Sicherheit für Mensch und Umwelt: Arbeitsschutz beim Umgang mit gefährlichen Stoffen (Foto: Thank-you-for-your-assistant)
Sicherheit für Mensch und Umwelt: Arbeitsschutz beim Umgang mit gefährlichen Stoffen
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Schadstoffe Neues Maßnahmenkonzept für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz

EMKG enthält Schutzleitfäden für Unternehmen

Um den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz zu fördern und ein größeres Bewusstsein für das Thema zu schaffen, haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein neues Maßnahmenkonzept veröffentlicht. Vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen sollen damit unterstützt werden, den Vorgaben des Arbeitsschutzes nachzukommen.

Die Unternehmensleitungen sind dafür verantwortlich, dass Mitarbeitende, Unbeteiligte und die Umwelt bei der Arbeit mit Gefahrstoffen nicht gefährdet werden. Aus diesem Grund sind sie dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das „Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe“ (EMKG) hilft den Betrieben zum einen bei der Gefährdungsbeurteilung, zum anderen schlägt es gezielte Maßnahmen für einen sicheren Umgang mit entsprechenden Stoffen vor.

Unterteilt ist das EMKG in drei Maßnahmenstufen, zu denen jeweils Schutzleitfäden in Form von Checklisten aufgeführt sind. Maßnahmenstufe 1 deckt die Mindeststandards ab und beinhaltet grundlegende Schutzmaßnahmen zur Lüftung, Lagerung, Brandschutz, Hygiene und Organisation, die sich auf den gesamten Arbeitsbereich beziehen. In der Maßnahmenstufe 2 sind emissionsmindernde Maßnahmen aufgeführt, die darauf abzielen, die Freisetzung des Gefahrstoffes an der Entstehungsquelle zu minimieren.

Zusätzlich enthält sie einen Schutzleitfaden für Hautkontakt sowie Schutzleitfäden für Brand und Explosion. Maßnahmenstufe 3 beschreibt Lösungen für die Arbeit im geschlossenen System und enthält Schutzmaßnahmen für ein hohes Brandrisiko. Falls bei der Arbeit eine besonders hohe Gefährdung besteht, ist laut EMKG eine zusätzliche Beratung unter Anwendung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) heranzuziehen.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit