Klärschlammentsorgung vor neuen Herausforderungen (Foto: rootstocks, iStock) (Foto: rootstocks (iStock))
Klärschlamm ist von enormer Bedeutung bei der Rückgewinnung von Phosphor – und damit überlebenswichtig.
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Recht Klärschlammentsorgung vor neuen Herausforderungen

Novellierte Klärschlammverordnung (AbfKlärV) könnte zu Kapazitätsengpässen in Verbrennungsanlagen führen

Das Inkrafttreten der novellierten Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom Oktober 2017 hat weitreichende Auswirkungen auf die Verwertung von Klärschlämmen. Nach einer Übergangsfrist bis 2029 (Kläranlagen über 100.000 Einwohnerwerte) bzw. bis 2032 (Kläranlagen über 50.000 Einwohnerwerte) sind Kläranlagenbetreiber verpflichtet, den in kommunalen Abwässern vorkommenden Phosphor zurückzugewinnen. Dies gilt für einen Phosphorgehalt ab 20 g pro Kilogramm Klärschlammtrockenmasse. Die bisher praktizierte direkte Verwertung von Klärschlamm als Dünger in der Landwirtschaft ist ab 2029 bzw. 2032 nur noch für kleinere Anlagen zulässig.

Für größere Anlagen bleibt dann nur noch die thermische Klärschlammbehandlung. Nach der Verbrennung des Klärschlamms erfolgt die Phosphor-Rückgewinnung aus der Asche; im Klärschlamm enthaltene Schadstoffe werden sicher zerstört. Aktuell gelangen bereits zwei Drittel des anfallenden Klärschlamms in die thermische Behandlung. Allein zwischen 2017 und 2018 stieg der Anteil von 70 auf 74 %. Die neue Gesetzeslage macht mittelfristig die Erweiterung der Verbrennungskapazitäten notwendig. Um drohende Kapazitätsengpässe sowie steigende Entsorgungspreise für Klärschlamm zu vermeiden, kooperieren immer mehr Entwässerungsbetriebe bei der Erarbeitung neuer Entsorgungskonzepte. Im Fokus der Bemühungen steht der Neubau von Monoverbrennungsanlagen. Laut dem Marktforschungsunternehmen Trendresearch sind derzeit 33 neue Anlagen in Planung.

Zudem beschäftigen sich mehrere Forschungsprojekte mit alternativen Methoden und innovativen Technologien zur Phosphor-Rückgewinnung. Sie erhalten seitens der Politik finanzielle Unterstützung. Außerdem fördert das Bundesumweltministerium die Entwicklung neuer Abwassertechnik, die die Rückgewinnung von Wertstoffen aus dem Abwasser ermöglicht. Derweil fordert das Umweltbundesamt (UBA) einen langfristig vollständigen Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung, da in Klärschlämmen bisher noch unbekannte Mengen an Arzneimittelrückständen sowie weitere Schadstoffe enthalten seien.

Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) kündigte für die erste Jahreshälfte 2020 die Veröffentlichung einer Vollzugshilfe für die Klärschlammverordnung an. Sie soll im Vollzugsalltag als Leitfaden dienen und auftretende Fragen beantworten helfen.

Quellen

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