Die Entscheidung, Schwarzmasse als gefährlichen Abfall einzustufen, hat weitreichende Konsequenzen und betrifft vor allem die Akteure der Recyclingindustrie. Da verschiedene Chemikalien in unterschiedlichen Zusammensetzungen und Mengen in dem Gemisch enthalten sind, ist die Einstufung als gefährlicher Abfall ein erster Schritt in Richtung einer einheitlichen Definition von Schwarzmasse. Die Einstufung ist seit dem 5. März 2025 in Kraft.
Da Schwarzmasse je nach Batterietyp und Hersteller unterschiedlich zusammengesetzt ist, fordert die European Battery Recycling Association (EBRA) vom europäischen Gesetzgeber klare Vorgaben, welche Inhalte per Definition in einer Schwarzmasse enthalten sein dürfen, um als solche bezeichnet werden zu können. Ein Element, um das es im Besonderen geht, ist Lithium. Das Leichtmetall wurde von der EU als kritischer Rohstoff eingestuft – eine Warnung hinsichtlich der Bedeutung für die globalen Lieferketten.
Das in der Natur vorkommende Lithium kann nur durch eine aufwändige Förderung gewonnen werden und auch die Weiterverarbeitung erfordert komplexe Prozesse. Durch ein mehrstufiges Recycling der Schwarzmasse ist es möglich, das begehrte Leichtmetall zu einem sehr hohen Prozentsatz aus Abfällen zurückzugewinnen. Eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2023 schreibt vor, dass bis zum Jahr 2031 80 Prozent der in Lithium-Ionen-Batterien verwendeten Lithium-Bestandteile recycelt werden müssen – ein wichtiges Ziel, das durch die aktuellen Entwicklungen im Recyclingbereich unterstützt wird.
Andere Bestandteile der verschiedenen Batterietypen wie Nickel, Kobalt und auch Kupfer werden bereits seit langem zu einem sehr hohen Anteil zurückgewonnen und in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt. Die durch Recycling gewonnenen Elemente sind sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb äußerst gefragt. Das Recycling von Batteriekomponenten ist damit ein wichtiger ökologischer Aspekt, da die eigentliche Gewinnung der Metalle durch den Abbau sehr belastend für Mensch und Umwelt ist. Die Möglichkeit, diese für die Herstellung von Batterien notwendigen Komponenten durch fortschrittliches Recycling zurückzugewinnen, trägt somit perspektivisch zur Verringerung der Umweltbelastung bei.
Die Einstufung als gefährlicher Abfall stellt auch den Handel mit Schwarzmasse vor neue Herausforderungen bzw. eröffnet neue Chancen: Aufgrund der Klassifizierung ist es verboten, die Masse außerhalb der OECD-Staaten zu exportieren. Damit stellt die Europäische Union sicher, dass ein Großteil der in der EU anfallenden Schwarzmasse für die hier ansässige Recyclingindustrie zugänglich ist. Was bleibt, ist jedoch eine Umstellung in der Logistik und im Transport der begehrten Masse, da hier nun besondere Vorkehrungen getroffen werden müssen. Da der Transport von gefährlichen Abfällen stets genehmigungspflichtig ist, darf künftig nun auch die Schwarzmasse nur mit entsprechender Genehmigung transportiert werden. Schwarzmasse gilt als leicht entzündlich und erfordert daher eine besondere Handhabung.
Auch die Standortlogistik der verschiedenen Aufbereitungszentren bedarf zukünftig einer gewissen Anpassung: Das grundsätzliche Aufbereitungsverfahren von Lithium-Ionen-Batterien findet in den meisten Fällen verteilt auf zwei Standorte statt. In den sogenannten Spokes wird eine Vorbehandlung durchgeführt, die Batterien werden in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt und zu Schwarzmasse verarbeitet. In den Hubs, die nicht unbedingt in der Nähe der Spokes liegen, findet dann das eigentliche Recycling statt. Hier werden die wichtigen und wertvollen Metalle aus der Schwarzmasse extrahiert und für den weiteren Einsatz aufgearbeitet. Ein Transport von den Spokes zu den Hubs ist daher in vielen Fällen unumgänglich und erfordert durch die nun erfolgte Einstufung als gefährlicher Abfall zusätzliche Logistikangebote.