Gesetzeslücken sind insbesondere für Bau- und Abbruchabfälle verheerend, da sie in großen Mengen anfallen (Foto: Alessandro2802 (iStock))
Gesetzeslücken sind insbesondere für Bau- und Abbruchabfälle verheerend, da sie in großen Mengen anfallen
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Recht Wiederaufnahme des Gesetzgebungsverfahrens zu Mantelverordnung in Sicht

Beratungen zu bundeseinheitlicher Regelung der Verwertung von mineralischen Abfällen könnten noch 2020 fortgesetzt werden

Mineralische Abfälle entstehen vor allem bei Bau- und Abbrucharbeiten und stellen in Deutschland den mengenmäßig größten Abfallstrom dar. Die Mantelverordnung soll bundesweit einheitliche Regelungen darüber treffen, wie diese Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bestmöglich zu verwerten sind. Im Fokus steht dabei zum einen der Schutz von Boden und Grundwasser, zum anderen das Erreichen einer möglichst hohen Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe. Diese werden durch das Recycling von Baustoffen gewonnen, aber auch aus Reststoffen wie Schlacken und Aschen.

Anforderungen für den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken formuliert die Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Heftige Diskussionen um diesen Teil der Mantelverordnung hatten 2017 zur Vertagung des Gesetzgebungsverfahrens geführt. Ein im März 2020 vom Bundesumweltministerium (BMU) vorgelegter Referentenentwurf zur EBV könnte zur Wiederaufnahme des Bundesratsverfahrens führen.

Folgende wesentliche Änderungen sieht der Entwurf gegenüber der Fassung von 2017 vor:

  • Edelstahlschlacke und Sonderabfallverbrennungsasche zählen nicht mehr zu mineralischen Ersatzstoffen
  • Beschränkung bzw. Streichung des Einbaus höher belasteter Stoffe
  • Senkung der zulässigen Grenzwerte (PAK-Eluatwert) für Recyclingstoffe der Klassen 1 und 2
  • Anzeigepflicht für die Verwendung von Ersatzbaustoffen in Wasserschutzgebieten
  • Harmonisierung mit anderen Rechtsbereichen (insbes. mit der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung BBodSchV)
  • Harmonisierung der Regelungen zu Mindesteinbaumengen und Anzeigenpflichten in Verbindung mit einer Katasterpflicht
  • Entfallen der Regelungen zum Nebenproduktstatus sowie zum Verlust der Abfalleigenschaften

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) begrüßt grundsätzlich die in Aussicht stehende Wiederaufnahme der Beratungen über die Mantelverordnung, meldete aber auch Bedenken hinsichtlich einzelner vorgesehener Festlegungen an. Diese betreffen vor allem die Einschränkung und Streichung mehrerer Baustoffe. Der Verband befürchtet einen damit einhergehenden generellen Akzeptanzverlust für mineralische Ersatzbaustoffe.

Quellen

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