Zu den Vorteilen, denen Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus heute ihren hohen Stellenwert verdanken, gehört, dass sie in der Regel keine giftigen Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten. Gleichwohl sind aber auch in Lithium-Energieträgern Rohstoffe verbaut, die nicht nur im Sinne einer kreislaufwirtschaftlichen Rückgewinnung Relevanz haben, sondern auch ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen können. Das gilt vor allem für die im Inneren der Zellen befindliche Leitflüssigkeit (Elektrolyt). Diese gewährleistet eine optimal effiziente Bewegung der Elektronen – ist aber auch hochreaktiv und entzündlich. Und birgt zudem Anteile an giftigem und ätzendem Fluor.
Für die Entsorgung bringt das naheliegend einige Herausforderungen mit sich – vor allem dann, wenn die Lithium-Ionen-Akkus beschädigt sind. Ist das der Fall, kann es zu einem sogenannten „thermischen Durchgehen“ kommen. Das heißt, die Batterie entzündet sich selbst, was in Folge zu Bränden führen kann. So haben Wertstoffhöfe, mobile Schadstoffannahmestellen und Recyclinganlagen zunehmend mit im normalen Abfall gelandeten Lithium-Akkus zu kämpfen, die sich dort entzünden. Eine Gefahr, die auch im Privathaushalt droht. Das grundlegende A und O ist also, dass die Energieträger auf keinem Fall im Hausmüll entsorgt werden, sondern stattdessen in den gesetzlich dafür vorgeschriebenen Sammelstellen abzugeben sind (Fachhandel, Recycling- und Wertstoffhöfe, spezialisierte Sonderabfallbetriebe).
Doch so nachvollziehbar die diesbezüglichen Vorschriften sind, erweist sich deren Umsetzung in der Praxis oft als unzureichend. Schon länger mahnen Recyclingunternehmen mit Blick auf die rapide ansteigende Zahl im Umlauf befindlicher Lithium-Ionen-Akkus, dass deren umfängliche und sachgerechte Entsorgung speziell im Kontext von Privathaushalten schwieriger wird. Symptomatisch: Fast täglich wenden sich hier Verbraucher mit Anfragen an die Unternehmen, wo und wie eine korrekte Entsorgung defekter und beschädigter Akkus möglich ist. Was unmittelbar auf ein Defizit verweist, das auch struktureller Natur ist.
Was das bedeutet, illustriert ein Schreiben an die Bundesregierung (konkret: das Bundeskanzleramt), welches im letzten Jahr auf bvse-Initiative und in Allianz mit BDE, BDSV und VDM verfasst wurde. In diesem Schreiben verweisen die Verbände mit Nachdruck darauf, dass es im Zuge der steigenden Verwendung von Lithium-Batterien zu einer „alarmierenden Zunahme von Bränden in Entsorgungs- und Recyclinganlagen sowie Entsorgungsfahrzeugen“ gekommen sei und fordern Maßnahmen, um derlei gefährliche Vorfälle und mithin „existenzbedrohende Schäden“ zukünftig zu verhindern.
Konkret fordern die Verbände die Einführung eines Batteriepfandes, eine Kennzeichnungspflicht für die fraglichen Energieträger, eine herstellerfinanzierte Fondslösung zur Absicherung der Recycling- und Entsorgungswirtschaft und ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten bzw. eine wirksame Pfandregelung für diese – gerade der rapide Anstieg der akkubetriebenen E-Zigaretten (rund 80 Millionen Stück pro Jahr) wird in dem Schreiben als „besonders besorgniserregend“ charakterisiert.
Denn zum quantitativ anwachsenden Abfall kommt die wachsende Bandbreite an Größen und Arten der Lithium-Ionen-Akkus hinzu; so wie sich zu den Sicherheitsbelangen solche der kreislaufwirtschaftlichen Rohstoffrückgewinnung gesellen: Die verschiedenen Rohstoffe in den verschiedenen Akkus machen ein einheitliches automatisches Recycling fast unmöglich. Die dafür technologisch komplexen Verfahren der effizienten Materialtrennung beherrschen nur wenige spezialisierte Recycling-Unternehmen. Die Serviceangebote, die damit für Sammlung, Lagerung und Transport von auch defekten Lithium-Ionen-Akkus einhergehen, sind dabei aber auch für Privathaushalte zunehmend relevant.
So bietet beispielsweise RETRON Lösungen an, die die individuellen Bedürfnisse der Verbraucher – gewerblich wie privat – einbeziehen. Etwa mit einer Angebotspalette an feuerfesten Boxen, die sicherstellen, dass die Akkus sachgerecht und sicher verwahrt werden können. Damit wird der Minimierung einer Gefahrenquelle bei der Lagerung im eigenen Haushalt oder am Arbeitsplatz ebenso Genüge getan wie der Risikoreduzierung während der Verbringung zur jeweiligen Sammelstelle. Das trifft auch für defekte Lithium-Ionen-Akkus zu.
Typische Symptome beschädigter Lithium-Akkus sind:
- ein verformtes, „aufgeblähtes“ Gehäuse
- Anlaufstellen an Metallteilen
- Schmelzstellen
- austretende Flüssigkeit
- die Erwärmung auch im abgeschalteten Zustand
Treten diese Merkmale zutage, besteht Handlungsbedarf. Das heißt, die Schadexemplare sind unverzüglich zur Sammelstelle zu bringen. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass diese Lithium-Batterien keinesfalls an einen Versandhändler zurückgeschickt werden dürfen. Ein Problem ist, dass Akku-Beschädigungen sich nicht in jedem Fall sofort anhand äußerlicher Merkmale verifizieren lassen. Aus auch vorbeugenden Sicherheitsgründen empfiehlt es sich deshalb, bei der Aufbewahrung immer die schon erwähnten Sicherheitsbehälter zu nutzen.
An den Sammelstellen sind die Batterien oder Geräte, die diese enthalten, beim Fachpersonal abzugeben. Dort werden sie – wenn sie kleiner als 500 g sind – lagenweise mit entsprechendem Inertmaterial (elektrisch nicht leitfähig, nicht brennbar) in ein Transportbehältnis eingebracht. Für größere beschädigte Batterien gibt es ebenso genaue Vorgaben für Verpackung, Transport und Entsorgung.
In seinem gerade aktualisierten Praxisleitfaden empfiehlt der BDE zum Thema Batterie-Entnahme bei Abgabe: Eine Trennung von Elektroaltgeräten und Batterien an der Sammelstelle durch die Bürgerinnen und Bürger oder das Annahmepersonal ist nicht zielführend. Denn verbleibt der Akku einfach im Gerät, sind die Pole weiterhin geschützt und erübrigt sich somit eine zusätzliche Kurzschlusssicherung. Außerdem wird durch die Trennung von Gerät und Akku eine Zerstörung des Akkus durch mögliche unsachgemäße Handhabung vermieden.
Noch in diesem Jahr ist für Verbraucher eine interessante Neuerung an Wertstoffhöfen zu erwarten: Sollte das neue Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG) vom Bundestag verabschiedet werden und folglich am 19. August in Kraft treten, sind kommunale Rücknahmestellen ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, neben den üblichen Geräte-Altbatterien auch Altbatterien aus Leichtverkehrsmitteln wie zum Beispiel E-Bikes und E-Scooter zurückzunehmen. Das war bisher nicht der Fall. Starterbatterien für Fahrzeuge, sogenannte S-Pedelecs (schnelle E-Bikes) und andere Industriebatterien müssen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nicht annehmen.
Quellen
- HKM Akkutechnik: Unterschätzte Gefahren: Risiken im Umgang mit Lithiumbatterien
- Jungheinrich: Lithium-Ionen-Akkus richtig entsorgen und recyceln
- RETRON: Lithium-Ionen-Akku-Entsorgung – umweltgerecht und sicher mit RETRON durchführen
- BR: E-Mobilität: Warum das Batterie-Recycling so schwierig ist
- BDE: Forderungskatalog zur Bundestagswahl 2025 – Kreislaufwirtschaft als Schlüssel für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts
- BDE: Praxisleitfaden für Lithium-Batterien und -Zellen aktualisiert
- BVSE: Maßnahmen gegen existenzbedrohende Batteriebrände in der Recyclingwirtschaft gefordert