Bleistiftspitzen auf farbigen Hintergründen, roter Stift auf schwarz, schwarzer Stift auf rot (Foto: carlofornitano (iStock))
Koalitionsvertrag greift NKWS auf – Eckpunktepapier soll kurzfristige Maßnahmen bündeln
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Kreislaufwirtschaft Neuer Koalitionsvertrag: Was ist drin für die Kreislaufwirtschaft?

In ihrem Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung einiges vor bei der Optimierung der Kreislaufwirtschaft, etwa durch konkrete Maßnahmen auf Basis der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS). Die Reaktionen der Branchenverbände sind gemischt – und vorsichtig optimistisch.

Mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland” hat die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag überschrieben. Dieser legt  auf 144 Seiten die Leitlinien der gemeinsamen Regierungsarbeit für die 21. Legislaturperiode fest. Und geht dabei unter der Zwischenüberschrift „Kreislaufwirtschaft“ auch auf die Vorhaben ein, die hier auf Basis der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen. Ein damit verbundenes Eckpunktepapier soll auch dezidiert kurzfristig zu realisierende Maßnahmen erarbeiten und bündeln.

Dabei sind die Bereiche, die der Koalitionsvertragspunkt „Kreislaufwirtschaft“, respektive das Eckpunktepapier, in den Blick nehmen, durchaus breit gefächert. Eine Reform des § 21 Verpackungsgesetzes zählt ebenso dazu, wie die Einbindung des chemischen Recyclings in die Abfallhierarchie. Anvisiert sind zudem eine verstärkt praxisnahe Umsetzung der EU-Verpackungsordnung und Maßnahmen zur Förderung des Rezyklateinsatzes.

Shared-Economy-Konzepte und Digitalisierung sollen vorangetrieben und das Genehmigungsprozedere für Anlagen der Kreislaufwirtschaft vereinfacht werden (Stichwort: Entbürokratisierung). Die Handhabung von Batterien und Elektrogeräten, die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung im Textilbereich, eine vermehrte Nutzung von Recycling-Baustoffen samt entsprechend angepasster Abfallende-Regelung in der Ersatzbaustoffverordnung stehen ebenfalls auf der Agenda. Nicht zu vergessen: die Überprüfung der Notwendigkeit vereinzelter Berichtspflichten, wie auch eine neue, gesamteuropäisch vernetzte Digitalisierungsinitiative zur Schließung von Stoffkreisläufen.

Was in seinem Umfang erst einmal ambitioniert klingt, wurde von Kritikern schnell als im Detail oft zu wenig verbindlich bemängelt. Das Fehlen dezidiert konkreter Vorschläge wird dabei ebenso bemängelt wie das Fehlen konkreter Angaben zur Zeitdauer bei der Umsetzung bestimmter Vorhaben. Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e. V. (BNW) führt ins Feld, dass der Koalitionsvertrag wirklich marktwirksame Impulse und kreislaufwirtschaftliche Anreiz-Systeme vermissen lasse. Auch die eventuell vorgesehene Abschaffung zur verpflichtenden Bestellung von Betriebsbeauftragten oder die aus BNW-Sicht signifikante Minimierung von Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsverpflichtungen wird kritisch bewertet. Das Resümee hier: Es fehle der Mut zur kreislaufwirtschaftlichen Modernisierung.

Positiver äußert sich der Bundesvorstand der Deutschen Entsorgungs-, Wasser und Kreislaufwirtschaft e. V. (BDE). Der Verband spricht von „wichtigen Ansätzen für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft”, die der Koalitionsvertrag aussende. Die Einschätzung harmoniert mit der des Bundesvorstandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), der von einem wichtigen Impuls für die Kreislaufwirtschaft spricht und insbesondere das Bekenntnis zur pragmatischen Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) sowie auch die anvisierte Digitalisierung von Stoffströmen lobt.

Doch weisen sowohl BDE als auch bvse in ihren Statements explizit darauf hin, dass die Wirksamkeit des Maßnahmenkatalogs davon abhänge, wie zügig und konsequent dieser in die Praxis umgesetzt wird und wie alle Beteiligten in diesen Prozess einbezogen werden. Damit ist ausdrücklich auch die Berücksichtigung mittelständischer Interessen gemeint. Die Kreislaufwirtschaft braucht den Mittelstand – und der Mittelstand braucht politische Rückendeckung.

So bringt Eric Rehbock, bvse-Hauptgeschäftsführer, die Lage auf den Punkt. Und resümiert: „Die politische Festlegung auf eine praxisorientierte Weiterentwicklung der NKWS ist ein Schritt in die richtige Richtung.“ Denn: „Wir haben die NKWS wiederholt dafür kritisiert, dass sie zu vage und zu wenig umsetzungsorientiert ist. Wenn die neue Koalition nun Ernst macht und für eine konkrete, praxisnahe Umsetzung sorgt, kann das einen echten Fortschritt bedeuten – vorausgesetzt, den Worten folgen entschlossene Taten.“

Quellen

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