In etwa zwei Jahren dürfen in Österreich die meisten mineralischen Baustoffe nicht mehr deponiert werden. Indem konsequentes Baustoff-Recycling als Lösung der Zukunft forciert wird, setzt Österreich die europäischen Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft um. In der bereits am 1. April 2021 veröffentlichten Novelle der Deponieverordnung findet sich in § 1 nun folgende Ergänzung: „Zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft soll im Einklang mit der Abfallhierarchie angestrebt werden, dass Abfälle, die sich zum Recycling und anderen Formen der Verwertung eignen, zukünftig nicht auf Deponien zur Ablagerung angenommen werden.“
Wie der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) informiert, dürfen ab 1. Januar 2024 auf Deponien nicht mehr abgelagert werden: Ziegel aus der Produktion, Straßenaufbruch, technisches Schüttmaterial, Betonabbruch, Gleisschotter, Asphalt, Einkehrsplitt und Recycling-Baustoffe der Qualitätsklasse U-A. Ab 1. Januar 2026 betrifft das Deponieverbot auch Gipsplatten, Gipswandbauplatten und faserverstärkte Gipsplatten (Gipsplatten mit Flies-Armierung, Gipsfaserplatten) – bei ausreichender Qualität ist daraus Recycling-Gips herzustellen. Ende 2026 wird ebenso das Ablagern von Künstlichen Mineralfasern (KMF) verboten sein.
Über 80% der mineralischen Fraktion ist in Österreich schon bisher der Verwertung zugeführt worden. Bereits seit 1990 betreibt Österreich ein professionelles Baustoff-Recycling – mobil auf Baustellen und stationär. Flächendeckende Aufbereitungsanlagen und professionelles Qualitätsmanagement sind bedeutsame Erfolgsfaktoren. „Baustoff-Recycling ist österreichweit als Stand der Technik anzusehen. […] Der Anteil an zu deponierendem Material betrug schon bisher nur mehr 7% der mineralischen Baurestmassen. Es war der logische Schritt, dass für verwertbare Mineralstoffe ein Verbot der Deponierung auf politischer Ebene ausgesprochen wird“, erklärt BRV-Geschäftsführer Martin Car.
Auch beim verwertungsorientierten Rückbau geht Österreich mit gutem Beispiel voran. Inzwischen stehen 300 rückbaukundige Personen zur Verfügung (ab 750 t anfallender Baurestmasse vorgeschrieben), die eine technische und ökologische Optimierung des Abbruchs vornehmen.
Quellen
- Österreichischer Baustoff-Recycling Verband (BRV): Deponieverbot für Beton, Asphalt, Straßenaufbruch – Baustoff-Recycling ist die erste Wahl!
- Österreichischer Baustoff-Recycling Verband (BRV): Rückbau, aber richtig
- Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich: Jahrgang 2021, ausgegeben am 1. April 2021, Teil II: 144. Verordnung: Änderung der Deponieverordnung 2008
- Österreichischer Kommunal-Verlag GmbH, Sabine Müller-Hofstetter: Baurestmassen aufbereiten statt deponieren
- Recycling Portal: Rückbau und Verwertung nehmen Fahrt auf in Österreich