Künftig sollen Verbraucher ihre alten Geräte auch in Supermärkten zurückgeben können. (Foto: Asawin_Klabma (iStock))
Künftig sollen Verbraucher ihre alten Geräte auch in Supermärkten zurückgeben können.
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Branche Rückgabe von Elektroaltgeräten bald auch im Supermarkt möglich

Gesetzesänderung soll ab Januar 2022 gelten

Um die Sammelquote für Elektroaltgeräte zu erhöhen, hat das Bundeskabinett im Dezember 2020 eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen: Künftig sollen Verbraucher ihre alten Geräte wie Smartphones, Tablets oder Taschenlampen auch in zahlreichen Supermärkten und Discountern zurückgeben können. Mit der Gesetzesänderung werden die Rücknahmepflichten, die bereits für Elektrohändler gelten, auf Lebensmittelmärkte ausgedehnt.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hofft, dass dadurch weniger Geräte im Restmüll entsorgt oder illegal verkauft werden. In einer Pressemitteilung auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) erklärt sie: „Ein engmaschiges Netz aus Sammelstellen gibt uns die Chance, mehr Elektroaltgeräte in die richtigen Wege zu lenken und so Schadstoffe verlässlich auszuschleusen sowie wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen. Ich will Verbraucherinnen und Verbrauchern die Rückgabe von alten Elektrogeräten so einfach wie möglich machen.“

Die neue Regel gilt für alle Filialen, die mehrmals im Jahr elektronische Geräte verkaufen und deren Ladenfläche mehr als 800 qm beträgt. Dabei sollen alle Artikel zurückgenommen werden, die eine Kantenlänge von bis zu 25 cm aufweisen. Größere Produkte können nur dann abgegeben werden, wenn ein vergleichbares Elektrogerät gekauft wird, etwa im Rahmen einer Aktion. Auch bei Onlinehändlern sollen die Möglichkeiten zur Rückgabe erweitert werden: Sie dürfen neue Geräte nur dann verkaufen, wenn sie ihren Kunden bei jedem Kauf eine kostenlose Entsorgung des Altgeräts anbieten. Erfolgt die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat, sollen die Änderungen zum ElektroG bereits am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Quellen

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