Mit den Neuerungen kommen wirksame Instrumente gegen Ressourcenverschwendung. (Foto: BsWei (iStock))
Mit den Neuerungen kommen wirksame Instrumente gegen Ressourcenverschwendung.
Foto: BsWei (iStock)

Recht Novelliertes Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten

Maßnahmenpaket zur Stärkung des Recyclings und gegen Ressourcenverschwendung beschlossen

Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist am 29. Oktober 2020 in Kraft getreten. Ziel der Änderungen sind ein effizienterer Umgang mit Ressourcen sowie die Vermeidung von Abfällen.

Umgesetzt werden soll dies mit einem umfassenden Maßnahmenpaket:

  • Die Obhutspflicht schreibt für Hersteller und Händler künftig eine umfassendere Produktverantwortung vor. So dürfen Neuwaren und Produktrücksendungen in Zukunft nicht mehr einfach vernichtet werden. Stattdessen ist offenzulegen, welche Strategien Hersteller und Händler gegen Warenvernichtung verfolgen.
  • Die Recyclingquoten bestimmter Abfallströme wurden erhöht, unter anderem für Kunststoff, Metall, Papier, Glas und Siedlungsabfälle. Zudem gilt die Getrenntsammlungspflicht nun auch für Bioabfälle, Textilien, Sperrmüll sowie für gefährliche Haushaltsabfälle. Die Recyclingquoten für Verpackungen steigen bis 2025 und in einem weiteren Schritt bis 2030 deutlich an.
  • Um die Nachfrage nach Rezyklaten zu erhöhen, verpflichtet sich der Bund bei der Materialbeschaffung für seine Behörden und Unternehmen, Recyclingprodukte zu bevorzugen, sofern dies nicht zu unzumutbaren Mehrkosten führt.
  • Das novellierte KrWG reglementiert zudem den Wettbewerb zwischen kommunalen und privaten Entsorgern, um einer Benachteiligung der Kommunen entgegenzuwirken. Private Entsorger müssen sich demnach verpflichten, die Rücknahme und Verwertung für mindestens drei Jahre zu garantieren. Damit soll für kommunale Anbieter Planungssicherheit gewährleistet werden.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze bezeichnete die beschlossenen Neuerungen als Pionierarbeit innerhalb der EU, die wirksame Instrumente gegen Ressourcenverschwendung schaffe. Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) hingegen kritisierte sowohl die vom Gesetz getragene Bevorzugung der kommunalen Unternehmen als auch das Fehlen einer Berichtspflicht des Bundes hinsichtlich seiner Beschaffungspraxis.

Quellen

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