Viele Onlinehändler missachten die Informationspflicht zur Entsorgung gefährlicher Abfälle und riskieren damit die Gesundheit ihrer Kundinnen und Kunden. Zu diesem Ergebnis kommt die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Rückgabehinweise für schadstoffhaltige Füllgüter stichprobenartig untersucht hat. Gebrauchte Bauschaumdosen etwa enthalten Reststoffe wie Methylendiisocyanat (MDI), die die Gesundheit und Umwelt belasten können. Derartige gefährliche Abfälle müssen separat gesammelt werden, allerdings fehlten laut den DUH-Tests entsprechende Hinweise auf den Angebotsseiten der betreffenden Onlineshops.
Als Konsequenz hat die DUH bei den zuständigen Landgerichten Klage gegen die Händler eingereicht. „Wir fordern die für den Vollzug zuständigen Landesbehörden auf, Informationspflichten endlich zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu sanktionieren. Nur so entfalten Umweltgesetze auch ihre Wirksamkeit“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Bereits in einer früheren Untersuchung aus dem Jahr 2021 hat die DUH zahlreiche Rechtsverletzungen aufgedeckt.
Neben Bauschaumdosen sind Schadstoffe auch in Füllbehältern von Ölen, Energiesparlampen, Gartenchemikalien, Spezialreinigern oder Brennstoffen enthalten. Auch nach dem Gebrauch enthalten diese noch gesundheitsschädliche Reststoffe und sind daher als gefährliche Abfalle einzustufen. Sie können sowohl beim Händler als auch an kommunalen Sammelstellen zurückgegeben werden. Laut § 15 VerpackG sind Onlinehändler dazu verpflichtet, Verbraucherinnen und Verbraucher durch geeignete Maßnahmen auf die Rückgabemöglichkeit von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter hinzuweisen. Dafür sind technische Hinweise auf Sicherheitsdatenblättern, die auf den Webseiten schwer auffindbar sind, nicht ausreichend.
Nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes ist es notwendig, dass die Entsorgungshinweise auf den einzelnen Angebotsseiten der Produkte erscheinen. Auf diese Weise kann eine sichere Entsorgung gefördert und Recycling ermöglicht werden.
Quellen
- Deutsche Umwelthilfe: Entsorgung gefährlicher Abfälle: Deutsche Umwelthilfe deckt Verstöße gegen Hinweispflichten bei Onlinehändlern auf und geht rechtlich dagegen vor
- MDR: Umwelthilfe: Schadstoff-Entsorgung in Sachsen-Anhalt mangelhaft
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG): § 15 Pflichten der Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme und Verwertung
- Merkur: Leere Bauschaum-Dosen dem Handel zurückgeben