Elektroschrott: Nahaufnahme ausrangierter Mobiltelefone (Foto: Rainer Puster (iStock))
Elektroschrott: Nahaufnahme ausrangierter Mobiltelefone
Foto: Rainer Puster (iStock)

Branche Quote verfehlt: EU sammelt zu wenig Elektroschrott

Europäischer Rechnungshof zieht negative Bilanz

Die Europäische Union (EU) scheint ihre gesetzlich gesteckten Ziele für die Sammlung von Elektroschrott zu verfehlen. Zwar liegen laut einer Pressemitteilung des Europäischen Rechnungshofes noch nicht alle notwendigen Daten vor, jedoch sehe es derzeit so aus, als seien nur zwei Mitglieds­staaten auf dem Weg, die für 2019 geltenden Sammel­ziele von 65 Prozent zu erreichen – Kroatien und Bulgarien.

„Sammlung und Verwertung von Elektroabfall in der EU haben sich im Laufe der Zeit verbessert und die Recyclingquote liegt derzeit bei rund 80 %“, sagt Joëlle Elvinger, Mitglied beim Europäischen Rechnungshof. „Allerdings sind die Sammlung, das Recycling und die Wiederverwendung von Elektroabfall in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich effektiv und die Quoten noch steigerungsfähig.“

Herausforderungen seien demnach beispielsweise die Einhaltung der geltenden Vorschriften und deren Kontrolle. Probleme gebe es auch durch Gesetzesverstöße und kriminelle Machenschaften, dazu gehören u. a. illegale Verbringungen der Altgeräte in nicht-EU-Ländern. Zudem verfügten einige Mitgliedsstaaten nicht über notwendige Ressourcen, um die Abfalltransporte in Drittländer angemessen zu kontrollieren. Durch die gesetzeswidrige Entsorgung von Elektromüll gehen große Mengen an wertvollen, teils seltenen Rohstoffen verloren.

Bei der Sammelquote liegt Deutschland weit hinter den ab 2019 vereinbarten 65 Prozent mit einem Stand von rund 45 Prozent. Das Elektrogesetz in Deutschland (ElektroG) verpflichtet u. a. die Hersteller, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Die vom Bundesumweltministerium auf den Weg gebrachte Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sieht u. a. auch Maßnahmen zur weiteren Steigerung der Sammelmenge vor. Die Änderungen zum ElektroG treten im Januar 2022 in Kraft.

Quellen

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