Am 23. Mai 2024 trat ein neues EU-Gesetz zu kritischen Rohstoffen in Kraft, das die nachhaltige und krisenfeste Versorgung dieser essentiellen Materialien sicherstellen soll. Ziel ist es, die Abhängigkeit von Importen zu reduzieren und die heimische Produktion sowie das Recycling zu fördern. Die Verordnung soll die Kreislauffähigkeit und Effizienz kritischer Rohstoffe verbessern, indem Wertschöpfungsketten für recycelte Materialien ausgebaut werden. Darüber hinaus beabsichtigt das Gesetz, Innovationen voranzutreiben, indem es die Entwicklung von alternativen Materialien sowie die Implementierung umweltverträglicherer Abbau- und Produktionsverfahren unterstützt.
Künftig sollen 10 Prozent des Verbrauchs an kritischen Rohstoffen durch Inlandsförderung gedeckt werden, während 40 Prozent aus in der EU verarbeiteten Elementen und 25 Prozent aus recycelten Materialien stammen sollen. Zudem müssen große Hersteller von strategischen Technologien Risikobewertungen ihrer Lieferketten durchführen, um potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und Strategien zur Bewältigung möglicher Versorgungsunterbrechungen zu entwickeln. Auch konkrete Fristen für die Genehmigung von Förderprojekten sowie Recycling- und Verarbeitungsprojekten sind festgelegt.
Kritische Rohstoffe sind essenzielle Materialien, die u. a. in Smartphones, Elektrofahrzeugen oder im Flugzeugbau zum Einsatz kommen. Beispiele hierfür sind Kobalt, Kupfer, Nickel, Lithium, Wolfram oder Seltene Erden. Diese Rohstoffe sind für die wirtschaftliche Entwicklung und technologische Innovation von großer Bedeutung, aber ihre Verfügbarkeit kann durch geopolitische Ereignisse und Angebotsengpässe beeinträchtigt werden. Das neue Gesetz wurde vor dem Hintergrund verabschiedet, dass die Nachfrage nach Seltenen Erden und weiteren Materialien in den kommenden Jahren exponentiell zunehmen wird.
Die Verordnung hat zudem bedeutende Auswirkungen auf die Behandlung von Sonderabfällen, die häufig kritische Rohstoffe enthalten, wie zum Beispiel E-Auto-Batterien, Mobiltelefone, zahlreiche Chemikalien oder Flammschutzmittel. Auch diese Abfälle müssen als potenzielle Rohstoffquellen betrachtet werden und es ist hier unabdingbar, Recyclingmöglichkeiten zu prüfen. Industrie und Abfallbehandler werden durch das Gesetz noch stärker dazu ermutigt, neue Technologien und Verfahren zu entwickeln, um Rohstoffe aus Sonderabfällen auszuschleusen und damit wertvolle Ressourcen zurückzugewinnen – ohne dabei Mensch und Umwelt zu gefährden.
Laut Umweltbundesamt werden etwa 25 bis 30 Prozent aller in Deutschland anfallenden gefährlichen Produktionsabfälle chemisch-physikalisch behandelt. Gefährliche Substanzen werden dabei zerstört und damit erst die anschließende umweltverträgliche Gewinnung der ungefährlichen Komponenten gewährleistet. In chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen werden überwiegend flüssige gefährliche Abfälle behandelt. Gängige Verfahren zur Stofftrennung sind hier die Filtration, Sedimentation, Destillation, Strippen, Adsorption, Flotation oder der Ionenaustausch. Bei chemischen Verfahren überwiegt vor allem die Stoffumwandlung auf Methoden zur Neutralisation, Fällung, Reduktion oder Oxidation. Hier werden die in den Abfällen enthaltenen Schadstoffe zurückgehalten bzw. in eine unschädliche Form umgewandelt.
Die Abfallbehandlung von Sonderabfällen spielt damit für die Umsetzung des Gesetzes eine bedeutsame Rolle. Bereits bei der Anlieferung werden die zu behandelnden Abfälle im Labor untersucht und zum Abgleich der Zusammensetzung mit den bereits hinterlegten Abfalldaten auf der Deklaration verglichen. Der gesamte Behandlungsprozess unterliegt strenger Kontrollen und hoher Sicherheitsbestimmungen, um eine möglichst vollständige Umwandlung oder Zerstörung der Schadstoffe zu gewährleisten und so viel wie möglich Rohstoffe in den Kreislauf zurückführen zu können.
Quellen
- Europäische Kommission: Gesetz zu kritischen Rohstoffen in Kraft
- TU Freiberg: „Notwendig, aber zu starre Zielvorgaben“: Neues EU-Gesetz zu kritischen Rohstoffen tritt in Kraft
- bvse: EU-Parlament stimmt für Gesetz zu kritischen Rohstoffen
- Rheinland-Pfalz: Rat der Europäischen Union nimmt Gesetz zu kritischen Rohstoffen an
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020Text von Bedeutung für den EWR
- Europäischer Rat: Ein EU-Gesetz zu kritischen Rohstoffen für die Zukunft der EU-Lieferketten
- Europäische Kommission: Fragen und Antworten zur Verordnung zu kritischen Rohstoffen
- Umweltbundesamt: Chemisch-Physikalische Behandlung