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Noch wird der Entwurf zur Novelle des KrWG im Bundestag verhandelt. Das Inkrafttreten ist für Juli 2020 geplant.
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Recht Regierungsentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)

Novellierung sieht Stärkung des Recyclings und eindeutigere Verantwortlichkeiten vor

Das Bundeskabinett hat am 12. Februar 2020 seinen Entwurf zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) auf den Weg gebracht. Darin sind drei zentrale Forderungen enthalten, die Abfallvermeidung und Recycling stärken sollen. Vorgesehen ist auch, dass Bund, Hersteller und Händler dabei mehr Verantwortung übernehmen.

Um die Nachfrage nach Rezyklaten zu erhöhen, verpflichtet sich die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzesentwurfs, bei der Materialbeschaffung für die 6.000 bundeseigenen und vom Bund beherrschten Unternehmen Produkte aus Recycling gegenüber Neuanfertigungen zu bevorzugen, sofern dies finanziell zumutbar ist. Die Produkte sollten rohstoffschonend, schadstoff- und abfallarm, reparierbar und recyclingfähig sein.

Gegenüber Händlern und Herstellern schafft der Gesetzesentwurf mit der sogenannten „Obhutspflicht“ eine gesetzliche Grundlage gegen die Vernichtung von Neuware und Retouren. Vorgesehen ist eine Transparenzverordnung, die den Umgang von Händlern und Herstellern mit nicht verkauften Waren dokumentationspflichtig und damit nachvollziehbarer macht.

Dritte zentrale Forderung des Entwurfs ist eine Kostenbeteiligung der Hersteller und Vertreiber von Kunststoff-Einwegprodukten an der Reinigung von Straßen und Parks. Die Kosten dafür tragen bislang Bürgerinnen und Bürger über kommunale Gebühren allein.

Seitens der Verbände und der Politik fielen die Reaktionen auf den Gesetzesentwurf verhalten aus. BDE-Präsident Peter Kurth nannte die Bemühungen „unambitioniert“. Auf einen verpflichtenden Rezyklatanteil in bestimmten Produkten zur Förderung der Rohstoffwende zu verzichten, sei „ein großer Fehler“, so Kurth. Hinsichtlich der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung forderte der Entsorgungsverband zudem eine „Umkehr der Beweislast“, wonach diejenigen Einkäufer, die ausschließlich aus Primärrohstoffen hergestellte Produkte beziehen wollen, dies nachvollziehbar begründen müssten.

Dr. Bettina Hoffmann, umweltpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, kritisierte an der Beschaffungsverpflichtung des Bundes, dass grundlegende Probleme wie fehlende verbindliche Standards für den Einsatz von Rezyklaten, für Reparaturfähigkeit oder Langlebigkeit noch nicht gelöst seien. Mit der Gesetzesvorlage werde der zweite Schritt vor dem ersten gemacht.

Über den Entwurf zur Novelle des KrWG wird zunächst noch im Bundestag und Bundesrat verhandelt. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Juli 2020 abgeschlossen sein.

Quellen

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