Waschmaschine im "Eco-Mode" (Foto: monkebusinessimages, iStock) (Foto: monkebusinessimages (iStock))
Im Sinne der Umwelt drückt die Europäische Union den "Eco-Knopf"
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Recht Neue Ökodesign-Richtlinie fördert Langlebigkeit von Elektrogeräten

Erstmalig sind Ersatzteile für Elektro- und Elektronikgeräte Pflicht

Die EU-Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission haben sich auf umfassende Neuregelungen im Rahmen der EU-Ökode0sign-Richtlinie geeinigt. Zukünftig gelten strengere Anforderungen für zehn Produktgruppen in Bezug auf ihre Energieeffizienz. Zu diesen Gruppen zählen u. a. Geschirrspüler, Waschmaschinen, Kühlschränke und Halogenlampen. Erstmals wurden auch Kriterien für die Reparatur und den Einsatz von Ersatzteilen aufgestellt.

Bisher gab es lediglich Regelungen für den Energieverbrauch, die von Umwelt- und Verbraucherorganisationen jedoch massiv kritisiert wurden. Da nur ein sehr geringer Anteil der knappen Rohstoffe, die in Elektrogeräten verbaut werden, recycelt werden kann, legt die neue Richtlinie den Fokus darauf, Geräte schon im Voraus energieeffizienter zu gestalten. Die neue Verordnung enthält Bestimmungen, die es in Zukunft erleichtern sollen, Geräte zu reparieren und Bauteile auszutauschen. So sind z. B. Ersatzteile und Informationen zur Reparatur verpflichtend durch den Hersteller zur Verfügung zu stellen.

Irmela Colaco, Projektleiterin Energieeffizienz des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), bezeichnet die neue Verordnung als „Riesenschritt“. Außerdem falle es so in Zukunft leichter die Ökodesign-Vorgaben auch auf andere Produkte auszuweiten, so Colaco weiter. Die maximal 15-tägige Lieferfrist von Ersatzteilen ist laut Umweltverbänden allerdings noch immer zu lang.

Insbesondere im Bezug auf Waschmaschinen und Kühlschränke führt das zu Problemen, da das Fehlen dieser Geräte den Verbraucher stark einschränkt, so Johanna Sydow, Rohstoffexpertin von Germanwatch. Dennoch ist sie positiv überrascht von der neuen Ökodesign-Richtlinie und sieht in ihr einen „wichtigen Bestandteil des Rechts auf Reparatur“. Ab 2021 müssen alle Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten die neue Verordnung im europäischen Markt einhalten.

Quellen

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