(Foto: Chalabala (iStock))
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Flugkraftstoffe EU führt Quoten für abfallbasierte Flugkraftstoffe ein

Flugverkehr soll durch verstärkten Einsatz von SAF nachhaltiger werden

Der Europäische Rat hat im Oktober eine Verordnung „zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr (Initiative ‚ReFuelEU Aviation’)“ genehmigt. Darin werden u. a. Quoten für den Einsatz sogenannter nachhaltiger Flugkraftstoffe (Sustainable Aviation Fuels – SAF) in der Luftfahrt festgelegt. Hintergrund ist der wiedererstarkende Flugverkehr, der im Zuge der Coronapandemie stark zurückgegangen war. Die Beimischung von SAF soll dazu beitragen, dass die Klimaziele (Dekarbonisierung) im Luftverkehr vollständig umgesetzt werden. Das Gesetz zielt zudem darauf ab, die Produktion und Bereitstellung dieser alternativen Treibstoffe auszubauen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für nachhaltigen Luftverkehr zu schaffen. Momentan liegen die Preise für SAF noch deutlich über denen herkömmlichen fossilen Kerosins.

Als nachhaltiger Flugkraftstoff gelten laut Verordnung neben synthetischen Kraftstoffen (vorwiegend abfallbasierte) Biokraftstoffe, die aus Bioabfällen, Algen, diversen land- oder forstwirtschaftlichen Rückständen, Altspeiseöl oder bestimmten Tierfetten gewonnen werden, sowie recycelte Treibstoffe (aus Kunststoffabfällen und Abgasen) und erneuerbarer Wasserstoff. Nicht als SAF betrachtet werden wiederum solche Treibstoffe, die aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen, Zwischenfrüchten sowie aus Palm- oder Sojaprodukten hergestellt werden.
Bereits ab 2025 müssen die Flugkraftstoffe der Flughäfen und Kraftstofflieferanten zu einem bestimmten Mindestanteil aus SAF bestehen. Diese Quote beginnt zunächst bei zwei Prozent und wird in Fünfjahresschritten stetig erhöht auf sechs (2030), 20 (2035), 34 (2040), 42 (2045) und schließlich 70 Prozent ab 2050. Gleichsam wird innerhalb der SAF ein bestimmter Anteil von synthetischen Kraftstoffen festgelegt, der ebenfalls gestaffelt steigen soll.

Neben den Regelungen zu den nachhaltigen Flugkraftstoffen wird ab 2025 auch ein Kennzeichnungssystem für die Umweltleistungen von Luftfahrzeugbetreibern eingeführt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen darüber die Möglichkeit erhalten, klimafreundliches Fliegen bewusst zu fördern. Die Verordnung tritt demnächst mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Quellen

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