontaminiert. Infektiöse Abfälle fallen insbesondere in Isoliereinheiten von Krankenhäusern, Dialysestationen, Pathologien und mikrobiologischen sowie infektionsserologischen Laboratorien an und entstehen bei der Diagnose, Behandlung und Pflege von Patienten mit Infektionskrankheiten. Auch Abfälle aus der human- und biomedizinischen Forschung und Diagnostik an Tieren können hierzu zählen. Ansteckungsgefährliche Abfälle gelten zudem als Gefahrgut. Für den Transport müssen deshalb die Vorgaben zu Kennzeichnung und Verpackung aus der Gefahrgutverordnung und dem ADR eingehalten werden.

Ingot

Der Begriff Ingot (engl. für „Barren“) wird für einen Block verwendet, der aus einem beliebigen Halbleitermaterial wie z. B. Silizium besteht. Dabei können Ingots sowohl aus einzelnen (monokristallinen) als auch aus mehreren (polykristallinen) Kristallen zusammengesetzt sein. Bei der Herstellung von Ingots wird das jeweilige Ausgangsmaterial durch Abtrennung von Kontaminationen während der Kristallisation gereinigt. So entsteht bspw. hochreines Silizium, das eine gesteigerte elektrische Leitfähigkeit aufweist. Zudem werden in diesem Prozess thermisch bedingte mechanische Spannungen vermieden und Materialverschiebungen und Gitterfehler minimiert. Ingots sind wesentlicher Bestandteil von Solaranlagen, die je nach Art (mono- oder polykristallin) unterschiedliche Wirkungsgrade erzielen.

Intermediate Bulk Container

Intermediate Bulk Container (IBC) kommen bei Lagerung und Transport von flüssigen und rieselfähigen Stoffen zum Einsatz. Die quadratischen, robusten Behältnisse dienen der Mehrweg-Transport-Verpackung für chemische Stoffe, Lebensmittel, Kosmetik und pharmazeutische Erzeugnisse. Sie überzeugen durch ihr hohes Fassungsvolumen, ihre Robustheit und ihre Wiederverwendbarkeit. IBC sind in explosionsgeschützter Ausführung auch für den Transport von Gefahrstoffen und Gefahrgut geeignet. Hierfür ist eine regelmäßige, sogenannte Wiederholungsprüfung notwendig.

Iod

Iod (ugs.: Jod) lässt sich als grauschwarzes, glänzendes Nichtmetall in die Gruppe der Halogene einordnen. Für Menschen und andere Lebewesen dient es als wichtiges Spurenelement. In der Medizin kommt Iod häufig als antiseptisches und blutstillendes Mittel zum Einsatz. Zusätzlich wird es für die Synthese von Arzneimitteln verwendet, die bei Schilddrüsenfunktionsstörungen verschrieben werden. Da Iod von der EU als Gefahrstoff eingestuft ist, sollte eine Freisetzung in die Umwelt vermieden werden. Reste müssen zuerst zusammen mit Natriumthiosulfat zu Iodid reduziert werden. Bevor dieses Reaktionsgemisch jedoch anschließend im Abwasser entsorgt werden darf, ist eine vorherige Neutralisierung des pH-Wertes notwendig.

Kadmium

Cadmium ist mit dem Symbol „Cd“ und der Ordnungszahl 48 im Periodensystem gekennzeichnet. Als sehr seltenes chemisches Element wird es ausschließlich als Nebenprodukt bei der Zinkverhüttung gewonnen. Geringe Mengen fallen außerdem beim Recycling von Stahl und Eisen an. Cadmium ist ein weiches Material, das an der Luft durch Oxidation eine Verdunklung der Oberfläche herbeiführt. Aufgrund hoher Toxizität wird der Stoff industriell immer weniger verwendet. Am häufigsten kommt Cadmium als Rostschutz für Eisenwerkstoffe und bei der Herstellung von Halbleitern zum Einsatz. Nickel-Cadmium-Akkus sind noch immer im Umlauf, werden aber zunehmend durch Lithium-Ionen-Akkus ersetzt, da diese nicht giftig sind.

Kerosin

Kerosin ist ein farbloses, flüssiges Kohlenwasserstoffgemisch, das u. a. als Treibstoff in der Luftfahrt, Bestandteil von Dieselkraftstoffen, als Grillanzünder oder für die Reinigung genutzt werden kann. Gewonnen wird Kerosin bei der Erdölrektifikation, indem es den Kolonnenböden des Mitteldestillats entnommen wird. Die Flüssigkeit ist leicht entflammbar und als gesundheitsschädlich sowie deutlich wassergefährdend eingestuft. Bei der Verbrennung des Kerosins werden Treibhausgase freigesetzt. Der Flugverkehr macht ca. 2 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen aus. Kerosin sowie die Behältnisse, in denen der Stoff gelagert wird, müssen als gefährlicher Abfall entsorgt werden.

Kitt- und Spachtelmasse

Kitt- und Spachtelmasse gibt es für unterschiedliche Ausbesserungs-, Dichtungs- und Klebearbeiten. Das Einsatzfeld von Kitt ist vielfältig und reicht von der Behebung von Schäden in Fliesen, Holz oder Fugen bis zur Ausbesserung von Dellen an Autokarosserien. Spachtelmasse kann zwar auch für Ausbesserungs- und Reparaturarbeiten genutzt werden, die Masse wird aber ähnlich der Materialien Putz oder Mörtel hauptsächlich im Trocken- und Innenausbau verwendet. Im Unterschied zur Spachtelmasse wird Kitt vor allem zum Verbinden von Bauteilen und weniger zum Ausgleichen verschiedener Oberflächenstrukturen benutzt. Ältere Kitt- und Spachtelmassen (vor 1993 hergestellt) stehen generell in Verdacht, Asbestfasern zu enthalten und müssen je nach Konzentration entsprechend gesondert entsorgt werden.

Klärschlamm

Klärschlamm entsteht bei biologischer Abwasserklärung durch Sedimentation der abgestorbenen Mikroorganismen. Die Schlämme stammen meist aus Kläranlagen, die Abwässer aus der kommunalen Kanalisation klären. Da Klärschlamm einen hohen Stickstoff- und Phosphorgehalt aufweist, eignet er sich besonders für die Düngung landwirtschaftlicher Böden sowie die Herstellung von Düngemittel. Diese Anteile sind jedoch nur dann nutzbar, wenn sie nicht mit Schadstoffen belastet sind.

Klärschlammverordnung (AbfKlärV)

Die Klärschlammverordnung regelt die Verwertung und die Einsatzbereiche von Klärschlamm in Deutschland. Zum einen soll sichergestellt werden, dass anorganische und organische Schadstoffe nur in unbedenklichem Maß in den natürlichen Kreislauf bzw. in die Landwirtschaft zurückgelangen. Zum anderen verordnet eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2017, dass die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm verpflichtend wird, um langfristig Unabhängigkeit von Phosphor-Importen zu erlangen. Die recycelten Sekundärrohstoffe sollen dann vorrangig als Düngemittel in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Die Anwendung dazu notwendiger Recyclingverfahren befindet sich derzeit noch im Entwicklungsstadium.

Kleinmengen

Bei Gefahrgut werden solche Mengen als Kleinmengen bezeichnet, die der sogenannten Kleinmengenregelung nach TRGS 510 unterliegen. Der Regelung zufolge reicht bei der Lagerung dieser geringen Mengen die Einhaltung der allgemeinen Maßnahmen: Gestaltung des Lagers und der Lagereinrichtungen, Organisation der Arbeitsabläufe, Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel für Tätigkeiten, die mit der Lagerung von Gefahrstoffen in Zusammenhang stehen, Begrenzung der Dauer und des Ausmaßes der Exposition, angemessene Hygienemaßnahmen, insbesondere regelmäßige Reinigung, Vermeidung des unbeabsichtigten Freisetzens von Gefahrstoffen, Bereithaltung von Mitteln zur Gefahrenabwehr. Die tatsächliche als Kleinmenge geltende Menge ist dabei von der Art des Stoffes abhängig.

Klimaneutralität

Klimaneutralität meint ein Gleichgewicht zwischen Kohlenstoffemissionen und der Aufnahme von Kohlenstoff aus der Atmosphäre in Kohlenstoffsenken. Da natürliche Kohlenstoffsenken wie Meere, Böden und Wälder nur ein Teil des global erzeugten CO2 aufnehmen können und somit die Erderwärmung vorangetrieben wird, sind andere Mittel gefragt. Eine Möglichkeit ist der Ausgleich von Emissionen in einem Sektor über Einsparungen von Treibhausgasen an anderer Stelle. 2019 hat die Europäische Kommission den Green Deal präsentiert, um Europa als ersten Kontinent bis 2050 klimaneutral aufzustellen.

KMF (Künstliche Mineralfasern)

Künstliche Mineralfasern (KMF) sind synthetisch hergestellte anorganische Fasern. Dazu gehören u. a. Mineralwollfasern wie Glas-, Stein- und Schlackenwolle, Keramikfasern sowie textile Glasfasern. Sie werden häufig als Dämmmaterial, zur Kunststoffverstärkung, als Lichtleitfasern oder als Dämmmaterial verwendet. Bei Tätigkeiten mit KMF können die Fasern in die Lunge gelangen und gesundheitsschädigend wirken. Dies ist vor allem bei KMF mit einem Herstellungsdatum vor 2000 der Fall. Heutzutage sind viele KMF jedoch unbedenklich und mit dem RAL-Gütesiegel gekennzeichnet.

Kobalt

Kobalt (fachsprachlich Cobalt) ist ein hartes, blau-gräulich glänzendes Metall. Als chemisches Element ist es mit dem Symbol ‚Co‘ und der Ordnungszahl 27 gekennzeichnet. Kobalt ist ferromagnetisch, zählt zu den sogenannten Übergangsmetallen und besitzt eine hohe Leitfähigkeit für Wärme und Strom. Gewonnen wird Kobalt hauptsächlich aus Kupfer- und Nickelerzen. Das bedeutendste Fördergebiet für den wertvollen Rohstoff liegt in der Demokratischen Republik Kongo. Kobalt ist vielfältig einsetzbar, die größte Nachfrage liegt im Bereich wiederaufladbarer Batterien. Ein normaler Elektroauto-Akku mit 90 kWh bspw. benötigt etwa 13,5 kg Kobalt. Zudem findet das Metall Anwendung in Superlegierungen, Karbiden und Diamantwerkzeugen, Färbemitteln, Magneten und Katalysatoren.

Koppelprodukte

Koppelprodukte (auch: Kuppelprodukte) entstehen, wenn in Fertigungsprozessen neben dem primär angestrebten Produkt noch ein weiteres Produkt generiert wird. Beispiele für Koppelprodukte sind etwa die Erzeugung von Wärme bei der Stromversorgung und bei der Müllverbrennung sowie die Entstehung von Gärresten bei der Fermentation von Biomasse. Je nachdem, inwieweit ein auftretender Stoff oder Energiefluss in anderen Produktsystemen effektiv nutzbar ist, wird dieser als Koppelprodukt oder Abfallstrom bewertet.

Korrosion

Der Begriff Korrosion bezeichnet in der Chemie eine chemische oder elektrochemische Reaktion zwischen einem Werkstoff und einem Stoff aus dessen Umgebung, bei der der Werkstoff eine messbare Veränderung erfährt. Diese Veränderung kann eine Beeinträchtigung des Werkstoffs in seiner Funktion (z. B. bei Bauteilen) nach sich ziehen. Stoffe, die eine korrosive Wirkung ausüben, werden als Korrosionsmedium bezeichnet. Zu flüssigen Korrosionsmedien gehören etwa Säuren, Laugen oder gelöste Salze. Korrosiv gegenüber Metallen wirkende Stoffe fallen als Gefahrgut in die Klasse 8 und werden mit dem Piktogramm Ätzwirkung (GHS05) gekennzeichnet.

Kreislaufwirtschaft

Die Kreislaufwirtschaft (englisch: Circular Economy) beruht auf dem System, wertvolle Ressourcen zu bewahren, Rohstoffe effizienter zu nutzen und somit Abfälle auf ein Minimum zu reduzieren. Das Modell steht dem traditionellen Prinzip der Linearwirtschaft, auch „Wegwerfwirtschaft“ genannt, gegenüber. Kreislaufwirtschaft bedeutet, den Lebenszyklus von Produkten zu verlängern, sprich Produkte so lange wie möglich wiederzuverwenden, aufzuarbeiten, zu reparieren, zu leasen, zu recyceln etc. Ressourcen und Materialien müssen so weit wie möglich in der Wirtschaft verbleiben, um somit insgesamt eine sinnvolle und effiziente Wertschöpfung zu generieren. Um die Vision einer „Zero-Waste-Produktion“ zukünftig zu realisieren, müssen Materialien und Produkte nach Gebrauch nicht nur recycelt, sondern von vornherein für Langlebigkeit, leichte Reparatur und Austausch von Komponenten entwickelt werden.

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die juristische Entsprechung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG, AbfRRL) für Deutschland. Die Ziele der europäischen Gemeinschaft werden darin umgesetzt und novellieren damit gleichzeitig das bisher geltende Abfallrecht in Deutschland. Hauptanliegen des KrWG ist eine höhere Berücksichtigung des Umweltschutzes im Zusammenhang mit der Entsorgung von Abfällen. Die ehemals dreistufige Abfallhierarchie „Vermeiden, verwerten, beseitigen“ wandelte sich in Konsequenz dessen z. B. in das fünfstufige Modell „Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung“ um. Zudem bringt das KrWG eine einheitliche Terminologie mit sich und legt Definitionen im Rahmen des Abfallrechts fest. Das Handeln nach den Vorgaben des KrWG ist für Industrie, Handel und damit auch für Entsorgungsunternehmen verbindlich.

Kreislaufwirtschaftspaket

Um den Übergang von einer linearen zur einer kreislauforientierten Wirtschaft zu fördern, hat das Europäische Parlament im April 2018 das Kreislaufwirtschaftspaket verabschiedet. Zu den Inhalten gehören gesetzliche Vorgaben für mehr Recycling und die Vermeidung von Abfällen, um Ressourcen, Klima und Umwelt zu schützen. Zudem definiert das Paket verbindliche Zielsetzungen der Abfallwirtschaft bis zum Jahr 2035, die in Richtlinien für Siedlungs- und Verpackungsabfälle, Bioabfälle, Textilien und Deponierung sowie gegen die Verschwendung von Lebensmitteln festgelegt sind. Dazu gehört insbesondere die Umsetzung von Recyclingquoten für Verpackungen: Ab 2025 müssen EU-Mitgliedsstaaten 65 Prozent ihrer Verpackungsabfälle recyceln, ab 2030 sind es bereits 70 Prozent.

Kühlflüssigkeit

Verbrennungsmotoren, Flugzeuge und industrielle Anlagen verfügen über Kühlsysteme mit einer passenden Kühlflüssigkeit, auch Kühlmittel genannt. Bei Fahrzeugen schützen zugesetzte Additive außerdem vor Korrosion und schmieren bewegliche Teile. Ein beigemischtes Frostschutzmittel, bestehend aus Glykol und Zusätzen, verhindert das Einfrieren. Werkstätten tauschen das Kühlmittel regelmäßig aus und müssen dieses als Sonderabfall entsorgen. Durch Recycling kann Glykol wieder zugewonnen werden.

Ladungssicherung

Ladungssicherung bezeichnet Maßnahmen zur sicheren Befestigung von Frachtgütern zu deren Transport (gegen die dabei auftretenden physikalischen Kräfte), um Schäden und Unfälle zu vermeiden. Ladungssicherung stellt damit einen wichtigen Aspekt der Verkehrssicherheit dar. Dies gilt umso mehr für den Transport gefährlicher Güter, da hier eine unsachgemäße Sicherung noch schwerwiegendere Folgen haben kann. Zur Ladungssicherung werden in der Regel diverse Hilfsmittel wie Spanngurte, rutschfeste Matten oder Sicherheitsnetze eingesetzt, die das Verrutschen, Kippen oder Herausfallen der Ladung verhindern. Ladungssicherung betrifft sämtliche Transportformen (Straße, Schiene, Luft und Wasser).

Landfill Mining

Landfill Mining ist Teil des Urban Minings und bezeichnet die Gewinnung von Wertstoffen aus Altdeponien. Hier lagert jahrzehntealter Abfall: Plastik, Glas, Papier, Metallreste, Elektroschrott etc. Darin befinden sich nicht unerhebliche Mengen an metallischen, mineralischen und organischen Wertstoffen. Interessant für Landfill Mining sind auch Werks- und Untertagedeponien, Ablagerungen der chemischen Industrie, Rotschlammhalden, Bergbaurückstände sowie Rückstände der Eisenhütten. Durch die Hebung dieser Wertstoffe kann ein wichtiger Beitrag für den Schutz natürlicher Ressourcen geleistet werden. Problematisch sind allerdings gefährliche Stoffe wie Asbest, Dioxine und PCB sowie klimaschädliches Methangas, welches sich im Inneren der Deponien befindet. Diese Gase und Gifte zu sichern und zu entsorgen ist wiederum mit hohen Kosten verbunden.

Lebensmittelabfälle

Werden nicht verzehrte Lebensmittel zu Abfall, sollten diese wieder in den organischen oder energetischen Verwertungskreislauf zurück. Speisereste gehören zu den biogenen Stoffen und werden nach KrWG entweder als Kompost in der Landwirtschaft oder als Gärreste in Biogasanlagen wiederverwertet. Voraussetzung dafür ist, dass der Lebensmittelabfall schadstofffrei und ohne Umverpackung entsorgt wird. Im privaten Bereich werden Lebensmittelabfälle in der Biotonne gesammelt, in Gastronomie und Gewerbe ist in besonderem Maße auf hohe hygienische Standards zu achten. Hier stehen für die Sammlung von Lebensmittelresten vor Ort spezielle Behälter und Sammelsysteme bereit, die die umweltgerechte Verwertung gewährleisten.

Leichtflüssigkeitsabscheider (LFA)

Bevor nicht häusliches Abwasser die Kanalisation erreicht, müssen auf dem Wasser schwimmende, Verschmutzungen wie mineralische Leichtflüssigkeiten (z. B. Öle, Benzin) mithilfe eines Leichtflüssigkeitsabscheiders entfernt werden. Genaue Vorgaben über die Trennung der Verschmutzung wurde durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft in der DIN-Norm DIN 1999 – 100 festgelegt. Kfz-Werkstätten, Tankstellen und Waschanlagen verfügen standardgemäß über einen Leichtflüssigkeitsabscheider. Im ersten Schritt wird das Abwasser in einen Schlammfang geleitet, in dem sich die sogenannten Sinkstoffe sammeln. Im Kern des LFA kann sich der Abwasserstrom beruhigen und die leichten Flüssigkeitsbestandteile schwimmen auf, werden zurückgehalten und regelmäßig entnommen. Das so vorgereinigte Abwasser sammelt sich dann im unteren Teil des LFA und gelangt von dort in die kommunale Kanalisation.

Lieferkettensorgfaltspflicht

Die Lieferkettensorgfaltspflicht umfasst eine Reihe von Pflichten eines Unternehmens zur Einhaltung der Menschenrechte und des Umweltschutzes innerhalb seiner Lieferketten. Dies betrifft u. a. den Schutz vor Diskriminierung, Kinderarbeit und Zwangsarbeit, den Arbeits- und Gesundheitsschutz oder das Recht auf faire Löhne. In Deutschland werden verbindliche Sorgfaltspflichten über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) geregelt, das bspw. die Einrichtung eines Risikomanagements, das Ergreifen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie eine Dokumentations- und Berichtspflicht bzgl. der Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten umfasst. Unternehmen können so auch für Missstände, die sie indirekt mitverantworten, zur Rechenschaft gezogen werden.

Linearwirtschaft

Linearwirtschaft, umgangssprachlich auch „Wegwerfgesellschaft“ oder „Cradle-to-Grave-Prinzip“, steht für den linearen Verlauf von Gütern in vier Stufen: Förderung von Ressourcen und Rohstoffen; Produktion mit den Phasen Entwicklung, Herstellung und Vertrieb; Nutzung mit den Phasen Kauf, Verwendung und Nutzungsende; Entsorgung durch Deponierung oder Verbrennung. Aufgrund des weltweit sinkenden Ressourcenvorkommens und vielen anderen Faktoren wird gegenwärtig der Weg zur Kreislaufwirtschaft zunehmend fokussiert. Industrieländern kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu.

Lithium

Der Name des chemischen Elements Lithium (Li) ist dem griechischen Wort „lithos“ (Stein) entlehnt und geht auf seine Entdeckung in Gestein zurück. Der Rohstoff Lithium gehört zur Gruppe der Alkalimetalle und zählt aufgrund seiner geringen Dichte zu den Leichtmetallen. Lithium ist auf der Erde nur begrenzt verfügbar, die Nachfrage steigt dessen ungeachtet weiter. Diese kommt vorrangig aus der Mobilitätsbranche und Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Der Rohstoff wird vor allem für die Herstellung wiederaufladbarer Lithium-Ionen-Akkumulatoren und -Batterien verwendet, wie sie u. a. in Elektrofahrzeugen oder Smartphones, Tablets, Laptops und Kameras vorkommen. Lithium-Ionen-Akkus setzen im Brandfall reizende, ätzende oder giftige Dämpfe und Substanzen frei und bergen damit ein erhöhtes Risiko, v. a. auch bei der Entsorgung

Lithium-Ionen-Batterien / Lithium-Ionen-Akkumulatoren

Lithium-Ionen-Batterien bzw. Akkumulatoren sind leistungsfähige Energiespeicher, die zumeist Einsatz in kleinen elektronischen und elektrischen Geräten finden. Wearables, Smartphones, Tablets, Digitalkameras und Notebooks sind in der Regel mit Lithium-Ionen-Akkus ausgestattet. Im Bereich der Elektromobilität nehmen sie außerdem eine zentrale Rolle ein. Mit zwei Herausforderungen sehen sich Forschung und Industrie hierbei jedoch konfrontiert: einerseits der Ausdauer bzw. Laufzeit von Batterien und andererseits der Sicherheit der Akkumulatoren. Beides steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Entsorgung gebrauchter Akkus. Ihre Lebensdauer ist auf eine bestimmte Anzahl von Ladezyklen begrenzt und ihre Leistungsfähigkeit reduziert sich schrittweise. Falsche Handhabung oder Entsorgung von Batterien birgt zudem das Risiko, dass gasförmige oder flüssige Stoffe austreten, die stark reizend, brennbar oder giftig sein können.

Lösemittelrecycling

Lösemittelrecycling meint die fachgerechte Verwertung gebrauchter, verunreinigter Lösemittel in speziellen Destillationsanlagen. Bei der Destillation von beispielsweise Verdünnern, Acetaten, Xylenen, Alkoholen, Kaltreinigern, Testbenzinen und Reinigern können hochwertige Lösemittel-Destillate bzw. Regenerate gewonnen werden, die an den Abfallerzeuger oder in den Wirtschaftskreislauf zurückgegeben werden und sich kaum mehr von Frischware unterscheiden. Destillationsrückstände gelangen in die thermische Verwertung.

Lösungsmittel

Als Lösungsmittel werden (meist flüssige) Stoffe bezeichnet, die Gase, andere Flüssigkeiten oder Feststoffe lösen können, ohne dass dabei eine chemische Reaktion zwischen Lösungsmittel und gelöstem Stoff entsteht. Es ist auch möglich Stoffe mit Feststoffen zu lösen. Umgangssprachlich hat sich zudem der Begriff „Lösemittel“ etabliert. Dieser wird jedoch nicht als Fachterminus anerkannt. Obwohl das Lösungsmittel für die chemische Reaktion enorm wichtig ist, so ist sie nicht Teil des eigentlichen Vorgangs der chemischen Reaktion. Lösungsmittel übernehmen innerhalb chemischer Reaktionen Funktionen wie konvektiven Wärme- und Stofftransport, Stabilisierung von Übergangszuständen von Reaktionen und die Verdünnung zur Vermeidung von Nebenreaktionen.

Makler von Abfällen

Der Begriff Makler von Abfällen ist definiert in § 3 Abs. 13 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und beschreibt ein Unternehmen, das für Dritte Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung im Sinne von § 3 Abs. 14 KrWG vermittelt. Hierzu gehört die Bereitstellung, Überlassung, Sammlung, Beförderung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Damit sind Abfallmakler ein fester Bestandteil der Abfall- und Entsorgungswirtschaft. Als solche müssen diese zudem zahlreiche Pflichten und Anforderungen erfüllen. Beispielsweise benötigen sie gemäß §§ 53 und 54 KrWG eine behördliche Erlaubnis, um einer entsprechenden Tätigkeit nachkommen zu dürfen.

Mangan

Das chemische Element Mangan ist nach Eisen und Titan das dritthäufigste Übergangsmetall. Als Rohstoff kommt Mangan in der Stahlerzeugung zum Einsatz. Weiterhin wird es für Legierungen sowie bei der Produktion von Akkus und Batteriezellen, beispielsweise für Elektroautos, verwendet und in Recyclingverfahren wieder zurückgewonnen. China und Südafrika fördern das meiste Mangan. Für Lebewesen spielt Mangan als Bestandteil von Enzymen eine bedeutende Rolle. Es sorgt für die Energiebereitstellung der Zellen und trägt zum Aufbau von Bindegewebe, Knorpeln und Knochen bei.

Mantelverordnung

Die sogenannte Mantelverordnung dient zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung. Zwei wichtige Ziele der Verordnung sind laut BMU „die im Sinne des § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), bestmögliche Verwertung von mineralischen Abfällen zu gewährleisten sowie die Anforderungen an die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens im Sinne des § 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) näher zu bestimmen bzw. an den gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse anzupassen.“

MARPOL

MARPOL (kurz für „marine pollution“ - Meeresverschmutzung) steht für International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships (dt.: Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe) und ist ein 1973 getroffenes Umweltabkommen von internationaler Gültigkeit. Aufgrund der aktuell geltenden Fassung aus dem Jahr 1978 ist auch die Bezeichnung MARPOL 73/78 gängig. Veränderungen an dem Abkommen werden durch das Marine Environment Protection Committee (MEPC) der International Maritime Organization (IMO) beschlossen. Die Durchsetzung der Regulationen obliegt den Flaggenstaaten.

Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK)

Der MAK‐Wert (maximale Arbeitsplatz‐Konzentration) ist die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz, die auch bei wiederholter, täglich 8-stündiger Exposition die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt. Die MAK-Empfehlungen werden von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft zusammen mit Empfehlungen für Biologische Arbeitsstofftoleranzwerte in Blut und Urin (BAT-Werte) erarbeitet. Mit der neuen Gefahrstoffverordnung 2005 wurde der MAK-Wert durch den AGW (Arbeitsplatzgrenzwert) ersetzt, sollte aber weiter beachtet werden.

Medizinische Abfälle

Medizinische Abfälle sind solche, die in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes wie Krankenhäusern, Arztpraxen oder Laboren anfallen. Sie umfassen human- als auch tiermedizinische Abfälle. Gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) beginnen die Abfallschlüssel der Abfallarten aus der Humanmedizin mit 1801, die aus der Veterinärmedizin mit 1802. Gefährliche Abfälle sind mit einem Asterisk hinter der AS-Nummer gekennzeichnet. Dazu gehören infektiöse Abfälle, Chemikalien aus gefährlichen Stoffen, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel sowie Amalgamabfälle.

Memory-Effekt

Der Memory-Effekt wurde in den 60er Jahren entdeckt und meint den Kapazitätsverlust von Akkus durch wiederholtes Teilentladen. Der Akku „merkt“ sich (englisch: memory, deutsch: Gedächtnis) den Stand der Teilentladung und stellt im weiteren Gebrauch nur noch die „gemerkte“ Menge an Ladekapazität bzw. Energie zur Verfügung. Der Effekt betrifft vorrangig Nickel-Cadmium-Akkus (NiCd) durch Kristallbildung an der aus Cadmium bestehenden Kathode. Ein ähnlicher Effekt, der sogenannte Lazy-Battery-Effekt, tritt bei Nickel-Metallhydrid-Akkus (NiMH) auf. Beide Effekte sind durch vollständiges Entladen und Wiederaufladen reversibel. In neueren Forschungen wurde der Memory Effekt auch bei Lithium-Ionen-Batterien festgestellt.

Metallhydroxidschlamm

Metallhydroxidschlamm entsteht als ein Abfallprodukt in verschiedenen industriellen Prozessen, vor allem bei der Abwasserbehandlung von metallverarbeitenden Anlagen. Er besteht hauptsächlich aus unlöslichen Hydroxidverbindungen von Metallen und Salzen. Da er auch potenziell giftige Schwermetalle wie Chrom oder Nickel enthalten kann, wird Metallhydroxidschlamm als Sonderabfall eingestuft. Eine ordnungsgemäße Entsorgung erfordert spezielle Verfahren, um die Freisetzung von schädlichen Substanzen zu verhindern und die negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren.

Mineralische Abfälle

Mineralische Abfälle stellen in Deutschland die mengenmäßig größte Abfallfraktion dar. Hierzu gehören insbesondere Bauschutt, Aufbruchabfälle, Bodenmaterial, Baggergut, gipshaltige Bauabfälle, Schlacken, Aschen und Sande sowie mineralische Abfälle mit organischen Anteilen. Gemäß § 7 (2) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind Abfallerzeuger und -besitzer zur ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgung mineralischer Abfälle verpflichtet. Da diese meist aus recyclingfähigen Stoffen bestehen, sind sie getrennt zu halten und sollten nicht den Baumischabfällen (bestehend aus mineralischen und organischen Abfällen) zugefügt werden. Die Trennung gewerblicher Bauabrisse ist durch die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) geregelt. Um eine bestmögliche Verwertung zu ermöglichen, soll die Mantelverordnung künftig bundeseinheitliche Regelungen für den Umgang mit mineralischen Abfällen vorschreiben.

Mineralischer Ersatzbaustoff

Bei mineralischen Ersatzbaustoffen handelt es sich um Baustoffe, die aus mineralischen Abfällen gewonnen werden. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) umfasst dies: 1. Abfälle oder Nebenprodukte, die in Aufbereitungsanlagen hergestellt werden, sowie 2. Bau- und Abbruchabfälle, die bei Baumaßnahmen wie Rückbau, Umbau oder Abriss entstehen. Ferner gelten auch solche als mineralische Ersatzbaustoffe, die „unmittelbar oder nach Aufbereitung für den Einbau in technische Bauwerke geeignet und bestimmt sind“. Neben diesen allgemeineren Definitionen benennt die Verordnung konkret 16 Produkte, die unmittelbar oder wiederaufbereitet als mineralischer Ersatzbaustoff gelten, darunter verschiedene Schlacken (z. B. Hochofenstückschlacke), Aschen (z. B. Steinkohlenkesselasche), Baggergut, Gleisschotter, Ziegel- und Bodenmaterial.

Mineralwolle

Als Mineralwolle wird ein weicher Werkstoff aus künstlich hergestellten mineralischen Fasern bezeichnet. Es wird zwischen Schlackenwolle, Glaswolle und Steinwolle unterschieden. Am häufigsten wird Mineralwolle als nicht brennbarer Dämmstoff für die Wärmedämmung von Häusern verwendet. Als Schall- und Brandschutz wird die Wolle unter anderem zum Einhüllen von Tanks, Behältern, Heizkesseln und Turbinen genutzt. Die Herstellung von Mineralwolle erfolgt mithilfe von drei Grundverfahren: dem Ziehverfahren, dem Blasverfahren und dem Schleuderverfahren. Daraus wird Mineralwolle in Form von Vliesstoff oder Platten hergestellt.

Multi-Barrierensystem (Deponie)

Jede Deponie muss nach aktuellem Stand der Technik so errichtet werden, dass keinerlei Schadstoffe in die Umwelt gelangen. Um eine langfristige Sicherung zu garantieren, werden Deponien nach einem Multi-Barrierensystem in mehrere Sicherheitsbarrieren unterteilt. Dieses System soll gewährleisten, dass im Fall eines Defekts einer einzelnen Barriere die schützende Wirkung erhalten bleibt. Jedes Multi-Barrierensystem besteht aus 5 Barrieren: Abfallvorbehandlung, Beschaffenheit des Deponiekörpers, Deponiebasisdichtungssystem mit Sickerwassererfassung und -behandlung, Oberflächendichtungssystem und getrennte Erfassung des Niederschlags sowie Nachsorge.

Mutterlaugen

Mutterlaugen bezeichnen Flüssigkeiten, aus denen sich ein vorher definierter Stoff in Form von Kristallen abgesetzt hat. Dieser Vorgang setzt eine Stoffreinigung durch Umkristallisation voraus. Die Abtrennung der Kristalle von der Mutterlauge erfolgt dabei durch Filtration oder Dekantieren. Dabei enthalten die Laugen oft Reste des auskristallisierten Stoffes und der ursprünglichen Verunreinigung. In einem Folgeschritt wird diese meist aus der Lösung gewonnen. Innerhalb technischer Verfahren werden anfallende Mutterlaugen wiederaufbereitet, um mithilfe des Prozesses eine möglichst große Rezyklatmenge zu gewinnen

Nachweisführung

Die Grundzüge der Abfallnachweisführung finden sich im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die Nachweisverordnung (NachwV) konkretisiert diese. Eine Vollzugshilfe zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) herausgegeben. Erzeuger, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen sind gemäß NachwV verpflichtet, die ordnungsgemäße Entsorgung dieser Abfälle untereinander sowie der zuständigen Behörde nachzuweisen. Über Art, Menge und Ursprung müssen Entsorger einen Nachweis führen. Zur Nachweisführung ist seit 2010 das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) zu nutzen. Private Haushaltungen und Abfallerzeuger mit weniger als zwei Tonnen Sonderabfall pro Jahr sind nicht nachweispflichtig.

Nachweisverordnung (NachwV)

Die Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (NachwV) beinhaltet Vorschriften zur ordnungsgemäßen Entsorgung, Dokumentation sowie Überprüfung und Nachvollziehbarkeit des Entsorgungsvorgangs. Die am 1. Februar 2007 in Kraft getretene Regelung bezieht sich damit inhaltlich auf die Paragraphen 49 und 50 des KrWG, die die geltenden Register- und Nachweispflichten vorschreiben. Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger gefährlicher Abfälle sind grundsätzlich dazu verpflichtet, die ordnungsgemäße Entsorgung sowohl untereinander als auch gegenüber den zuständigen Behörden, nachzuweisen. Seit dem 1. April 2010 geschieht dies unter Anwendung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV).

Narkosegase

Narkosegase sind Arzneimittel, die über die Atemwege aufgenommen und zur Einleitung und Aufrechterhaltung der Narkose genutzt werden. Streng genommen handelt es sich aber nicht um Gase, sondern um volative (flüchtige) Anästhetika. Zu den bekanntesten Narkosegasen gehören Lachgas, Distickstoffmonoxid und Xenon. Deren Nutzung ist in der TRGS 525 geregelt – u .a. mit Vorgaben zu Wartung und Sicherheitsmaßnahmen. Um den hohen Anteil der Narkosegase an den Krankenhaus-Emissionen zu reduzieren, werden vielerorts Narkosefilter mit Aktivkohle verwendet.

Natrium

Natrium gehört als weiches, silbrig glänzendes Metall zu den Leichtmetallen. Das chemische Element ist in Verbindung mit Wasser und Sauerstoff hochreaktiv und muss daher bei Lagerung geschützt werden. Zusammen mit Chlorid bildet Natrium Kochsalz, das vielfach als Trägerlösung für Infusionen von Medikamenten eingesetzt wird. Die Elektromobilbranche setzt große Hoffnungen in Natrium, da es als Alternative zu Lithium in Li-Io-Akkumulatoren dienen könnte. Forschergruppen aus China und den USA haben bereits funktionsfähige Prototypen entwickelt. Aufgrund der starken Reaktion von Natrium mit Wasser, darf es weder in die Kanalisation, noch in den Hausmüll gegeben werden. Der Stoff muss vor der Entsorgung zwingend neutralisiert werden und größere Natriummengen erfordern eine gesonderte Behandlung zur Entsorgung.

Natrium-Ionen-Batterien

In einer Natrium-Ionen-Batterie werden anstatt von Lithium-Ionen Natriumionen zum Ladungstransport in Elektrolyten genutzt. Da die ersten Batterien ohne Lithium größer und mit geringerer Energiedichte ausgestattet waren als vergleichbare Lithium-Ionen-Batterien, galt der Natrium-Ionen-Akku lange als unpraktisch. Die neue Generation Natrium-Ionen-Batterien könnte die bisherige Batterietechnik, zum Beispiel für Elektroautos, ablösen. Aufgrund der Lithium-Knappheit und Preissteigerungen im Rohstoffsektor, setzen Hersteller und Abfallentsorger vermehrt auf diese nachhaltige und günstigere Batterie-Alternative aus dem Alkalimetall Natrium.

Nebenprodukt

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) schreibt in § 4 fest, unter welchen vier Voraussetzungen ein Stoff oder Gegenstand bei einem Herstellungsverfahren, dessen hauptsächlicher Zweck nicht auf die Herstellung dieses Stoffes oder Gegenstandes fokussiert ist, als Nebenprodukt und nicht als Abfall anzusehen ist. Das ist der Fall, wenn die Weiterverwendung sichergestellt und dafür keine Vorbehandlung nötig ist, wenn der Stoff oder Gegenstand als integraler Bestandteil eines Herstellungsprozesses erzeugt wird und die weitere Verwendung rechtmäßig ist.

Netto-Abfallaufkommen

Als Netto-Abfallaufkommen wird die Menge von Abfällen bezeichnet, die bei Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen abzüglich der Importe und zuzüglich der Exporte behandelt werden. Abfälle, die bereits andere Abfallentsorgungsanlagen durchlaufen haben (Sekundärabfälle), sind vom Netto-Abfallaufkommen ausgeschlossen. Zwischen 2000 und 2017 ist das Netto-Abfallaufkommen in Deutschland um etwa 12 % gesunken und lag 2017 bei 358,9 Mio. t. Dies ist auf die konjunkturbedingte Reduktion von Bau- und Abbruchabfällen zurückzuführen. Die Menge der Haushaltsabfälle verringerte sich in dem genannten Zeitraum ebenfalls.

Nicht gefährliche Abfälle

Das Europäische Abfallverzeichnis unterscheidet hinsichtlich ihrer gefahrenrelevanten Eigenschaften zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfallarten. Nicht gefährliche Abfallarten sind im Gegensatz zu gefährlichen Abfällen ohne Sternchen (*) hinter der Abfallschlüsselnummer gekennzeichnet. Eine Überwachung durch Nachweisführung ist bei ihrer Entsorgung nur im Einzelfall verpflichtend. Gefährliche und nicht gefährliche Abfälle dürfen gemäß § 9 KrWG (Vermischungsverbot) nicht miteinander vermischt werden, sofern die Vermischung nicht in einer dafür zugelassenen Anlage erfolgt.

Nichteisenmetallindustrie / NE-Metallindustrie

Zur Nichteisenmetallindustrie (NE-Metallindustrie) zählen Wirtschaftssektoren wie Maschinen- und Fahrzeugbau, Elektronik- und Elektrotechnik oder auch das Bauwesen, die Massenmetalle wie z. B. Kupfer, Aluminium und Zink oder Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin nutzen. Durch den immens hohen Rohstoff- und Energieverbrauch wirkt sich die Produktion von NE-Metallen stark negativ auf die Umwelt aus. Die Erzeugung geschieht dabei entweder aus Primärrohstoffen (z. B. Erze oder Konzentrate) oder Sekundärrohstoffen (z. B. nichteisenhaltiger Schrott, Filterstäube). Letztere nimmt in Deutschland über die Hälfte der Gesamtproduktion ein. Umweltbelastende und -verunreinigende Stoffe, zusammengesetzt aus einer Vielzahl von Stoffen, treten in beinahe allen Prozessen auf, den größten Teil nehmen dabei Stäube, die v. a. Schwermetalle enthalten können, ein.

Obhutspflicht (KrWG)

Die Obhutspflicht ist als Teil der Produktverantwortung von Herstellern, Be- oder Verarbeitern und Vertreibern in § 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verankert. Demnach ist die Gebrauchstauglichkeit von Erzeugnissen bei Vertrieb, Transport und Lagerung zu erhalten und dafür zu sorgen, dass sie nicht zu Abfall werden. Somit soll der Vernichtung von Produktretouren und sonstiger Konsumartikel Einhalt geboten werden. Die Obhutspflicht ist aktuell noch eine latente Grundpflicht und muss durch Rechtsverordnungen umgesetzt werden.

Ökodesign (-Richtlinie)

Der Begriff Ökodesign bezeichnet ein Prinzip, das in der Entwicklung und Herstellung von Produkten Anwendung findet. Im Fokus stehen dabei die Aspekte Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Bereits bei der Planung eines Produktes soll dafür die gesamte Wertschöpfungskette im Auge behalten werden. Der Herstellungsprozess verzichtet auf unnötige Umweltbelastungen und die Auswahl der Materialien erfolgt anhand von Nachhaltigkeits- und Recyclingkriterien. International ist dieser Gestaltungsansatz auch als „Design for recycling“ bekannt. Die Automobilbranche bspw. macht es sich zunehmend zum Ziel, Fahrzeuge so zu konzipieren, dass die eingesetzten Materialen wiederverwertbar sind und die einzelnen Komponenten im Entsorgungsfall problemlos voneinander getrennt werden können. Die im Jahr 2009 in Kraft getretene Ökodesign-Richtlinie manifestiert das Prinzip und seine Ziele auch gesetzlich und „bildet den europäischen Rechtsrahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte“.

Ökotoxizität

Ökotoxizität ist ein Gradmesser, der die schädliche Wirkung von chemischen Substanzen auf die belebte Umwelt beschreibt. Dabei spielt die Gesamtheit eines Ökosystems eine entscheidende Rolle – im Gegensatz zur Humantoxikologie, in der nur das Individuum betrachtet wird. Schützenswertes Ziel sind funktionsfähige Ökosysteme unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Eigenschaften und der Vielfalt der in ihnen lebenden Organismen. Da Ökosysteme komplexe Wirkungsgefüge sind, wird deren Toxizität durch die Auswahl repräsentativer Organismen bestimmt, z. B. einer bestimmten Fischart. Die Toxizität bemisst sich daran, wie hoch ein Stoff konzentriert sein muss, um 50 % der Testorganismen abzutöten. Je nach Größe eines Ökosystems ist ein auf diese Weise ermittelter Wert mehr oder weniger aussagekräftig.

Ölabfälle

Im metallverarbeitenden Gewerbe, der Mineralölindustrie oder in Handwerksbetrieben und Kfz-Werkstätten fallen Ölabfälle wie Altöl, Öl- und Benzinabscheiderinhalte, Ölfilter, ölhaltige Flüssigkeiten und Schlämme oder ölverschmutzte Betriebsmittel (ÖvB) an. Da sie explosionsanfällig, giftig und umweltschädlich sind, handelt es sich bei all diesen Ölabfällen um gefährliche Abfälle. Unternehmen, bei denen solche Abfälle anfallen, dürfen diese nicht miteinander vermischen und müssen sie gemäß den Vorgaben der Abfallverzeichnis-Verordnung und der Altölverordnung entsorgen.

Ölverschmutzte Betriebsmittel (ÖvB)

Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher, Lappen und Schutzkleidung, die mit gefährlichen Stoffen wie Mineralöl verunreinigt sind, bezeichnet man als „ölverschmutzte Betriebsmittel (ÖvB)“. Sie fallen in Werkstätten, bei Produktions- und Verarbeitungsprozessen, in der Mineralölindustrie, in Laboren, aber auch bei Unfällen an. Sie müssen mit dem Abfallschlüssel 15 02 02* deklariert, getrennt gesammelt und entsorgt sowie nach Gefahrgutrecht transportiert werden. Zu den ÖvB gehören auch Behälter, Kanister oder Druckgaspackungen, für die der Abfallschlüssel 15 01 10* gilt.

Organische Abfälle

Organische Abfälle sind umgangssprachlich als Biomüll oder Bioabfall bekannt. Sie entstammen Tieren oder Pflanzen und können mithilfe von Mikroorganismen, wie z. B. Lebewesen oder Enzymen, abgebaut werden. In Deutschland werden organische Abfälle in der Regel separat gesammelt und durch unterschiedliche Verfahren, wie bspw. Kompostierung oder Gärung, verwertet. Der daraus resultierende Kompost wird dann in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt, indem er erneut Einsatz in der Landwirtschaft und im Gartenbau findet. Menschliche Körperteile, Organe oder Blut finden in der Definition organischer Abfälle keine Berücksichtigung. Diese gelten als ethische oder pathologische Abfälle. Im Bereich der gefährlichen Abfälle ist dann von organischen Abfällen die Rede, wenn die zu definierenden Abfälle einen nicht unerheblichen Teil von Verbindungen der organischen Chemie aufweisen.

Pestizide

Pflanzenschutzmittel und Biozide fallen unter den Sammelbegriff Pestizide. Für Pflanzen (Herbizide), Insekten (Insektizide) oder Pilze (Fungizide) sind sie giftig. Ihre Anwendungsbereiche reichen vom Haushalt und Garten über Äcker bis hin zur Kanalisation. Für entleerte Verpackungen besteht eine Rücknahmepflicht seitens des Handels. Überlagerte oder nicht mehr zugelassene Pflanzenschutzmittel müssen aus Umweltgründen fachgerecht entsorgt werden. Bei der Aufbewahrung und Entsorgung finden spezielle Behälter, u. a. ASF-Behälter Verwendung. Bei Fragen zur Beseitigung helfen die zuständigen Pflanzenschutzdienste.

Petrochemie

In der Petrochemie werden chemische Produkte aus Erdgas und Erdöl-Fraktionen unter hohen Anforderungen an die jeweiligen Prozessschritte hergestellt. Dieser Industriezweig existiert seit den 1940er Jahren. Rohstoff ist in erster Linie Naphtha, auch Rohbenzin genannt. Die Bereiche Petrochemie und Raffinerie liegen demnach eng beieinander. Erzeugte petrochemische Grundstoffe werden für die Kunststoffproduktion, Wasch- und Reinigungsmittel, Lösemittel, Farbstoffe, Synthesekautschuk und für Pharmazeutika benötigt. Wichtigster petrochemischer Prozess ist das Dampfkracken.

PFAS

Die Abkürzung PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen bzw. Chemikalien. PFAS umfassen über 10.000 verschiedene menschengemachte organische Verbindungen, die aufgrund ihrer fett- und wasserabweisenden Eigenschaften sowie ihrer Stabilität in zahlreichen Konsumprodukten Verwendung finden, wie etwa in Textilien, Kochgeschirr, Papierbeschichtungen oder Kosmetika. Ihre chemische und thermische Stabilität macht sie extrem langlebig, weshalb sie auch als „ewige Chemikalien“ bezeichnet werden. Bei einigen PFAS wurden bereits gesundheits- oder umweltschädigende Wirkungen nachgewiesen, bei anderen sind die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt noch unbekannt. Die EU arbeitet daher an einem weitgehenden Verbot von Chemikalien dieser Stoffgruppe.

Phosphor

Phosphor ist ein lebenswichtiges chemisches Element, das auf der Erde nur begrenzt vorhanden ist. Alle lebenden Organismen der Erde bestehen zu unterschiedlichen Anteilen aus Phosphor bzw. Phosphat, der oxidierten Form von Phosphor. Etwa 88 % der bekannten Phosphorreserven liegen in nur fünf Ländern (China, Algerien, Syrien, Südafrika, Marokko). Die größte Menge dieser Reserven befindet sich in Marokko. Der Rohstoffbedarf wird in Deutschland daher durch Importe aus anderen Ländern gedeckt. Eine Änderung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) aus dem Jahr 2017 schreibt vor, dass die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm zur Pflicht wird, um sich von den Rohstoffimporten unabhängig zu machen.

Photovoltaikmodul / Solarmodul

Eine Photovoltaikanlage kann einen Teil der Sonnenenergie mittels Solarzellen in elektrische Energie umwandeln. Die gewonnene Strommenge kann in das eigene Netz eingespeist oder an Energiekonzerne abgegeben werden. Das einzelne Photovoltaik- oder Solarmodul besteht aus Solarzellen, die entweder als Serie oder parallel geschaltet sind. Man unterscheidet zwischen starren Modulen, die üblicherweise aus siliziumbasierten Solarzellen bestehen und flexiblen Solarmodulen. Diese basieren auf organischen Werkstoffen und kommen meist im mobilen Bereich zum Einsatz. Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind Hersteller und Importeure von Solarmodulen verpflichtet, dieses nach vollständiger Nutzung zu entsorgen. Endverbraucher können die Module selbständig beim Wertstoffhof abgeben.

Pikrinsäure

Pikrinsäure ist sowohl ein Explosivstoff als auch ein starkes Oxidationsmittel, das u. a. in Batterien und Streichhölzern, bei der Lederverarbeitung und Metallgravur, als Reagenzmittel und sogar als Raketenbrennstoff zum Einsatz kommt. In fester Form ist sie bereits brennbar, aus einer Lösung kristallisiert jedoch hochexplosiv. Von Behältern mit eingetrockneter Pikrinsäure geht eine sehr hohe Explosionsgefahr aus, weshalb der Stoff stets bei einem Wassergehalt über 30 % (in phlegmatisierter Form) zu halten ist. Phlegmatisierte Pikrinsäure kann als Laborchemikalie nach ASN 160506 sowie als anorganische Chemikalie gemäß ASN 160508 entsorgt werden.

Piktogramm

Ein Piktogramm übermittelt Informationen in Form einer einfachen stilisierten grafischen Darstellung. Das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) bzw. dessen EU-rechtliche Entsprechung, die CLP-Verordnung, sieht insgesamt neun bestimmte Piktogramme für die Kennzeichnung verschiedener Kategorien gefährlicher Stoffe vor. Diese sind: explodierende Bombe (GHS01), Flamme (GHS02), Flamme über einem Kreis (GHS03), Gasflasche (GHS04), Ätzwirkung (GHS05), Totenkopf mit gekreuzten Knochen (GHS06), Ausrufezeichen (GHS07), Gesundheitsgefahr (GHS08) und Umwelt (GHS09). Neben den Piktogrammen dienen die H-Sätze sowie die Unterklassen (z. B. Klasse 1: Explosive Stoffe – Klasse 1.1: Explosiv, Gefahr der Massenexplosion) der Spezifikation des Gefahrstoffs bzw. -guts.

Placard

Der Fachbegriff Placard stammt aus dem Französischen und ist aus der Gefahrgutkennzeichnung bekannt. Geläufige Übersetzungen sind Großzettel oder Gefahrzettel. Die Verwendung von Placards ist durch die europäische Gefahrgutverordnung (ADR) und die ECE-Regelungen (UN Regulations) vorgeschrieben. Die quadratischen Schilder werden mit der Spitze nach oben zeigend angebracht. Die farbliche Gestaltung kann dabei vollflächig, gestreift oder zweigeteilt sein. Die Farbe selbst gibt Auskunft über die Gefahrgutklasse (z. B. rot für entzündbare flüssige Stoffe). Zusätzliche Informationen auf dem Placard sind bspw. Piktogramme, die Gefahrgutklasse als Zahl oder anderweitige Beschriftungen. Placards sind häufig in Kombination mit Warntafeln an Fahrzeugen zu sehen und kennzeichnen das enthaltene Gefahrgut. Vor allem Rettungskräfte können so auf den ersten Blick einschätzen, mit welchen möglichen Gefahren sie an der Unfallstelle rechnen müssen.

Planfeststellung (Deponien nach KrWG)

Bei einer Planfeststellung handelt es sich um ein formelles Verwaltungsverfahren, in dem der Bauplan für ein konkretes Vorhaben verbindlich festgelegt wird. Dies gilt nach § 35 des KrWG auch bei der Errichtung von Abfalldeponien. Sollte eine solche Anlage im Wesentlichen oder in ihrem Betrieb verändert werden, bedarf es einer Genehmigung nach den Vorschriften des Bundes-Immisionsschutzgesetzes (BImSchG). Das Planfeststellungsverfahren einer Deponie verlangt nach einer sog. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Sie dient zur Einschätzung möglicher negativer Auswirkungen, die das Bauvorhaben auf die Umwelt haben könnte. Ergeben sich durch die UVP keine Umweltrisiken, kann der Plan nach Beteiligung der Öffentlichkeit durch die zuständige Behörde für die Errichtung oder Änderung einer Deponie festgestellt, sprich genehmigt, werden.

Platinmetalle

Platinmetalle oder auch Platinoide sind die Elemente der Gruppen 8 bis 10 der 5. und 6. Periode des Periodensystems der Elemente. Sie verstehen sich alle als Edelmetalle mit hohen Dichten und ähnlichen chemischen Eigenschaften. Platinmetalle werden in „leichte Platinmetalle“, wie z. B. Ruthenium, Rhodium und Palladium, sowie „schwere Platinmetalle“, wie z. B. Osmium, Iridium und Platin, unterteilt. Eingesetzt werden Platinmetalle in der industriellen Produktion, die u. a. Fahrzeughersteller beliefert. Die Edelmetalle finden außerdem Verwendung bei der Herstellung von Münzen.

Polychlorierte Biphenyle (PCB)

Polychlorierte Biphenyle (PBC) bezeichnen krebsauslösende und giftige Chlorverbindungen, die durch ihre Langlebigkeit sehr schädlich für Ökosysteme und Menschen sind. Die hauptsächliche Verwendung fand bis in die 1980er Jahre als Transformatorenöle, elektrischen Kondensatoren und Hydraulikanlagen sowie als Weichmacher in Lacken, Dichtungsmassen, Isoliermitteln und Kunstoffen statt. Durch die Stockholmer Konvention wurden am 22. Mai 2001 weltweit zwölf giftige Stoffe verboten. Diese sind auch bekannt als „dreckiges Dutzend“. Ein Teil dieser organischen Giftstoffe ist PCB. PCB-Altlasten müssen gemeldet und als gefährlicher Abfall entsorgt werden.

Polyurethan

Polyurethane sind Kunstharze oder Kunststoffe, die aus einer Polyadditions-Reaktion von Diolen bzw. Polyolen mit Polyisocyanaten entstehen. Abhängig von ihrer Herstellungsweise können Polyurethane hart und spröde oder weich und elastisch sein. Damit sind sie ein Allrounder für die Produktion sämtlicher Konsumgüter. Das Spektrum reicht vom Einsatz des Kunststoffes in Matratzen, über die Verwendung in Kleidung, Möbeln und Elektrogeräten, bis hin zur Ausstattung von Raumanzügen für Astronauten. In aufgeschäumter Form kommt Polyurethan häufig als Schaumgummi oder Bauschaum vor.

POP-Abfälle

Als POP-Abfälle werden Abfälle bezeichnet, die persistente organische Schadstoffe („persistent organic pollutants“) beinhalten. Diese Schadstoffe sind nicht nur äußerst langlebig, sondern können sich sowohl in der Umwelt als auch in Mensch und Tier anreichern. Enthalten Abfälle persistent organische Schadstoffe, so müssen diese zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden, damit von ihnen kein Risiko mehr für Umwelt und Mensch ausgeht. Dafür finden spezielle Entsorgungsverfahren Anwendung, die strengen Richtlinien unterliegen. Die in Deutschland am häufigsten gewählten Methoden sind die Hochtemperaturverbrennung und die dauerhafte Ablagerung in Untertagedeponien.

POP-Verordnung

Persistente organische Stoffe (engl. „persistent organic pollutants“, auch POP-Stoffe) sind Stoffe, die lange Zeit in der Umwelt verbleiben, sich über die Nahrungsmittelkette anreichern und somit auch Mensch und Umwelt schädigen können. Die POP-Verordnung basiert auf dem Stockholmer Übereinkommen, das Staaten weltweit dazu verpflichtet die Herstellung, Verwendung, sowie den Import und Export bestimmter persistent organischer Stoffe zu verbieten oder zu beschränken. Ziel des Abkommens ist letztlich die Eliminierung solch gefährdender Stoffe. Seit dem 29. April 2004 werden die internationalen Vereinbarungen auch im europäischen Recht umgesetzt. Am 15. Juli 2019 ist eine Neufassung der POP-Verordnung in Kraft getreten, die durch Verschärfungen besseren Schutz von Mensch und Umwelt vor Chemikalien gewährleisten soll.

Post-Consumer-Waste

Der Begriff Post-Consumer-Waste beschreibt den Abfall, der vom Endverbraucher erzeugt wurde. Diese Produkte und Materialien haben ihren Zweck erfüllt, sind defekt oder überflüssig. Aus unterschiedlichen Gründen führt der Endverbraucher sie schließlich der Beseitigung oder Verwertung zu.

PPK (Papier-Pappe-Kartonage)

Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) gehören zu den am häufigsten verwendeten Verpackungsmaterialien. Ihre Herstellung basiert auf Cellulose- und Ligninfasern aus nachwachsendem Holz oder aus recyceltem Altpapier. Europäische Unternehmen verwenden für die Papierproduktion ausschließlich Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft. In Deutschland werden PKK-Verpackungen als wertvolle Rohstoffe getrennt gesammelt und anschließend einer stofflichen Verwertung (Altpapier-Recycling) zugeführt.

Pre-Consumer-Waste

Bei Pre-Consumer-Waste handelt es sich um ein Material oder ein Produkt, das entsorgt wurde, bevor es an den Verbraucher geliefert worden ist bzw. vom Verbraucher genutzt werden konnte. Es gibt demnach Abfallstoffe, die bei der Herstellung entstehen und auch von Beginn an in den Produktionsprozess einkalkuliert sein können. Pre-Consumer-Waste fällt daher meist in der verarbeitenden Industrie an und tritt bspw. in Form fehlerhafter Ausschussware auf. Verschnitte und Abfälle aus Papierproduktionen sind in diesem Zusammenhang ebenfalls häufig zu verzeichnen. Idealerweise findet anschließend eine Wiedereinführung dieser Produktionsabfälle in den Herstellungsprozess statt. Diese Rückführung gilt jedoch nicht als Recycling im herkömmlichen Sinne.

Primärrohstoffe

Primärrohstoffe werden aus natürlichen Ressourcen oder deren Vorprodukten gewonnen. Hierzu gehören beispielsweise fossile Kohlenstoffquellen wie Kohle, Erdgas und Erdöl, Frischholzfasern aus gefällten Bäumen, pflanzliche Biomasse sowie deren Folgeprodukte wie Kohlenwasserstoffe und Stärke. Zum Schutz natürlicher Ressourcen gilt es, den Verbrauch von Primärrohstoffen künftig einzuschränken. Durch Recycling können Rohstoffe jedoch oftmals als Sekundärrohstoffe wiederaufbereitet werden. Wie gut und oft das gelingt, hängt dabei von der Materialbeschaffenheit sowie technischen Verfahren und Aufwand ab.

Problemabfall

Problemabfall ist eine eher im süddeutschen Raum gebräuchliche Bezeichnung für sämtliche gefährliche Abfalle, die vorrangig aus privaten Haushalten stammen. Eine EU- oder bundesrechtliche Fixierung des Begriffes liegt nicht vor. Das Abfallrecht in Bayern verwendet Problemabfall in Abgrenzung zu Sonderabfall, der hier ausschließlich Abfälle aus nicht privater Herkunft bezeichnet, die von der kommunalen Entsorgung ausgeschlossen sind. Die Entsorgung von Problemabfall erfolgt demzufolge über die entsprechenden kommunalen oder kommunal beauftragten Sammelstellen für privat erzeugten Sonderabfall.

Produktverantwortung

Produktverantwortung bedeutet im abfallrechtlichen Sinne eine erweiterte Verantwortung der Hersteller für ihre Erzeugnisse. Hersteller sind demnach bis zu einem gewissen Grad über den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte für diese verantwortlich. Die Produktverantwortung umfasst somit nicht nur die Gewährleistung des Funktionierens ihres Produkts innerhalb eines bestimmtenZeitraums, sondern auch dessen ordnungsgemäße und umweltfreundliche Verwertung (bzw. Entsorgung), sobald daraus Abfall geworden ist. Entsprechende Produktverantwortungen sind in verschiedenen nationalen und EU-Gesetzen festgeschrieben, wie dem Batteriegesetz, dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz oder dem Verpackungsgesetz.

Pyrolyse

Die Pyrolyse zersetzt organische Materialien unter Ausschluss von Sauerstoff. Für die Holzkohleherstellung seit Jahrhunderten erprobt, kommt das Verfahren zum Recycling von Kunststoffen, Klärschlamm, Biomasse oder auch Reifen zum Einsatz. Die Nutzung von verschmutzen, gemischten Kunststofffraktionen befindet sich noch in Klärung. Aus der Pyrolyse gehen Öle und Wachse hervor, die der chemischen Industrie wieder zugeführt werden. Im privaten Verbrauchbereich wird das Pyrolyse-Verfahren zur Backofen-Selbstreinigung genutzt.

Quarantänefläche (Lithium-Ionen-Batterien)

Eine technische Quarantänefläche dient der Verhinderung der Ausbreitung von Bränden sowie der Vermeidung von Umweltrisiken durch den Austritt von Betriebsstoffen bei mit Lithium-Ionen-Akkus betriebenen Fahrzeugen. Eine solche Fläche ist notwendig, um E-Fahrzeuge mit (potentiell) beschädigten Batterien sicher zwischenzulagern. Ist eine Lithium-Ionen-Batterie beschädigt, kann das Fahrzeug auf der Quarantänefläche abgestellt werden, um umliegende Objekte vor Brandüberschlag zu schützen. Voraussetzung ist eine befestigte Abstellfläche sowie ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen und Gebäuden, insbesondere aber auch brennbaren Stoffen und Gefahrenquellen. Mögliche Alternativen in Ermangelung einer solchen Fläche sind etwa automatische Feuerlöschanlagen, Brandbegrenzungsdecken oder mobile Absperrwände.

Quecksilber

Das silberweiße, chemische Element Quecksilber (HG) ist das einzige Metall, das bei Raumtemperatur in flüssiger Form auftritt, fest wird es bei ca. -38° C. Im Alltag findet Quecksilber bspw. Verwendung in Thermometern und Desinfektionsmitteln sowie in Elektro(alt)geräten und Batterien. Jährlich werden etwa 2.200 t Quecksilber durch menschliche Aktivitäten in die Atmosphäre abgegeben. Die größte Emissionsquelle ist dabei die Kohleverbrennung. Quecksilberdämpfe, -salze und andere -verbindungen können beim Menschen starke Vergiftungen zur Folge haben und Störungen des Nervensystems verursachen. Alle quecksilberhaltigen Abfälle gelten daher als gefährlich und müssen von der Umwelt ferngehalten und in geeigneten Behältern entsorgt werden. Gefahrgutrechtlich gekennzeichnet wird Quecksilber mit der UN-Nummer 2809 und der Gefahrnummer 86.

Radioaktive Stoffe

Atomgesetz und Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) definieren radioaktive Stoffe (Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe) eingangs als Stoffe, die ein oder mehrere Radionuklide enthalten und deren Aktivität im Zusammenhang mit dem Strahlenschutz und gesetzlichen Regelungen nicht außer Acht gelassen werden kann. Kernbrennstoffe sind besondere spaltbare Stoffe in Form von Plutonium 239 und Plutonium 241, mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertem Uran, weiterhin auch jene Stoffe, die einen oder mehrere der bereits genannten Stoffe enthalten oder mit deren Hilfe eine sich selbst tragende Kettenreaktion aufrechterhalten werden kann.

Raffinerie

Anlagen zur Raffination von Stoffen nennt man Raffinerien. Hier kommen Verfahren zur Reinigung, Veredlung, Trennung oder Aufkonzentration von Rohstoffen, Nahrungsmitteln und technischen Produkten zum Einsatz. Es gibt u. a. Raffinerien zur Aufbereitung von Erdöl oder gesammelten Altölen (zu Grundölen, Heizöl oder Kraftstoffen), zur Verarbeitung von Biomasse, zur Auftrennung von Steinkohleteer oder auch zur Herstellung und Veredelung von Zucker oder Metallen. In den letzten Jahren hat sich die chemische Raffinerie herausgebildet. Zielprodukte sind petrochemische Primärchemikalien.

REACH (Europäische Chemikalienverordnung)

Die von der Europäischen Union erlassene Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe („Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“) dient in erster Linie dem Schutz von Mensch und Umwelt. Im Fokus sind Chemikalien, die auf unterschiedliche Art und Weise Risiken darstellen oder Schäden verursachen können. Dies gilt für chemische Stoffe, die in der Industrie Anwendung finden ebenso wie für Produkte des Alltags (z. B. Reinigungsmittel, Farbe, Kleidung, Möbel etc.). Die REACH ist daher für nahezu alle europäischen Unternehmen relevant und verbindlich. Sie tragen die Verantwortung für die Identifizierung und Beherrschung der in der EU hergestellten Erzeugnisse.

Recht auf Reparatur

Das Recht auf Reparatur schreibt vor, dass elektrische Geräte so gestaltet sein müssen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sie mit herkömmlichen Werkzeugen selbst reparieren können. Zudem haben Hersteller mindestens zehn Jahre lang Ersatzteile für ihr Produkt zur Verfügung zu stellen. Die Regelung ist in der Ökodesign-Richtlinie der EU festgehalten und betrifft seit 2021 Elektrogroßgeräte wie Fernseher, Waschmaschinen, Kühlschränke und Spülmaschinen. Ab 2025 wird sie auch auf Laptops, Tablets, Smartphones und Handys ausgeweitet. Über das Recht auf Reparatur soll die Lebensdauer der Produkte verlängert werden, um Ressourcen zu schonen.

Recycling

Der Begriff Recycling bezeichnet die Verwertung und Wiederaufbereitung von Abfällen. Ziel des Recyclens ist die Rückgewinnung von Wertstoffen, die nach dem Recyclingprozess als Rezyklate oder Sekundärrohstoffe wieder in den Stoffkreislauf eingebracht werden können. In Privathaushalten werden Abfälle u. a. getrennt gesammelt, um das Recyclen der unterschiedlichen Stoffe und Materialien zu ermöglichen. So werden etwa die Hälfte der in Deutschland produzierten Glas- und Papiererzeugnisse aus Altglas bzw. Altpapier gewonnen. Forschung, Industrie und Handel entwickeln und testen stets neue Recyclingverfahren, sodass bspw. auch gefährliche Abfälle immer häufiger eine Verwertung erfahren.

Recyclingbaustoffe

Recyclingbaustoffe (kurz: RC-Baustoffe) sind Sekundärrohstoffe, die aus gebrauchten mineralischen Baustoffen wie Bauschutt, Straßenaufbruch oder Bodenaushub hergestellt werden. Ihre Hauptanwendungsbereiche sind u. a. der Straßen- und Wegebau, der Lärm- und Sichtschutzwallbau, der Deponie- und Tiefbau. Weil der Einsatz von Recyclingbaustoffen zur Ressourcenschonung und Reduktion von Abfällen beiträgt, leistet er einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft. Seit 1. August 2023 regelt die Mantelverordnung (MantelV) bundeseinheitlich die Herstellung und den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen, worunter Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen fallen.

Recyclingquote

Die Recyclingquote (od. Recyclingrate) gibt den Anteil der aus Abfall wiedergewonnenen und/oder verwerteten Rohstoffe an. Diese Roh- bzw. Wertstoffe können noch einmal in Sekundärbauteile, z. B. Türen oder Treppen, und Sekundärrohstoffe, z. B. Metalle, Glas oder Dämmstoffe, unterschieden werden. Bei der Berechnung von Recyclingquoten herrscht noch immer Uneinigkeit. In Variante A wird die Menge von produzierten Stoffen ins Verhältnis zu recycelten Abfällen derselben Stoffgruppe gesetzt. Bei Erzeugnissen mit langer Lebensdauer (z. B. Windräder) ist diese Berechnung jedoch nicht vollumfänglich aussagekräftig. In Variante B wird die Recyclingrate aus den anfallenden Abfallmengen im Verhältnis zur recycelten Menge berechnet. Nach diesem Muster berechnet auch das statistische Bundesamt die Recyclingquote. So sind auch diese Angaben nicht gänzlich repräsentativ, da gewisse Anteile und Mengen nicht berücksichtigt werden.

Recyclingrohstoff

Recyclingrohstoffe (auch: Sekundärrohstoffe) werden durch das Recycling von Abfällen gewonnen und in den Stoffkreislauf zurückgeführt. Hier dienen sie der Herstellung neuer Produkte. Recyclingrohstoffe können aus Glas-, Metall- und Kunststoffverpackungen, Papier sowie Verbundstoffen gewonnen werden. Auch Altöl und gebrauchte Lösemittel zählen dazu. Mittels moderner Verfahren lassen sich auch Metalle aus Verbrennungsrückständen recyceln. Die Verwendung von wiederholt recycelten Rohstoffen spart in den meisten Fällen Energie und trägt zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft bei.

Regenerat

Ein Regenerat ist ein durch chemische Aufbereitung gebrauchter Materialien gewonnenes Produkt. Bei der Wiederverwertung von Kunststoffen wird das Regenerat bzw. Compound über einen Schmelzprozess (Compoundieren) unter Zugabe von Zusätzen zur Eigenschaftsverbesserung gewonnen; es verfügt über eine gleichmäßige Korngröße und enthält keinen Staubanteil. Regenerate aus dem Lösemittelrecycling lassen sich oft als Ersatz zu Primärstoffen einsetzen. Ebenso wie Mahlgut, Agglomerat bzw. Kompaktat und Regranulat wird Regenerat unter dem Oberbegriff Rezyklat geführt.

Registerpflicht

Registerpflichten benennt § 49 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Hiernach sind Betreiber von Anlagen oder Unternehmen, die Abfälle in Beseitigungs- oder Verwertungsverfahren entsorgen, zum Führen eines Registers mit Angaben zu Menge, Art, Ursprung, Bestimmung, Häufigkeit der Sammlung, Beförderungsart sowie die Art der Verwertung oder Beseitigung verpflichtet. Diese Registerpflicht gilt auch für die Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen. Der zuständigen Behörde ist das über festgelegte Zeiträume aufzubewahrende Register bzw. Angaben daraus auf Verlangen vorzulegen. Für private Haushaltungen gelten keine Registerpflichten.

Rekonditionierung

Rekonditionierung (engl. reconditioning) bedeutet Aufarbeitung oder Wiederinstandsetzung. Im Verpackungskontext bleibt durch Rekonditionierung die Substanz des jeweiligen Produkts erhalten bzw. wird instand gesetzt. Gebrauchte Fässer oder Schüttgutbehälter gelangen nach der Reinigung wieder in ihren ursprünglichen Zustand. Auf diese Weise bekommen Industrieverpackungen ein neues Leben im Produktkreislauf. Spezialisierte Firmen, die sich im Verband der deutschen Fass- und Industrieverpackungsrekonditionierung organisieren, führen Rekonditionierung gemäß internationaler Normen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung durch. Dank Rekonditionierung werden natürliche Ressourcen geschont, CO2-Emissionen minimiert und Kosten gespart.

Ressourcenschonung

Natürliche Ressourcen sind die Grundlage unseres täglichen Daseins. Unter Ressourcenschonung versteht man den rücksichtsvollen Gebrauch und sparsamen Verbrauch dieser sowie die Nutzung von Sekundärrohstoffen. Der weltweite Bedarf an regenerierbaren (z. B. Wasser, Luft, Holz) sowie nicht regenerierbaren (z. B. Erdöl, Metalle und Kohle) Ressourcen ist enorm und potenziell steigend. Damit verbunden ist die Zunahme globaler Umweltprobleme wie Klimawandel oder der Verlust an biologischer Vielfalt. Der vielleicht wichtigste Beitrag zur Ressourcenschonung ist die Rückgewinnung und Wiederverwendung bereits verwendeter Materialien im Sinne einer kreislaufgeführten Wirtschaft.

Rezyklate

Rezyklate sind aufbereitete Kunststoffe, die aus sogenannten Post-Consumer-Abfällen wiedergewonnen werden. Sie wurden demnach mindestens ein Mal nach Gebrauch im Haus- oder Gewerbeabfall entsorgt. Mithilfe eines mehrstufigen Produktionsprozesses werden Sekundärrohstoffe bzw. Rezyklate erzeugt und gelangen so in den Wirtschaftskreislauf zurück. Oftmals werden die verwerteten Stoffe in neue Erzeugnisse eingearbeitet, wodurch mit ihnen ähnliche oder sogar dieselben Ausgangsprodukte erneut hergestellt werden können.

Rohstoffkreislauf / Wertstoffkreislauf

Ein Wertstoffkreislauf ergibt sich aus der konsequenten Wiederverwendung und Verwertung von Materialien. Dies hat ökologische und ökonomische Vorteile. Mit dem Recycling von Abfällen kann einer Knappheit und Verteuerung von Rohstoffen entgegengewirkt werden. Abfälle im Wertstoffkreislauf werden getrennt gesammelt, sortiert, aufbereitet und schließlich wieder eingesetzt. Weitläufig bekannt ist das Stoffkreislaufprinzip von Materialien wie Kunststoff, Papier, Glas und Metallen. Letztere werden eingeschmolzen, um so wieder in neue Herstellungsprozesse zu gelangen. Auch aus gefährlichen Abfällen lassen sich Sekundärrohstoffe zurückgewinnen. Durch die getrennte Entsorgung und eine entsprechende Wiederaufbereitung mittels geeigneter Verfahren können so z. B. Schmieröle oder Metalle wie Nickel und Kobalt wiedergewonnen werden.

RSEB

Die Abkürzung RSEB bezeichnet die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen, kurz auch Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut genannt. Die Reformierung und Umbenennung der GGVSE in GGVSEB wandelte die RSE in die RSEB um, die die gesetzlichen Vorgaben der Gefahrgutverordnung umsetzt. Das Regelwerk soll sicherstellen, dass Richtlinien zur Beförderung von Gefahrgut einheitlich ausgelegt und angewendet werden. Die von Bund und Ländern aufgestellten Anwendungshinweise beinhalten u. a. einen Buß- uns Verwarnungskatalog sowie Formblätter und Muster.

Rücknahmesystem (z. B. GRS Batterien)

Rücknahmesysteme für Batterien, wie z. B. das Gemeinsame Rücknahmesystem „GRS“, sind zentrale Sammelstellen für die Rückgabe genutzter, entleerter oder defekter Batterien. Das Ziel solcher Rücknahmesysteme ist die ordnungsgemäße und sichere Entsorgung von Batterien sowie die Verwertung und das Recycling der enthaltenen Stoffe und Materialien. So können beispielsweise Metalle wie Blei und Cadmium in den Stoffkreislauf zurückgelangen. Zu beachten ist, dass Batterien keinesfalls im Hausmüll zu entsorgen sind, da von ihnen vielfältige Gefahren und Risiken ausgehen.

Sammelentsorgungsnachweis

Paragraph 8 und 9 der Nachweisverordnung bestimmen, welche Maßgaben und Bedingungen nötig sind, damit die Entsorgung von Abfällen als Sammelentsorgung durchgeführt werden kann. Das Nachweisverfahren über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung vom Einsammler darf als Sammelentsorgungsnachweis geführt werden, wenn die einzusammelnden Abfälle denselben Abfallschlüssel und den gleichen Entsorgungsweg haben. Außerdem muss die Zusammensetzung des Abfalls die im Sammelentsorgungsnachweis genannte Maßgabe für eine Sammelcharge besitzen und die Abfallmenge darf beim Erzeuger nicht mehr als 20 Tonnen je Abfallschlüssel und Kalenderjahr überschreiten. Als besondere Form gibt es den elektronischen Sammelentsorgungsnachweis (eSEN).

Schädlingsbekämpfungsmittel

Unter Schädlingsbekämpfungsmitteln sind alle chemischen Gifte zusammengefasst, die bei der Bekämpfungen von Schädlingen wie Insekten, Parasiten, Milben oder auch Mäusen und Ratten zum Einsatz kommen. Schädlingsbekämpfungsmittel werden vor allem zum Gesundheitsschutz, Holz- und Bautenschutz sowie Pflanzen- und Vorratsschutz genutzt. Von einigen dieser Gifte geht auch eine Gefahr für Mensch und Umwelt aus, weshalb der Umgang mit diesen Mitteln großer Vorsicht bedarf. Die Chemikalien dürfen nicht über das Abwasser oder den Restabfall entsorgt, sondern müssen als Sonderabfall behandelt werden.

Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (Pollutant Release and Transfer Register)

Das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (Pollutant Release and Transfer Register, kurz: PRTR) informiert die Öffentlichkeit über freigesetzte Emissionen und entsorgte Abfallmengen der größeren Industriebetriebe der EU-Mitgliedsstaaten. An das PRTR müssen Unternehmen Daten melden, die die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden, die Verbringung von Abfallmengen und die Verbringung von Schadstoffen im Abwasser betreffen. Schadstoffemissionen von knapp 5.000 Betrieben in Deutschland veröffentlicht das Umweltbundesamt auf Thru.de.

Schadstoffmobil

Schadstoffmobile, auch Umweltmobile genannt, sind im kommunalen Bereich einsetzte Spezialfahrzeuge gemäß TRGS 520 zur mobilen Sammlung gefährlicher Abfälle. Bürgerinnen und Bürger können hier in der Regel kostenfrei Farb- und Klebemittel, Lösemittel, Batterien, öl- und fetthaltige Abfälle, Medikamente, Spraydosen, Reinigungsmittel und weitere schadstoffhaltige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen abgeben – idealerweise getrennt voneinander und in Originalverpackungen. Mancherorts werden auch Elektrokleingeräte angenommen. Das Annahmespektrum bestimmt die jeweilige Kommune. Die Abfälle werden anschließend einer umweltschonenden Entsorgung zugeführt und Wertstoffe zurückgewonnen. Viele Kommunen nutzen die mobile Schadstoffsammlung bereits.

Schadstoffsammlung

Schadstoffsammlung bezeichnet eine Einrichtung, die es Privatpersonen und Unternehmen erlaubt, gefährliche (d. h. schadstoffhaltige) Abfälle in begrenzten oder haushaltsüblichen Mengen sachgemäß zu entsorgen. Die Art der Durchführung variiert dabei je nach Ort und Infrastruktur. Sie erfolgt entweder über stationäre oder mobile Sammelstellen (Spezialfahrzeuge, sog. Schadstoffmobile). Verantwortlich für die Schadstoffsammlung in einer Kommune können sowohl kommunale als auch private Entsorgungsunternehmen sein.

Schamotte / Schamott

Der Begriff Schamotte (auch: Schamott) bezeichnet fachsprachlich ein gesteinsähnliches, synthetisch hergestelltes, feuerfestes Material mit einem Anteil zwischen 10-45 Prozent Aluminiumoxid. Es existieren zwei Arten: Saure Schamotte (Aluminiumoxid-Anteil zwischen 10-30 %) und Normalschamotte (Aluminiumoxid-Gehalt zwischen 30 und 45 %). Der benötigte Rohstoff für Schamottsteine sind Tonminerale. Im Alltag wird Schamott hauptsächlich beim Bau von Kachelöfen und Kaminen verwendet. Häufige Anwendung findet man auch bei Innenbeschichtung von Behältern, in denen Metall geschmolzen oder flüssiges Metall transportiert wird oder bei der Auskleidung von Öfen. Schamott gilt als gefährlicher Abfall. Frei von Schadstoffen, kann dieser beim Schadstoffhof abgegeben werden. Ist das Material vor 1980 produziert worden, kann es gesundheitsgefährdende Asbestfasern enthalten.

Schmierstoffe

Schmierstoffe oder Schmiermittel werden im Automobilbereich und in der Industrie eingesetzt. Sie sollen vor allem Reibung, Verschleiß und Korrosion vermindern, kühlen und Dichtungen unterstützen. Je nach gewünschter Eigenschaft werden der Basisflüssigkeit, in der Regel Grundöl, Additive zugesetzt. Verbrauchte Schmierstoffe wie Kühlschmiermittel, Motorenöle, Hydrauliköle, Getriebeöle oder auch Schmierfette müssen in Sicherheitsbehältern getrennt gesammelt und als gefährliche Abfälle verwertet werden.

Schutzklasse(n)

In der DIN-Norm 66399 zur sicheren Vernichtung von „Datenträgern aus der Büro- und Datentechnik“ sind Datenträger jeweils einer von 3 Schutzklassen zugeordnet. Je höher die Schutzklasse, desto höher ist der Grad ihrer Schutzbedürftigkeit. Schutzklasse 1 bezieht sich auf (personenbezogene) Daten, deren Missbrauch oder Veröffentlichung zu persönlichem oder wirtschaftlichem Schaden des Betroffenen führen könnte. Schutzklasse 2 findet Anwendung bei vertraulichen Daten, deren Veröffentlichung oder Missbrauch einen erheblichen persönlichen oder wirtschaftlichen Schaden des Betroffenen hervorrufen würde. Auf persönliche Daten, deren Veröffentlichung oder Missbrauch zur Gefahr für Leib und Leben werden könnte bzw. die persönliche Freiheit des Betroffenen einschränkt, ist Schutzklasse 3 anzuwenden.

Schwarzmasse

Schwarzmasse entsteht beim Recycling von Lithium-Ionen-Batterien, z. B. Autoakkumulatoren, wenn diese zurückgebaut werden. Hierbei muss Stickstoff hinzugeben und ein Unterdruck erzeugt werden, damit es nicht zur Brandentwicklung kommt. Aus dem entstehenden Granulatgemisch können schließlich wertvolle Rohstoffe wie Lithium, Grafit, Mangan, Kobalt und Nickel zurückgewonnen werden, in der Regel über Sieb- und Magnettechniken. Mit dem Voranschreiten der E-Mobilität gewinnt das Batterierecycling zunehmend an ökologischer und ökonomischer Relevanz.

Schwermetalle

Schwermetalle sind natürliche Bestandteile der Erdkruste. Dazu gehören Zink, Mangan, Nickel oder Kupfer sowie gesundheitsschädliche Metalle wie Blei, Quecksilber und Cadmium. Über die Emissionen von Verbrennungs- und Produktionsprozessen in der Industrie, den Autoverkehr, Klärschlamm und die Landwirtschaft können sie in die Umwelt gelangen. Ein großes Gefährdungspotenzial entsteht, wenn Schwermetalle über Pflanzen oder Tiere aufgenommen werden und auf diese Weise in Lebensmittel übergehen.

Schweröl

Schweröl ist ein Nebenprodukt, das bei der Destillation bzw. der Verarbeitung von Erdöl entsteht. Aufgrund seines geringen Preises wird es insbesondere in der Schifffahrt als günstiger Kraftstoff verwendet. Ein weiterer Anwendungsbereich als fossiler Energieträger findet sich im Betrieb von Kraftwerken. Aufgrund hoher Schadstoffemissionen (Ruß, Schwefel) im Normalbetrieb sowie dem Anfallen von Sludge ist gerade die Verwendung von Schweröl im Schiffsverkehr mit erheblichen Umweltproblemen verbunden.

Scrubber

Im Schiffsverkehr entstehen durch die Verbrennung von Schweröl giftige Schwefelverbindungen, die aus den Abgasen gefiltert werden müssen. Die hierzu verwendeten verfahrenstechnischen Apparate werden als Scrubber bezeichnet. Unterschieden wird insbesondere zwischen Closed-Loop- und Open-Loop-Scrubbern. Bei ersteren muss das anfallende Waschwasser aufgrund der Verwendung zusätzlicher Chemikalien als Sonderabfall in separat gelagerten Tanks auf dem Schiff aufgefangen und mit eigener Abfallschlüsselnummer entsorgt werden. Bei Open-Loop-Scrubbern wird hingegen das Waschwasser so aufbereitet, dass es theoretisch ohne umweltschädigende Wirkung wieder ins Meer abgelassen werden kann. Die tatsächliche Umweltfreundlichkeit dieses Verfahrens ist jedoch umstritten.

Sekundärrohstoffe

Sekundärrohstoffe (auch Recyclingrohstoffe) werden aus entsorgten Gegenständen bzw. entsorgtem Material wiedergewonnen. Durch die Aufarbeitung von Abfall finden wichtige Rohstoffe so ihren Weg zurück in den Stoffkreislauf. Sie stehen damit im Gegensatz zu den sogenannten Primärrohstoffen, die direkt aus der Natur gewonnen werden. Der Begriff Recyclingrohstoff wird in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Abfall häufiger verwendet, da er eindeutiger ist und auf die Bezeichnung „sekundär“ verzichtet. Dieses Attribut ist negativ konnotiert, weshalb Sekundärrohstoffe mitunter fälschlicherweise als minderwertig verstanden werden könnten. Das (mehrfache) Recycling von Altglas und Altpapier bspw. ist heute durch bewährte Verfahren unter meist geringem Energieaufwand unkompliziert. Weitaus komplexer ist die Rückgewinnung von Gefahrstoffen. Hierfür wurden und werden immer neue Technologien entwickelt, die auch gefährliche Abfälle verwertbar machen.

Seltene Erden

Seltene Erden, oder auch Metalle seltener Erden, sind Rohstoffe, deren Abbau überwiegend in Afrika, Asien und Südamerika erfolgt. Häufig sind die Methoden des Abbaus nicht nur aufwendig, sondern auch mit schwierigen Bedingungen für Mensch und Umwelt verknüpft. Recyclingverfahren für die Rückgewinnung seltener Metalle müssen daher verstärkt zum Einsatz kommen. In Elektro(nik)altgeräten schlummern neben Gold, Silber und Kupfer auch seltene Metalle, wie z. B. Neodym, Europium und Lutetium. Sie finden Einsatz in der (Elektro-) Automobilindustrie, in Energiesparlampen oder in der Medizintechnik.

Sicherheitsdatenblatt (SDB)

Das Sicherheitsdatenblatt (engl. Safety Data Sheets, SDS) enthält sicherheitsbezogene Informationen über Stoffe und Gemische sowie Umgangsempfehlungen und richtet sich an den berufsmäßigen Verwender (z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen oder Einrichtungen der öffentlichen Versorgung). Die Verantwortung für die Erstellung des SDS liegt beim Inverkehrbringer eines Produktes. Die Daten dienen als Grundlage für die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen für den Schutz der Umwelt, der Gesundheit sowie für die Arbeitsplatzsicherheit. Anforderungen zu Aufbau und Inhalt an das Dokument sind in Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 festgeschrieben. Sicherheitsdatenblätter müssen jährlich überprüft, an den aktuellen Wissensstand angepasst sowie um eine Aktualitätsbescheinigung ergänzt werden, sofern die Daten älter als ein Jahr sind.

Sicherheitshinweise (CLP-Verordnung)

Bei Tätigkeiten in Verbindung mit gefährlichen Stoffen und Gemischen sowie deren Inverkehrbringen muss deren Verpackung zum Schutz von Mensch und Umwelt nach CLP-Verordnung speziell gekennzeichnet sein. Teil dieser Kennzeichnung sind Sicherheitshinweise. Die auch als P-Sätze (für englisch „precaution“) bekannten Hinweise beginnen allesamt mit einem P und sind weltweit identisch (vgl. auch H-Sätze/Gefahrenhinweise). Die korrekte Zuordnung der Hin- weise zur jeweiligen Gefahreneigenschaft findet sich in Anhang IV Teil 1 der CLP Verordnung – in Teil 2 sind zudem die grundsätzlich zu verwendenden Textfassungen nachzulesen. Die deutschsprachigen Sicherheits- hinweise können ferner auf der Website der BAuA heruntergeladen werden.

Siedlungsabfall

Als Siedlungsabfall werden zunächst Abfälle aus privaten Haushalten bezeichnet. In diesem Sinne entsprechen sie weitgehend dem Haushaltsmüll bzw. Hausmüll. Dazu gehören neben dem Restmüll Wertstoffe wie Bioabfall, Papier und Pappe, Kunststoff, Verpackungen, Glas, Holz, Metall, Batterien und Akkus, Elektro- und Elektronikgeräte sowie Sperrmüll. Darüber hinaus umfasst Siedlungsabfall auch hausmüllähnliche Abfälle aus sogenannten vergleichbaren Einrichtungen. Zu Letzteren zählen etwa Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude, Kanzleien, Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie Gewerbe und Industrie. Teil der Siedlungsabfälle sind ferner Straßenkehricht und Marktabfälle.

Signalwort (CLP-Verordnung)

Bei der Kennzeichnung gefährlicher Stoffe gibt es neben den Gefahrenpiktogrammen, die die Gefahren bildlich kenntlich machen, auch Signalwörter, die das Ausmaß der Gefahr angeben. Unterschieden werden dabei zwei Ausmaße: 1. Gefahr (schwerwiegende Gefahrenkategorien) und 2. Achtung (weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien). Die CLP-Verordnung regelt, in welchem Fall welches Signalwort zu verwenden ist. Die richtige Zuweisung kann den Gefahrenkommunikationstabellen in Anhang I in den Teilen 2 bis 5 entnommen werden. Verfügt ein Gefahrstoff über mehr als eine Gefahreneigenschaft, kommt das Signalwort dennoch nur einfach vor. Ist bereits „Gefahr“ gegeben, entfällt das Signalwort „Achtung“.

Silicium

Als klassisches Halbmetall wird das chemische Element Silicium mit dem Symbol „Si“ und der Ordnungszahl 14 gekennzeichnet und besitzt Eigenschaften von Metallen und Nichtmetallen. Optisch erscheint Silicium in grau-schwarzer Farbe mit metallisch-blauem Glanz. In flüssiger Form weist das Halbmetall eine höhere Dichte auf als in festem Zustand und zeigt damit eine Dichteanomalie. Silicium dient häufig als Ausgangsmaterial für die Produktion von Solaranlagen- bzw. zellen. Auch für den menschlichen Organismus ist es unverzichtbar, da es elementar für Knochengewebe, Haut, Haare und Nägel ist. Zudem findet Silicium vielfach Verwendung bei der Herstellung moderner Baumaterialien wie Zement, Beton oder Glas

Silizium

Als klassisches Halbmetall wird das chemische Element Silicium mit dem Symbol „Si“ und der Ordnungszahl 14 gekennzeichnet und besitzt Eigenschaften von Metallen und Nichtmetallen. Optisch erscheint Silicium in grau-schwarzer Farbe mit metallisch-blauem Glanz. In flüssiger Form weist das Halbmetall eine höhere Dichte auf als in festem Zustand und zeigt damit eine Dichteanomalie. Silicium dient häufig als Ausgangsmaterial für die Produktion von Solaranlagen- bzw. zellen. Auch für den menschlichen Organismus ist es unverzichtbar, da es elementar für Knochengewebe, Haut, Haare und Nägel ist. Zudem findet Silicium vielfach Verwendung bei der Herstellung moderner Baumaterialien wie Zement, Beton oder Glas.

Sludge

Sludge bezeichnet die unbrennbaren Bestandteile von Schweröl, die auf Schiffen mithilfe von Separatoren und Filtern vom Brennstoff getrennt und als Abfall in sogenannten Sludgetanks gesammelt werden. Dieser aus Wasser und festen Anteilen (Asphaltenen) bestehende Ölschlamm muss in Häfen kostenpflichtig entsorgt werden, darf aber auch alternativ an Bord durch spezielle Verbrennungsanlagen verbrannt werden. Die Entsorgung von Sludge ist im Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL 73/78 I) geregelt.

Solvolyse

Die Solvolyse (auch: chemischen Depolymerisation) ist ein Verflüssigungsverfahren, das beim chemischen Recycling von Kunststoffabfällen zum Einsatz kommt. Durch die Zugabe von Lösungsmitteln werden die Polymere des Kunststoffs aufgespalten und Monomere bzw. kurze Polymerstränge zurückgewonnen. Daraus lassen sich wieder Werkstoffe herstellen und somit Primärrohstoffe schonen. Polyethylenterephthalat, Polyurethane und Polyamid gelten als geeignet für den Prozess. Nachteile der Solvolyse sehen Expertinnen und Experten u. a. in der aufwendigen Lösungsmittelabtrennung und im Einsatz bei Verbunden, bei denen eine Restmischung zurückbleibt.

Sonderabfallbehandlung

Sonderabfälle bedürfen aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften einer Sonderbehandlung in speziell dafür ausgerüsteten und zugelassenen Anlagen. Je nach Stoffeigenschaft werden die Abfälle in chemisch-physikalischen Anlagen, in Spezialaufbereitungsanlagen oder in thermischen Anlagen gemäß KrWG bzw. BImSchG verwertet oder beseitigt, um enthaltene Wertstoffe zurückzugewinnen, Energie zu erzeugen oder Ersatzbrennstoffe herzustellen. Anorganische, nicht zu verwertende Sonderabfälle werden in ober- oder untertägigen Sonderabfalldeponien abgelagert.

Sonderabfalldeponie

Sonderabfalldeponien (SAD) dienen dauerhaft als Entsorgungsanlagen für Sonderabfälle. Die oberirdischen Deponien lagern überwachungsbedürftige, aus Reststoffen von Industrie und Gewerbe stammende Abfälle kontrolliert ab. Die TA Abfall (Technische Anleitung Abfall), die zweite allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz, regelt dann den weiteren Umgang mit den Abfällen. Sie werden der Sonderabfalldeponie anhand der in der TA festgelegten Kriterien zugeordnet. Jede SAD verfügt über eine Kombinationsdichtung im Ablagerungsbereich. Das durch die Ablagerung anfallende Sickerwasser wird einer Sickerwasserbehandlungsanlage zugeführt, um eine Kontamination des Bodens zu verhindern.

Sonderabfallverbrennungsanlagen (SAV)

Sonderabfallverbrennungsanlagen (SAV) sind thermische Behandlungsanlagen für nicht recycelbare gefährliche Abfälle. Mit Drehrohrofen und Nachbrennkammer ausgestattet, zerstören sie organische Schadstoffe und entziehen dem Kreislauf anorganische Schadstoffe durch Einbindung in Schlacke oder Filterstäube. Die bei den Hochtemperaturen zwischen 900 °C-1400 °C entstehende Verbrennungswärme wird über eine Dampfkesselanlage nutzbar. Bei ausgewogenem Brennstoffmix können SAV energetisch unabhängig betrieben, Elektroenergie oft zusätzlich in das Netz eingespeist werden. In Deutschland gibt es etwa 30 SAV mit rund 1,5 Millionen Tonnen Gesamtkapazität im Jahr. In Chemieparks integriert oder „auf der grünen Wiese“ betrieben, sind sie Bestandteil der Circular Economy.

Sondermüll / Sonderabfall

Als Sondermüll oder Sonderabfall gelten Abfälle, die durch Verbraucherinnen und Verbraucher nicht dem in Deutschland gültigen System der Abfalltrennung zugeordnet werden können. Die Begriffe Sondermüll und Sonderabfall finden umgangssprachlich Verwendung und werden meist synonym für den fachlich korrekten Ausdruck „gefährlicher Abfall“ eingesetzt. Die Entsorgung dieser Abfälle bedingt in der Regel einer gesonderten Verwertung bzw. Entsorgung, die meist durch eigens von den Kommunen eingerichtete Sammelstellen organisiert ist.

Sperrmüll

Nicht mehr genutzte oder gebrauchte Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände aus privaten Haushalten, die so groß und sperrig sind, dass sie nicht in die herkömmlichen, genormten Restabfallbehälter passen, werden als Sperrmüll bezeichnet. Dazu gehören u.a. Möbel, Matratzen, Fußbodenbeläge, Teppiche, Fahrräder oder Lampen. Autowracks, Kfz-Zubehörteile oder Teile, die fest mit Gebäuden oder sonstigen Bauwerken verbunden waren, sind nicht dem Sperrmüll zuzuordnen.

Spiegeleintrag

Als Spiegeleintrag gelten Eintragspaare im europäischen Abfallverzeichnis, die doppelt geführt werden, da sie sowohl als gefährlicher als auch als nicht gefährlicher Abfall eingestuft werden können. Gefährliche Abfallarten sind im Verzeichnis mit einem Asterisken (*Sternchen) gekennzeichnet. Bei nicht gefährlichen Abfällen wird die Abfallschlüsselnummer nicht durch ein Sternchen ergänzt. Als Beispiel sollen die Abfallschlüssel für Gase in Druckbehältern dienen: Abfallschlüssel 16 05 04* steht für gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen). Der dazugehörige Spiegeleintrag mit dem Abfallschlüssel 16 05 05 wird für Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen, verwendet.

Stand der Technik

Die Technikklausel „Stand der Technik“ bezeichnet in verschiedenen Rechtstexten den bekannten technischen Entwicklungsstand, der für das Erreichen eines bestimmten Ziels als gesichert erachtet werden kann, ohne jedoch bereits allgemeine Anerkennung erlangt zu haben. Damit steht er zwischen den schon allgemein etablierten „anerkannten Regeln der Technik“ und dem noch fortschrittlicheren „Stand von Wissenschaft und Technik“, der die neuesten Erkenntnisse aus diesem Bereich wiedergibt. Als Technikstandard umfasst „Stand der Technik“ einen (das Erreichen eines bestimmten Ziels als gesichert erscheinen lassenden) Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen bzw. solche, die mit diesen vergleichbar sind.

Stoffpotenzial

Stoffpotenzial bezeichnet in der Kreislauf- bzw. Abfallwirtschaft das Potenzial der in einem Produkt enthaltenen Stoffe zur Wiederverwendung oder stofflichen Verwertung. Der Begriff wird vor allem in Zusammenhängen verwendet, in denen dieses Potenzial häufig nicht genutzt wird oder dessen Nutzung mit Schwierigkeiten verbunden ist. Dies betrifft insbesondere gefährliche Abfälle, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit hauptsächlich thermisch verwertet werden. Der Anteil an Gefahrstoffen in diesen ist im Verhältnis zum ungefährlichen Rest zumeist sehr gering und liegt oft lediglich zwischen 0,005 % und 0,2 %. Dementsprechend groß ist daher in vielen Fällen das Stoffpotenzial.

Stoffstrommanagement

Die Analyse und Optimierung von Material- und Energieströmen, die bei der Herstellung von Produkten anfallen, wird als Stoffstrommanagement bezeichnet. Die Stoff- und Energieströme sollen dabei sowohl ökologisch als auch ökonomisch positiv beeinflusst werden. Ziel ist es, Strategien für das Schaffen von nachhaltigen Kreisläufen mit optimaler Ressourcen- bzw. Materialeffizienz zu erstellen. Stoffstrommanagement findet sowohl innerbetrieblich (integrierter Umweltschutz bei Produktherstellung) als auch überbetrieblich Anwendung. Aber auch bei der kommunalen Abfallentsorgung können durch erfolgreiches Stoffstrommanagement neue Sekundärbrennstoffe bzw. Rohstoffe gewonnen werden.

Störstoff

Für jede Abfallart gibt es in Deutschland ein entsprechendes Entsorgungsangebot. Störstoffe werden solche genannt, die die Entsorgung des enthaltenen Materials aufwendig machen und die Weiterverarbeitung stören. Nicht kompostierbare Stoffe wie Glas, Plastik, Dosen, Speiseöle oder Windeln sind Störstoffe in Bioabfall. Auch vermeintlich kompostierbare Plastiktüten gelten dabei als Störstoff, da sie sich nicht schnell genug zersetzen. Die Rottezeit liegt weit über der des normalen Biomülls. Biologischer Abfall, der in Plastiktüten gesammelt wurde, wird also generell als Störstoff aussortiert, unabhängig von kompostierbarem und nicht kompostierbarem Plastik.

Strategische Metalle

Der Begriff „Strategische Metalle“ ist durch die Finanzwelt und Politik geprägt. Dabei handelt es sich um Metallgruppen, die für ihre Förderländer oder die Länder, die sie weiterverarbeiten, eine sehr hohe wirtschaftliche und damit auch politische Bedeutung haben. Meist besitzen sie im Vergleich zu Industriemetallen wie Eisen, Kupfer und Zinn einzigartige physikalische Eigenschaften. 25 Metalle gehören zu dieser Gruppe, zum Beispiel Kadmium, Arsen, Lithium, Magnesium und Chrom.

Styropor

Styropor ist geschäumtes Polystyrol. Es besteht aus einem geringen Teil Polystyrol und viel Luft. Als Verpackung schützt es zerbrechliche Güter. Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essensbehälter aus Styropor sind seit 3. Juli 2021 EU-weit verboten, um Verpackungsmüll zu reduzieren. In der Kritik steht Styropor auch wegen seiner schlechten Umweltbilanz und weil sich bei Hitze gesundheitsschädliche Stoffe lösen. Gebäudedämmstoffe aus Styropor – sog. Expandierter Polystyrol-Hartschaum (EPS) – enthalten zusätzlich ein polymeres Flammschutzmittel und neuerdings auch Grafitteilchen für einen besseren Wärmeschutz. Verarbeitet werden Platten, Formteile und Perlen

TA Luft

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) gilt als die „Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz“ (BImSchG) der deutschen Bundesregierung. Vor der Genehmigung einer technischen Anlage sind mögliche Schäden für Mensch und Umwelt von der zuständigen Behörde zu prüfen. Die TA Luft dient dabei als Grundlage und gibt bei der Prüfung die Höhe der zulässigen Emissionen und Immissionen vor. Des Weiteren bestimmt sie die dazugehörigen Mess- und Berechnungsverfahren, wie z. B. die Ausbreitungsrechnung. Sind in der Vorschrift keine Immissionswerte festgelegt, ist bei ausreichenden Anhaltspunkten zu prüfen, ob umweltschädliche Effekte auftreten können.

Tanklager

Bei Anlagen, die aus einer Vielzahl von Tanks bestehen und in denen Brenn- und Treibstoffe wie Motorenbenzin, Heizöl und Dieselkraftstoff gelagert werden können, spricht man von Tanklagern. Sie werden zum Beispiel bei der Zwischenspeicherung von Erdöl, während der Ölförderung, bei Erdölraffinerien oder in der Chemieindustrie für die Lagerung von Chemieprodukten genutzt. Je nach Bedarf sind oberirdische, unterirdische oder Schwimmdachtanks im Einsatz. Das Tanklager Farge in Bremen ist mit 300.000 Kubikmetern Fassungsvermögen das größte unterirdische Tanklager der Welt.

Tankreinigung

Die regelmäßige Reinigung von Tanks und Tankanlagen gehört zur gesetzlichen Pflicht des Betreibers. Damit soll sichergestellt werden, dass die Funktionalität des Tanks und der angeschlossenen Ansauganlage sowie die Sicherheit von Lebewesen und Umwelt dauerhaft gewährleistet sind. Eine Tankreinigung umfasst das Abpumpen verschmutzter Restinhalte und Schmutzwasser, die eventuelle Sicherstellung nicht verunreinigter Inhalte sowie die eigentliche Reinigung des Tanks mithilfe von Wasserhochdruck. Dabei werden Schlamm, Sedimente und weitere Verunreinigungen von den Innenwänden entfernt. Zudem wird bei der Reinigung geprüft, ob sich Korrosionen auf den Tankinnenwänden befinden – dann wäre eine Sanierung notwendig.

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) dienen dazu, den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Arbeitshygiene für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wiederzugeben. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) stellt diese Richtlinien auf, entwickelt sie stetig weiter und passt sie an aktuelle Gegebenheiten an. Eine offizielle Bekanntmachung der TRGS erfolgt anschließend durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Im Technischen Regelwerk werden die vom Ausschluss für Gefahrstoffe beschlossenen Regeln und Erkenntnisse beschrieben.

Titandioxid

Titandioxid ist eine chemische Verbindung, die insbesondere als Weißpigment in Produkten verwendet wird. Als solches ist es der weltweit am häufigsten verwendete Weißmacher. Erzeugnisse sind Farben, Lacke, Kunststoffe und Laminatpapiere. Darüber hinaus kommt der Weißmacher in Kosmetika und Medikamenten zum Einsatz. In Lebensmitteln (z. B. Mozzarella, Kaugummi) wurde Titandioxid in Deutschland jahrzehntelang als Farbstoff E 171 verwendet. Aufgrund möglicherweise krebserregender Eigenschaften ist jene Verwendung inzwischen EU-weit verboten. Eine seit 2021 geltende Hinweispflicht auf diese Eigenschaften für Produkte mit Titandioxid in Pulverform wurde 2022 vom EuGH für nichtig erklärt.

TOP-Prinzip

Das TOP-Prinzip beschreibt die in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelte Hierarchie der Maßnahmen des Arbeitsschutzes, die vorzunehmen sind, wenn die Bekämpfung von Gefahren nicht (wie in § 4 Arbeitsschutzgesetz vorgesehen) direkt an deren Quelle möglich ist. TOP steht dabei für technische (T), organisatorische (O) sowie personenbezogene (P) Maßnahmen. Zu den technischen Schutzmaßnahmen zählen beispielsweise Lüftungen oder Absperrgitter, während organisatorische etwa angemessene personelle Ressourcen, spezielle Qualifikationen der Mitarbeitenden oder Beschränkungen der Arbeitszeit umfassen können. Bei den personenbezogenen Maßnahmen handelt es sich z. B. um Vorsorgeuntersuchungen oder die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung.

Toxische Stoffe

Substanzen, die giftig auf Organismen wirken, nennt man toxische Stoffe. Die toxische Wirkung ist dabei von der Dosis, der Giftigkeit des Stoffes (Toxizität) sowie der Art ihrer Aufnahme (Exposition) abhängig und reicht von leichten Reizungen bis zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden wie Krebs oder Organversagen. Unterschieden wird bei der Exposition insbesondere zwischen einer Aufnahme durch Verschlucken, Einatmen oder Aufnahme über die Haut. Bei der Toxizität wird zwischen sehr giftig (Kategorie 1), giftig (Kategorie 2), mindergiftig (Kategorie 3) und nicht klassifiziert (Kategorie 4) differenziert. Toxische Stoffe müssen in Deutschland gemäß ChemG und GefStoffV entsprechend der Art ihrer Toxizität gekennzeichnet werden.

Transformator / Trafo

Ein Transformator (kurz Trafo) ist eine technische Anlage der Energietechnik. Das Bauelement besteht aus Spulen, vielfach aufgewickeltem Kupferdraht und einem Kern. Mithilfe eines Trafos können Spannungen, Ströme und Widerstände in einem Wechselstromkreis erhöht oder verringert werden. Dabei wird eine Eingangswechselspannung in eine Ausgangswechselspannung umgewandelt. Da in Trafos viele hochwertige Rohstoffe verbaut sind, müssen diese bei der Entsorgung getrennt werden. Viele Bestandteile lassen sich dem Recycling zuführen. Entsorgungsunternehmen schmelzen die Metalle ein und verwerten das Trafoöl durch Reraffination, schadstoffbelastetes Öl wird beseitigt

TRGS 510

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 510 (TRGS 510) widmet sich der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern wie Fässern und Kanistern, IBCs (Intermediate Bulk Container), Großverpackungen, Tankcontainern, Druckgasbehältern etc. Sie behandelt ebenso die Bereitstellung zur Beförderung und das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen. Vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), einem Beratungsgremium des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, verfasst und 2021 erneuert, konkretisiert sie die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und dient dem Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz.

TRGS 520

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 520 (kurz: TRGS 520) enthält Vorgaben zur Errichtung und zum Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle. Diese betreffen sowohl stationäre Sammelstellen wie Wertstoffhöfe als auch mobile Sammelstellen wie Schadstoffmobile. Die Regelungen wurden vom Ausschuss für Gefahrstoffe erarbeitet und entsprechen dem Stand der Technik sowie gesicherten Erkenntnissen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Alle TRGS konkretisieren die Gefahrstoffverordnung.

Überwachungsbedürftiger Abfall

Überwachungsbedürftiger Abfall ist ein älterer Begriff für Sonderabfall bzw. gefährlicher Abfall, der eine Gefahr für die Umwelt und/oder die Gesundheit darstellt (z. B. Asbest, Altöl oder Batterien und Akkus). Im Europäischen Abfallverzeichnis wird er mit einem Sternchen hinter der Abfallschlüsselnummer gekennzeichnet. Zur Überwachung der Entsorgung unterliegen alle Erzeuger, Sammler, Besitzer, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen einer gesetzlichen Nachweispflicht.

UN 38.3 Test/UN-Transporttest

Damit Batterien, die Lithium enthalten, gefahrlos transportiert werden dürfen, müssen diese vorerst grundsätzlich nach der Prüfnorm UN 38.3 bestimmte Tests erfolgreich bestehen. Die Verantwortung zur Einhaltung der Vorschriften und Erbringung des positiven Nachweises liegt bei Herstellern, Verteilern, Einzelhändlern usw., die lithiumhaltige Batterien und Zellen in den Markt bringen. Im Abschnitt 38.3. des „Handbuch Prüfungen und Kriterien“ der Vereinten Nationen sind die sogenannten UN-Tests beschrieben. Der UN 38.3 Transporttest beinhaltet insgesamt acht einzelne Testmodule (T1 bis T8), wobei die Prüfungen abhängig von der Art der Lithiumbatterien bzw. -Zellen sind und mit mehreren Mustern absolviert werden müssen. Dabei werden bspw. Transportbedingungen wie Druck, Temperatur oder Aufprall getestet.

UN-Nummern

UN-Nummern (oder auch Stoffnummern) sind vierstellige Nummern, die für alle gefährlichen Stoffe und Güter festgelegt sind. Diese wurden von einem Expertenkomitee der Vereinten Nationen aufgestellt. Auf allen Gefahrguttransporten muss eine orangefarbene Warntafel angebracht sein. Die obere Nummer zeigt dabei die Gefahrnummer und die untere die UN-Nummer an. Die Kennzeichnung ermöglicht eine schnelle Erfassung des Gefährdungspotenzials von Stoffen und befähigt in Notfallsituationen, die richtigen Maßnahmen einzuleiten. Nicht nur einzelne chemische Verbindungen, sondern auch Stoffgruppen und Güter mit ähnlichem Gefährdungspotenzial erhalten UN-Nummern.

UN-Zulassung

Bei einer UN-Zulassung handelt es sich um die Bauart-Zulassung der Verpackung, die für einen sicheren Transport gefährlicher Güter vorgeschrieben ist. Von anerkannten Prüfinstitutionen ausgestellt, bescheinigt der Zulassungsschein, dass die Behältnisse zum Transportieren des Gefahrguts auf vorgeschriebene Anforderungen wie Dichtheit, Temperaturbeständigkeit usw. überprüft und die festgelegten Bauart-Spezifikationen erfüllt worden sind. Welche UN-Zulassung und Gefahrgutklasse benötigt wird, liegt in der Verantwortung des Versenders des Füllguts. Unterschieden wird in die Verpackungsgruppen UN-X, UN-Y oder UN-Z mit der Abstufung von hohem, mittleren und geringen Gefährlichkeitsgrad. Neuzulassungen vergibt ausschließlich die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

Unique Formula Identifier (UFI)

Für Gemische, die potenzielle Gefahrstoffe enthalten, gilt eine Kennzeichnungspflicht. Unternehmen müssen entsprechende Produkte mit einem EU-weit eindeutigen Rezepturidentifikator, dem Unique Formula Identifier, kurz: UFI kenntlich machen. Der von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) kontrollierte Code besteht aus einer 16-stelligen Buchstaben-Zahlen-Kombination. Damit lässt sich nicht nur der genaue Gefahrstoff identifizieren, sondern auch dessen Zusammensetzung, Handelsname, Farbe, Verpackung, Produktkategorie sowie toxikologische Eigenschaften. Nicht nur der Gefahrstoff selbst ist behördlich meldepflichtig, sondern die komplette Rezeptur eines Gemischs. Für jede Rezeptur ist ein eigener UFI-Code zu generieren. Dieser muss auf dem Produktetikett angebracht sowie im Sicherheitsdatenblatt hinterlegt werden. Der UFI und alle anderen Unternehmensinformationen werden von Giftnotrufzentralen im Fall eines Notrufs verwendet.

Upcycling

Unter Upcycling ist vor allem die stoffliche Aufwertung von (vermeintlichem) Abfall oder nicht mehr benötigten Gegenständen zu verstehen. Der Begriff wird häufig synonym mit dem Recycling verwendet und steht im Gegensatz zum Downcycling. Upcycling ist eine ‚kreative Zweckentfremdung‘ bei der aus Europapaletten Gartenmöbel entstehen, aus LKW-Planen Umhängetaschen genäht und Schuhsolen aus alten Autoreifen gefertigt werden. Diese Beispiele verdeutlichen den Unterschied zum Recycling, das Stoffe einem Verwertungsprozess unterzieht bei dem Materialien z. B. eingeschmolzen und zur Herstellung gänzlich neuer Produkte verwendet werden. Beim Upcycling erhalten nicht mehr genutzte Materialien und Gegenstände vielmehr eine neue Funktion und finden dadurch wieder eine Verwendung.

Urban Mining

Urban Mining meint die Rückgewinnung von Rohstoffen durch Recycling von bestehenden, menschgemachten Gütern. Das sind u. a. Infrastrukturen, Gebäude, Ablagerungen auf Deponien (Landfill Mining), Elektrogeräte und Autos. Urban Mining zielt dabei nicht auf die kurzfristige Erschließung von Sekundärrohstoffen, sondern stellt vielmehr einen strategischen Ansatz im Stoffstrommanagement dar. Anthropogene Erzeugnisse werden in einem langfristigen Horizont betrachtet, noch bevor die darin enthaltenen Materialien zu Abfall werden. Auf diese Weise will Urban Mining künftige Stoffströme voraussagen und Verwertungswege für Sekundärrohstoffe ableiten. Das kann im Rahmen der abfallrechtlichen Bestimmungen erfolgen, muss aber nicht. Damit stellt Urban Mining einen ergänzenden Ansatz zur Abfallwirtschaft dar.

Vakuumdestillation

Mittels Vakuumdestillation lassen sich Verbindungen aus Flüssigkeiten trennen. Die Destillation findet unter erniedrigtem Druck statt. Dadurch verringert sich die Siedetemperatur der zu trennenden Flüssigkeiten. Flüssige Bestandteile lassen sich nacheinander zurückgewinnen. Das Verfahren wird bei Stoffgemischen angewandt, deren Einzelkomponenten unterschiedliche Siedepunkte haben, explosiv sein können oder bei Stoffen, die sich bei höheren Temperaturen zersetzen würden. Anwendungsbereiche sind chemische und pharmazeutische Industrie, Getränke- und Lebensmittelproduktion, Erdölverarbeitung, die Aufbereitung verunreinigter Waschwässer und Wiedergewinnung von Ressourcen aus Industrieabfällen.

Vermeidungspflicht

Im Bereich der Entsorgungslogistik zielt die Vermeidungspflicht darauf ab, Abfälle bei der Produktion weitestgehend zu vermeiden. Damit geht auch das Prinzip der Produktverantwortung einher, nach dem die Entsorgung bereits bei der Entwicklung neuer Produkte berücksichtigt wird. So kommen verwertbare Materialien zum Einsatz und die Abfallproduktion wird reduziert. Zusätzlich soll sichergestellt werden, dass eine umweltverträgliche Entsorgung nach dem Gebrauch erfolgt.

Vermischungsverbot

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) formuliert in § 9a ein Vermischungsverbot für gefährliche Abfälle. Hiernach ist die Vermischung, einschließlich der Verdünnung, gefährlicher Abfälle mit anderen Kategorien von gefährlichen Abfällen oder mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien unzulässig. Absatz 2 legt einige Ausnahmen fest. So ist die Vermischung erstens in nach dem KrWG oder nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zugelassenen Anlagen zulässig, zweitens, wenn sie umweltverträglich vonstatten geht, und drittens, wenn das Vermischungsfahren dem Stand der Technik entspricht. Somit richtet sich das Vermischungsverbot primär an die Abfallerzeuger, gefährliche Abfälle getrennt zu halten, um eine anschließende Verwertung nicht zu behindern.

Verölung

Verölungstechnologien sind Verflüssigungsverfahren, die für das Recycling von Reststoffen, beispielsweise Kunststoffabfällen, entwickelt wurden. Durch thermische oder katalytische Reaktionen werden Kunststoffe in ölige Flüssigkeiten umgewandelt. Gereinigt und destilliert, kann das so gewonnene Öl als Brenn- oder Kraftstoff und Rohstoff in der Chemie genutzt werden. Um das tatsächliche Potenzial der Verfahren zu ermitteln und offene Fragen (z. B. zu Ausbeuten, Qualitäten, Prozessstabilität) zu beantworten, plädieren Forschende für Langzeitversuche im industriellen Maßstab.

Verpackungsverordnung / Verpackungsgesetz

Die Verpackungsverordnung (VerpackV) trat 1991 in Kraft und wurde 2019 durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst. Die VerpackV war das erste Regelwerk, das die Verantwortung der Hersteller für die Entsorgung ihrer Verpackungsprodukte festlegte. Seit 2019 gilt das VerpackG für alle, die mit Ware befüllte, beim Endverbraucher anfallende Verpackungen in Verkehr bringen. Verkaufsverpackungen mit einer schadstoffhaltigen Füllgüte gehören dabei zu den Sonderabfällen. Die VerpackV regelte bereits, dass Händler sich an mindestens einem Rückhol-System (z. B. Duales System Deutschland) beteiligen müssen. Ziel des VerpackG ist es, die Entsorgung auf einer nachhaltigen und wettbewerbsneutralen Grundlage zu gestalten.

Verursacherprinzip

Das Verursacherprinzip bezeichnet einen Grundsatz in der Entsorgungslogistik, nach dem die Kosten der Abfallbewirtschaftung von denjenigen zu tragen sind, die sie verursacht haben. Nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gelten Erzeuger und Besitzer von Abfällen als Verursacher und sind demnach auch zu deren „Vermeidung, Verwertung und Beseitigung“ verpflichtet. Wenn die Verursacher-Frage eindeutig beantwortet werden kann, lässt sich der Entsorgungsprozess besser organisieren und das Verursacherprinzip ist erfüllt. Die Identifizierung des Verursachers gestaltet sich oftmals schwierig, da viele Umweltbelastungen durch mehr als nur einen Verursacher entstehen.

Verwertung

Der Begriff Verwertung (od. umgangssprachl. häufig „Wiederverwertung“) bezeichnet die Rückführung von Stoffen bzw. Energien in den Stoff- oder Energiekreislauf sowie die Gewinnung von Rohstoffen aus Abfällen. Er wird also sinngleich gesetzt mit dem Begriff des Recyclings. Hierbei werden zwei Arten der Verwertungstechnik unterschieden. Zum einen die (werk-)stoffliche und zum anderen die rohstoffliche Verwertung, die auch als chemische oder energetische Verwertung bekannt ist. Bei der (werk-)stofflichen Verwertung wird der Abfall als Wertstoff für ein neues Produkt genutzt (z. B. Glas, Recyclingpapier usw.). Rostoffliches Recycling hingegen entspricht der Substitution von Rostoffen durch (aufbereitete) Abfälle oder von Primärenergieträgern.

Verwertungspflicht

Nach dem Prinzip der Verwertungspflicht muss der Produzent alle Abfälle, die nicht vermeidbar sind und bei der Produktion entstehen, verwerten. Die Verwertung sollte jedoch unter Bedingungen erfolgen, die sie umsetzbar, wirtschaftlich und umweltverträglich machen. Ist das nicht (mehr) zu gewährleisten, bleibt als letzte Option die ordnungsgemäße und sichere Beseitigung der Abfälle durch den Verursacher. Die Verwertungspflicht ist im § 7 Abs. 2 bis 4 KrWG geregelt.

VOC – volatile organic compounds

Die Abkürzung VOC (engl.: volatile organic compounds) steht für flüchtige organische Verbindungen – eine Gruppe von kohlenstoffhaltigen (und somit organischen) Stoffen, die sehr leicht verdampfen (gasförmig werden). Flüchtige organische Verbindungen werden von den sehr flüchtigen organischen Verbindungen (VVOC – very volatile compounds) und den schwerflüchtigen organischen Verbindungen (SVOC – semivolatile organic compounds) abgegrenzt. Zu den VOC zählen u. a. Alkohole, organische Säuren, Aldehyde und Kohlenwasserstoffe, ebenso wie zahlreiche Lösemittel. Sie gelangen sowohl durch biologische als auch technische Prozesse in die Luft. Manche VOC können unter Umständen eine gesundheitsschädigende Wirkung aufweisen.

Vorbereitung zur Wiederverwendung

„Vorbereitung zur Wiederverwendung“ ist eine Maßnahme, die zur Verwertung von Abfällen zählt. Zu diesem Verfahren gehören die Prüfung, Reinigung oder Reparatur von Erzeugnissen oder Bestandteilen von Erzeugnissen, welche zu Abfall geworden sind. Diese werden im Zuge des Verfahrens so vorbereitet, dass sie ohne eine weitere Vorbehandlung wieder für denselben Zweck eingesetzt werden können, für den sie ursprünglich vorgesehen waren. Die Maßnahme „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ ist Teil der im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgeschriebenen, fünfstufigen Abfallhierarchie (§6 KrWG). Neben der Abfallvermeidung zählt sie zu den wichtigsten Verfahren, um Ressourcen zu schonen und negative Umweltfolgen durch Abfall zu vermeiden.

Wasserstoff

Wasserstoff ist ein natürliches chemisches Element. In ausschließlich gebundener Form kommt es in nahezu unbegrenzter Menge auf der Erde vor. Es ist 14 Mal leichter als Luft, weder selbstentzündend, giftig, ätzend noch radioaktiv. Und es verbrennt CO2-frei. Um seinen Energiegehalt zu nutzen, wird das Gas von wasserstoffreichen Verbindungen abgespalten. Ausgangsstoffe dafür: Erdgas (Hauptbestandteil Methan), Kohlenwasserstoffe (z. B. Erdöl), Biomasse und Wasser. Insbesondere durch erneuerbare Energie gewonnener grüner Wasserstoff gilt als Schlüsseltechnologie für Klimaneutralität.

WEEE-Richtlinie

Die WEEE-Richtlinie (auch Elektro(nik)altgeräte-Richtlinie) enthält Sammelziele und spezifische Recycling- und Verwertungsquoten. Seit 2006 ist Deutschland gegenüber der EU-Kommission verpflichtet über die Einhaltung dieser Quoten zu berichten. Seit 2016 gibt die WEEE relative Sammelquoten vor. Der Wert beträgt 45 % des Durchschnittsgewichts der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektro(nik)geräte. Ab 2019 müssen 65 % gesammelt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es wichtig, die sogenannten Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke, aber auch Fernseher und Monitore besser zu erfassen. Durch das große Gewicht dieser Geräte tragen sie besonders stark zur gewichtsbezogenen Sammelquote bei.

Wertstoffe

Wertstoffe sind Materialien und Stoffe, die nach Gebrauch als Abfall anfallen und verwertet, zur Herstellung neuer Produkte verwendet oder als getrennte Rohstoffe erneut zur Verfügung gestellt werden können. Recycling ermöglicht, Wertstoffe ertragreich dem Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Altpapier, Glas und Kunststoff sind dabei die bekanntesten Wertstoffe. Verschiedene seltene Metalle finden sich bspw. in Handys oder Kameras. In Autos stecken zahlreiche Wertstoffe wie Stahl, Kupfer, Leicht- und Edelmetalle, Glas und Kunststoffe. Mit hochtechnologisierten Verwertungsverfahren ist es möglich, gefährliche Abfälle wie z. B. Altöl, Tonerkartuschen, Ölfilter oder PU-Schaumdosen zu recyceln. Schadstoffe werden sicher abgetrennt, zerstört und somit hochqualitative Wertstoffe gewonnen. Die konsequente Rückgewinnung von Wertstoffen bildet einen wichtigen Aspekt für nachhaltige Entsorgung und schont sowohl Ressourcen als auch die Umwelt.

Wertstoffhöfe

Wertstoffhöfe (od. Recyclinghöfe) sind abfallwirtschaftliche Einrichtungen, die als zentrale Sammelstelle für verwertbare Abfälle aus privaten Haushalten dienen. Die Funktionsweise eines Wertstoffhofes besteht darin, dass Benutzer ihre Wertstoffe selbst zur Entsorgung bringen und vom Fachpersonal bei der Verteilung beraten werden. Ein Wertstoffhof ist also ein sogenanntes Bringsystem. Im Gegensatz dazu stehen Holsysteme wie bspw. die gelbe oder schwarze Tonne. Ein Recyclinghof bietet die Möglichkeit, Glas, Papier und Pappe, Metalle, Kunststoffe, Sperrmüll, Problemabfälle wie Lösungsmittel und Farbreste und Batterien sowie Elektro- und Elektronikschrott abzugeben. Einen großen Anteil bilden außerdem organische, kompostierbare Abfälle sowie Bauschutt und Baumischabfall. Ziel der Wertstoffsammlung ist es, durch Getrennthaltung und das Recycling Ressourcen zurückzugewinnen und erneut in den Stoffkreislauf einzuspeisen.

Wertstoffkreislauf / (Roh-) Stoffkreislauf

Ein Wertstoffkreislauf ergibt sich aus der konsequenten Wiederverwendung und Verwertung von Materialien. Dies hat ökologische und ökonomische Vorteile. Mit dem Recycling von Abfällen kann einer Knappheit und Verteuerung von Rohstoffen entgegengewirkt werden. Abfälle im Wertstoffkreislauf werden getrennt gesammelt, sortiert, aufbereitet und schließlich wieder eingesetzt. Weitläufig bekannt ist das Stoffkreislaufprinzip von Materialien wie Kunststoff, Papier, Glas und Metallen. Letztere werden eingeschmolzen, um so wieder in neue Herstellungsprozesse zu gelangen. Auch aus gefährlichen Abfällen lassen sich Sekundärrohstoffe zurückgewinnen. Durch die getrennte Entsorgung und eine entsprechende Wiederaufbereitung mittels geeigneter Verfahren können so z. B. Schmieröle oder Metalle wie Nickel und Kobalt wiedergewonnen werden.

Wiederverwendung

Der Prozess der Wiederverwendung beschreibt einen Vorgang, bei dem ein noch brauchbarer Gegenstand einem anderen Zweck zugute kommt und weiterhin genutzt wird. Dies wird auch als Re-Use bezeichnet. Eine größere Häufigkeit von Wiederverwendungen bringt auch ökologische Vorteile. Die Einsparungen von CO2 sind klar erkennbar, u. a. bei Möbeln und Büchern. Die Wiederverwendung schont nicht nur Ressourcen, sondern erzeugt auch weniger Abfall.

Zelluloidfilm / Nitrofilm

Zelluloidfilm, auch Nitrofilm genannt, ist ein Filmträger auf Nitratbasis, der zwischen 1900 und 1950 weit verbreitet war. Aufgrund der hohen Sicherheitsrisiken wurde er 1951 vom Sicherheitsfilm abgelöst. Hauptbestandteil von Zelluloidfilm ist Nitrozellulose. Diese wird mit Schwefel und Salpetersäure aus Baumwollresten hergestellt. In Deutschland wird diese chemische Bindung als Sprengstoff eingestuft, da sie eine höhere Sprengkraft besitzt als Schwarzpulver. Sobald Zelluloidfilm brennt, gibt es keine Möglichkeit, das Feuer zu löschen. Der Stoff enthält genug Sauerstoff, um auch unter Einwirkung von Löschprodukten weiter zu brennen. Bei der Zersetzung des Stoffes entstehen stechende, säurehaltige Gase bis der Film komplett zerfällt und sich ein braunes Pulver bildet. Bei der Lagerung müssen strenge Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden, denn der Film kann sich bereits ab einer Temperatur von 38 Grad Celsius selbst entzünden. Die optimale Aufbewahrung erfolgt in speziellen Archiven, in denen Temperatur und Luftfeuchtigkeit konstant geregelt sind.

Zellulosenitrat / Nitrozellulose

Zellulosenitrat wird auch als Nitrozellulose oder Schießbaumwolle bezeichnet und ist eine weiße, zähe, geruchs- und geschmackslose Masse. Nach der Entzündung verbrennt der Stoff augenblicklich, auch ohne die Anwesenheit von Luftsauerstoff. Es entsteht bei der Verbrennung keinerlei für das menschliche Auge sichtbarer Rauch, deshalb wird Zellulosenitrat auch als rauchloses Pulver bezeichnet. Verwendet wird es für die Herstellung von Bergbausprengstoffen, Raketentreibstoffen, Nitrolacken und Klebstoff. Auch bei der Untersuchung der DNA-Membranen findet der Stoff Verwendung. Da Zellulosenitrat dem deutschen Sprengstoffgesetz unterliegt erfolgt, die Lagerung nur in dicht verschlossenen Behältern unter hohen Sicherheitsstandards. Entsorgt werden darf der Stoff nur in behördlich genehmigten Anlagen.

ZKS-Abfall

Die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS-Abfall) ist eine Einrichtung zur technischen Umsetzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV). Durch sie wird der länderübergreifende, bundesweit einheitliche Datenaustausch ermöglicht. Um als Unternehmen bei der ZKS-Abfall teilzunehmen, muss eine Registrierung erfolgen. Pro Jahr werden voraussichtlich 150.000 Entsorgungsnachweise, 14 Millionen Übernahmescheine und drei Millionen Begleitscheine bearbeitet und versendet. Die ZKS-Abfall besteht aus dem Web-Portal, dem Länder-eANV und der virtuellen Poststelle.

Zweiterzeuger

Der Begriff Zweiterzeuger stammt aus dem Abfallrecht und meint eine natürliche oder juristische Person, die „Vorbehandlungen, Mischungen oder sonstige Behandlungen vornimmt, die eine Veränderung der Beschaffenheit oder der Zusammensetzung“ von Abfällen bewirken. Definiert ist dieser Terminus im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) unter § 3 Absatz 8 Satz 2. Er stellt einen Teilaspekt der übergeordneten Bezeichnung „Erzeuger von Abfällen“ dar. Der Begriff Zweiterzeuger steht im Gegensatz zum Ersterzeuger, welcher eine Person beschreibt, die durch ihre Tätigkeit Abfälle produziert, ohne diese dabei zu verändern.

Zwischenlager (TRGS)

Laut Technischer Regel für Gefahrstoffe 520 (TRGS 520) sind Zwischenlager ortsfeste Anlagen, in denen gefährliche Abfälle bis zu ihrer endgültigen Entsorgung geprüft, vorbehandelt und in sicheren Behältern aufbewahrt werden. Zwischenlager bestehen aus einem Verkehrsbereich (Anlieferung u. Abtransport sortierter, gekennzeichneter u. verpackter Abfälle), Umschlagbereich (Abladen, Vorbereitung für Transport oder Verladen), Lagerbereich sowie Hygiene-, Sozial- und Aufenthaltsbereichen. Gesetzliche Grundlage für die Lagerung gefährlicher Abfälle bilden das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Das Führen eines Verzeichnisses über die gelagerten gefährlichen Abfälle ist ebenso Pflicht wie das Einhalten der Gefahrstoffverordnung und TRGS 520.