Die ursprünglich vom Bundestag vorgesehene Neuzuordnung von Boilern und Wasserspeichern im neuen Elektrogesetz ist endgültig vom Tisch. Geplant war, dass diese bei der Entsorgung künftig nicht mehr den Wärmeüberträgern, sondern den Kategorien der Groß- und Kleingeräte zugeordnet werden. Nach Ansicht des Gesetzgebers wären diese Geräte strenggenommen nicht als Wärmeüberträger zu betrachten gewesen, da sie lediglich Wasser erhitzten. Dies hatte zuletzt Unmut unter Entsorgern und Branchenverbänden hervorgerufen, da die neue Sortierung aufgrund der in vielen Geräten enthaltenen FCKW wahrscheinlich zu höheren Kosten und möglicherweise gar Fehlern in der Entsorgung geführt hätte.
Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) hatte zuvor auf die Gefahr von FCKW und ein unnötiges Verkomplizieren des für diese Stoffe bislang bewährten, sicheren Sammel- und Verwertungsweges durch die Gesetzesänderung hingewiesen. Auch eine Studie des Öko-Institutes e. V. im Auftrag der RAL-Gütegemeinschaft Rückproduktion von Kühlgeräten kam zu dem Schluss, dass eine umweltpolitische Notwendigkeit für die – wie bisher – gezielte Behandlung von Boilern und Warmwasserspeichern bestünde. Der Grund hierfür läge darin, dass bei gleichzeitiger Behandlung mit anderen (Groß- und Klein-) Geräten eine Freisetzung der gefährlichen Treibmittel nicht auszuschließen und Querkontaminationen zu erwarten seien. Nach Schätzungen von Erstbehandlungsanlagen liegt der Anteil von Geräten, die noch immer das FCKW-haltige R 11 als Treibmittel aufwiesen, bei etwa 50 Prozent.
Auf diese Bedenken hin hatte der Bundesrat die geplante Änderung abgelehnt. Nun folgte letztlich auch der Bundestag dieser Einschätzung, so dass es keine Neuzuordnung für Boiler und Warmwasserspeicher geben wird. Der bvse begrüßte diese Entwicklung und bekräftigte noch einmal die Notwendigkeit einer gemeinsamen Behandlung von potentiell FCKW-haltigen Boilern und Warmwasserspeichern mit anderen Geräten der Wärmeüberträger-Gruppe in spezialisierten Behandlungsanlagen.
Quellen
- BVSE: BVSE begrüßt Bundestagsentscheidung zur Beibehaltung etablierter Entsorgungswege für Boiler und Warmwasserspeicher
- BVSE: Änderung ElektroG: Warum Boiler und Warmwasserspeicher in der Sammelgruppe 1 bleiben sollten
- Das Elektrogesetz: Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elektrogesetz 3, ElektroG3, ElektroG 3)
- Produktkanzlei: Zweites Gesetz zur Änderung des ElektroG
- Take-e-way: Veränderte Zuordnung für Boiler und Warmwasserspeicher