Abfälle und Sonderabfälle aus dem Rhein in der schwimmenden Müllfalle: der Rheinkrake (Foto: Simon Taal (Krake))
Abfälle und Sonderabfälle aus dem Rhein in der schwimmenden Müllfalle: der Rheinkrake
Foto: Simon Taal (Krake)

Gewässerschutz Rheinkrake fischt Abfall aus Rhein in Köln

In der Müllfalle des Vereins finden sich auch gefährliche Abfälle

Mehr als eine Tonne Abfall fließt jeden Tag über den Rhein in die Nordsee. Laut NABU kommt der siebtgrößte Fluss Europas allein bei den Kunststoffabfällen auf 380 Tonnen im Jahr. Doch auch Sonderabfälle sind Teil der Verunreinigung. Davon weiß Nicolas Schweigert vom K.R.A.K.E e. V. zu berichten. Der gemeinnützige Verein betreibt in Köln seit September 2022 eine selbstinitiierte und -finanzierte Müllfalle auf dem Rhein: die Rheinkrake. „In unseren Fangkörben finden wir [neben den überwiegend nicht gefährlichen Abfällen – Anm. d. Red.] unter anderem Farbeimer, Reinigungsmittel, Leuchtstoffröhren, batteriebetriebene Elektrogeräte wie Bluetooth-Boxen, viele lose Batterien oder immer wieder auch benutzte Spritzen“, erzählt Nicolas Schweigert.

Rund elfeinhalb Tonnen Abfall wurden 2023 vom Verein und der Rheinkrake nach Vereinsangaben bereits in Köln gesammelt. Das ist allerdings nur ein Teil der durch K.R.A.K.E gesammelten Rheinabfälle. Da die Müllfalle von der Oberfläche nur bis einen Meter tief unter Wasser reicht, werden von ihr lediglich schwimmende Abfälle erfasst. Für schwerere Fraktionen wie z. B. Fahrräder, Elektroroller oder Bauzäune, die auch immer wieder im Fluss zu finden sind, steigen die Vereinsmitglieder mitunter selbst in den Fluss. Zudem veranstaltet der Verein wöchentliche Sammelaktionen rund um das Rheinufer

Die Abfälle in Flüssen wie dem Rhein gehen hauptsächlich auf Littering entlang des Ufers zurück. Steigt der Wasserspiegel, werden sie von der Strömung erfasst und mitgerissen. Ein niedriger Wasserspiegel fördert wiederum häufig zutage, was sich schon an Abfall im Fluss befindet. Laut Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) müssen sich alle Gewässer in der EU in einem „guten Zustand“ befinden. Im Rhein wird hierfür regelmäßig die Wasserqualität über die Parameter Sauerstoffgehalt, Trübung, pH-Wert, Temperatur und elektrische Leitfähigkeit gemessen. Der Fluss verfügt demnach zumeist über Wasser der Güteklasse II (mäßig belastet). Abfälle finden dabei jedoch keine Berücksichtigung.

Ein Problem bei der Beseitigung der Abfälle in den Bundeswasserstraßen wie dem Rhein ist die uneindeutige Frage der Zuständigkeit. Für die Durchgängigkeit und Morphologie der bundeseigenen Gewässer ist (nach Bundeswasserstraßengesetz – WaStrG) die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) verantwortlich. Geht es wiederum um Einträge aus Kläranlagen oder Misch- und Niederschlagswassereinleitungen in diese Gewässer, sind die Kommunen gemäß Abwasserverordnung (AbwV) gefragt. Die Abfallbeseitigung fällt jedoch offenbar weder in den einen noch in den anderen Zuständigkeitsbereich. In der Konsequenz bleibt die Befreiung der Bundeswasserstraßen von Abfällen ein Ding der Freiwilligkeit – und damit auf gemeinnützige Vereine wie den K.R.A.K.E e. V. angewiesen.

Quellen

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