Das BattG schreibt eine Rücknahmepflicht von Batterieprodukten vor. (Foto: Julien Viry (iStock))
Das BattG schreibt eine Rücknahmepflicht von Batterieprodukten vor.
Foto: Julien Viry (iStock)

Branche Akku-Entsorgung: Umweltbundesamt fordert Millionen-Strafe für Tesla

Autobauer verstoße gegen Pflicht zur Rücknahme von E-Auto-Batterien

Der US-Automobilhersteller Tesla habe laut Umweltbundesamt (UBA) gegen die Rücknahmeverpflichtung von Elektroautobatterien verstoßen. Medienberichten zufolge soll die deutsche Tochtergesellschaft der E-Auto-Marke mehr als zwölf Mio. Euro Bußgeld zahlen, weil sie sich nach Einschätzung der offiziellen Registrierungsstelle, dem UBA, nicht an das deutsche Batteriegesetz (BattG) gehalten habe. Tesla hat nach eigenen Angaben Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt.

Das BattG schreibt eine Rücknahmepflicht von Batterieprodukten vor. Für die Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus stehen Hersteller und Importeure in der Verantwortung. Diese sind demnach verpflichtet, defekte oder leere Batterien kostenfrei zurückzunehmen und zu entsorgen oder ein spezialisiertes Entsorgungsunternehmen damit zu beauftragen.

Die Entsorgung von E-Autos beschäftigt die Recyclingwirtschaft schon einige Jahre. Vor allem der Umgang mit defekten oder beschädigten Li-Ionen-Akkumulatoren aus Fahrzeugen stellt eine besondere Herausforderung dar. Handelsübliche E-Auto-Batterien bringen ein Gewicht von 400 bis 700 kg auf die Waage und sind komplex in die Karosserie verbaut. Dienstleister sind für eine sichere Bergung und Entnahme meist noch nicht ausreichend geschult. Sonderabfallwissen berichtete in einem ausführlichen Beitrag bereits dazu.

Quellen

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