Für jede Rezeptur muss ein eigener UFI-Code generiert werden, der dann auf Produktetikett ausgewiesen wird. (Foto: Motortion (iStock))
Für jede Rezeptur muss ein eigener UFI-Code generiert werden, der dann auf Produktetikett ausgewiesen wird.
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Recht Neuregelung der Gefahrstoffkennzeichnung

Melde- und Kennzeichnungspflicht muss bis Januar 2021 umgesetzt werden

Ab dem 1. Januar 2021 gilt eine neue Kennzeichnungspflicht für Gemische, die potenzielle Gefahrstoffe enthalten. Unternehmen, die diese in Verkehr bringen, müssen die entsprechenden Produkte mit einem EU-weit eindeutigen Rezepturidentifikator (Unique Formula Identifier, kurz: UFI) kenntlich machen. Der UFI-Code besteht aus einer 16-stelligen Buchstaben-Zahlen-Kombination. Mit seiner Hilfe lässt sich nicht nur der genaue Gefahrstoff identifizieren, sondern auch dessen Zusammensetzung, Handelsname, Produktkategorie und toxikologische Eigenschaften.

Zudem werden alle Gefahrstoffe behördlich meldepflichtig. Dabei muss im Unterschied zur bisherigen Praxis ab 2021 nicht mehr nur der Gefahrstoff selbst bei den Behörden gemeldet werden, sondern die komplette Rezeptur eines Gemischs. Entsprechend ist für jede Rezeptur ein eigener UFI-Code zu generieren. Dieser muss auf dem Produktetikett angebracht sowie im Sicherheitsdatenblatt hinterlegt werden.

Den Umfang der Meldepflicht regelt die EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung). In ihr sind auch Details zur Kennzeichnungspflicht dargelegt, etwa welche Piktogramme, Signalwörter und Standardtexte zu verwenden sind. Verbindlich sind demnach auch Angaben zur physikalischen und gesundheitlichen Gefahr, zu Prävention, Gegenmaßnahme, Lagerung und Entsorgung.

Ziel der Neuerungen ist ein vereinfachter Zugang zu Informationen in Notfällen, etwa wenn Verbraucher mit Gefahrstoffen in Kontakt gekommen sind. Giftnotrufe, Ersthelfer und Rettungskräfte erhalten mit einem Blick hilfreiche Anhaltspunkte zur Einschätzung von Risiken sowie geeigneten Schutz- und Hilfsmaßnahmen.

Für Hersteller bedeutet die Umsetzung der Vorgaben einen erheblichen Aufwand und umfangreiche Vorbereitungen. Das ursprünglich geplante Inkrafttreten der Neuregelung zum Januar 2020 war deshalb von der EU-Kommission um ein Jahr verschoben worden.

Quellen

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