Die Rücknahmepflicht von Elektrogeräten stellt Supermärkte vor die Herausforderung der sicheren Sammlung und Lagerung (Foto: Kwangmoozaa (iStock))
Die Rücknahmepflicht von Elektrogeräten stellt Supermärkte vor die Herausforderung der sicheren Sammlung und Lagerung
Foto: Kwangmoozaa (iStock)

ElektroG3 Brandgefahr im Supermarkt?

Rücknahmepflicht für alte Elektrogeräte im Lebensmitteleinzelhandel ab Juli

Ab 1. Juli 2022 können Verbraucher kleine Elektrogeräte wie Smartphones, elektrische Rasierer und Taschenlampen in vielen Discountern, Supermärkten und bei Lebensmitteleinzelhändlern kostenfrei zurückgeben. Keine Abmessung darf größer als 25 cm sein und es dürfen maximal drei Altgeräte pro Rückgabe abgegeben werden. Diese Erleichterung tritt gemäß der neuesten Änderung des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG3) in Kraft, um die durch die europäische WEEE-Richtlinie vorgeschriebene Sammelquote für Altgeräte zu erreichen.

Die neue Rücknahmemöglichkeit gilt – mit Ausnahme von größeren Altgeräten – unabhängig vom Neukauf eines Gerätes und auch für Produkte, die vorher nicht in der Filiale oder Kette erworben wurden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Supermärkte mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Dafür reicht bereits der regelmäßige Verkauf von Lampen aus. Zudem muss die Ladenfläche eine Größe von mindestens 800 Quadratmetern aufweisen.

„Über die verbesserte Sammlung hinaus will die Bundesregierung sicherstellen, dass die getrennt gesammelten Altgeräte hochwertig recycelt werden und Schadstoffe vermehrt aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums zu den Beweggründen.

Für Hersteller und Erstinverkehr­bringer bringt das ElektroG3 damit einhergehend u. a. die Neuerung mit sich, Informationen über den verbauten Batterie- bzw. Akku-Typ und das chemisches System beizufügen. Hintergrund ist, Gefahren zu berück­sichtigen, beispiels­weise hinsichtlich enthaltener Schadstoffe, insbesondere die Brandrisiken durch die in vielen Elektrogeräten verbauten lithium­haltigen Batterien. Weiterhin sollen Batterien und Akkumulatoren mit handels­üblichem Werkzeug vom Verbraucher oder unabhängigem Fachpersonal aus Altgeräten bei der Rückgabe problemlos und zerstörungsfrei entnommen werden können. Hersteller müssen entsprechende Informationen bereitstellen.

Angesichts der bekannten Brand- und Explosionsgefahr von Lithium-Ionen-Akkus – etwa durch Beschädigung, Lagerung und Ladung bei zu niedrigen bzw. zu hohen Temperaturen oder Tiefentladung – müssen in Discountern, Supermärkten und im Lebensmitteleinzelhandel sichere Systeme zur Annahme und Lagerung geschaffen und das Personal für die möglichen Gefahren sensibilisiert werden. Brände und Explosionen in bisherigen Sammelstellen zeigen die Dringlichkeit dieser Vorbereitungsmaßnahmen.

Quellen

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