Eine effiziente und nachhaltige Logistik berücksichtigt die Entsorgung. (Foto: shironosov (iStock))
Eine effiziente und nachhaltige Logistik berücksichtigt die Entsorgung.
Foto: shironosov (iStock)

Entsorgungsbranche Entsorgungslogistik beginnt bei der Produktion

Überall da, wo Abfälle anfallen, bedarf es ihrer Entsorgung. Die Bewerkstelligung des Entsorgungsprozesses birgt Aufgaben, die nicht nur durchdacht, sondern auch effizient gestaltet sein sollten. Insbesondere in der gewerblichen Abfallentsorgung braucht es daher innovative Konzepte, die die Ansprüche der Kreislaufwirtschaft erfüllen und gesetzlichen Vorgaben gerecht werden. Sonderabfallwissen erklärt wie Entsorgungslogistik funktioniert.

  • Anstoß und Taktgeber für die Entwicklung der Entsorgungslogistik war und ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die darin konstatierte Abfallhierarchie ist bei der Entwicklung von Entsorgungslogistik-Systemen ein leitendes Prinzip.
  • Logistik ist nur dann ganzheitlich und nachhaltig, wenn die Entsorgung von Beginn an Berücksichtigung im Entwicklungs- und Produktionsprozess findet.
  • Entsorgungslogistik gilt als „Sammlung, Transport, Umschlag und Lagerung aller in Industriebetrieben, im Handel beziehungsweise in Privathaushalten anfallenden Abfall-, Rest- und Schadstoffe“. (Rinschede und Wehking, 2013)
  • Zentrale Aufgaben der Entsorgungslogistik sind die Vermeidung, Verwertung, Erfassung und Sammlung von Abfällen, die Optimierung der Material- und Informationsflüsse sowie die Planung und Organisation des betrieblichen Entsorgungssystems.
  • Abfall- und Umweltschutzbeauftragte müssen nicht nur rechtliche Vorschriften kennen, sondern auch die jeweiligen Besonderheiten für die Entsorgung unterschiedlicher Abfallarten, wie z. B. Batterien und Elektrogeräte (gefährliche Abfälle).

Die Entwicklung der Logistik hat ein Prinzip hervorgebracht, das bis heute auf die klassischen Bereiche Beschaffung, Produktion und Distribution rekurriert. Ein wesentlicher Aspekt fand bis vor wenigen Jahren jedoch kaum Beachtung: die Entsorgung. Inzwischen ist sie in vielen Unternehmen fester Bestandteil eines umfassenden Logistikansatzes. Das 1996 verabschiedete Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hat maßgeblich zu einem Umdenken in der Branche beigetragen und brachte erstmals auch Hersteller in eine wichtige Verantwortungsposition. Es verpflichtet die Akteure der Wirtschaft dazu, nachhaltig zu agieren und ihre Prozesse ganzheitlich im Sinne eines Rohstoffzyklus zu gestalten.

Was heißt Entsorgungslogistik?

Aus den oben genannten Überlegungen formierte sich die Entsorgungslogistik, die den kreislaufwirtschaftlichen Gedanken stützen soll, um so die „Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.“ (§ 1 KrWG)

Eindeutig ist der Begriff der Entsorgungslogistik in der Wissenschaftstheorie nicht abgrenzbar. Das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützte und herausgegebene Forschungs-Informations-System für Mobilität und Verkehr (FIS) fasst den aktuellen Wissensstand zusammen und veröffentlichte dazu die nachfolgenden Fakten.

Wissenschaftlicher Hintergrund der Entsorgungslogistik

Das Handbuch Logistik (Arnold et al. 2010) schlägt vor, die Entsorgungslogistik als „materialflusstechnische Optimierung von inner- und außerbetrieblichen Abfallströmen“ zu betrachten. Lemke (2013) legt ein „System zum raumzeitlichen Transfer von Abfällen vom Entstehungsort bis zum endgültigen Verbleiben dar“ und Rinschede und Wehking (2013) verstehen unter Entsorgungslogistik die „Sammlung, Transport, Umschlag und Lagerung aller in Industriebetrieben, im Handel beziehungsweise in Privathaushalten anfallenden Abfall-, Rest- und Schadstoffe“. Weiter heißt es in der Dokumentation des FSI, dass „die Materialflussfunktionen der Entsorgungslogistik – Fördern, Lagern, Handhaben und Informationsmanagement – sich dabei nicht von den Aufgabenfeldern anderer Logistikbereiche unterscheiden“ (Arnold et al. 2010).

Das KrWG als Taktgeber

Als eines der wichtigsten Gesetzestexte der Abfallwirtschaft ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auch für die Entsorgungslogistik von grundlegender Bedeutung. Die in § 6 KrWG festgelegte Abfallhierarchie (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung) ist bei der Entwicklung von Entsorgungslogistiksystemen als leitendes Prinzip ihrer Ausgestaltung zu betrachten. Ebenso relevant ist die Definition von Abfall durch das Regelwerk. Abfälle sind demnach „alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss“ (§ 3 KrWG).

Hinzu kommen vier weitere Aspekte, die laut Bundesvereinigung Logistik e. V. (BVL) in Zusammenhang mit dem KrWG in die Betrachtung der Entsorgungslogistik einbezogen werden sollten: „das Verursacherprinzip, die Vermeidungspflicht, die Produktverantwortung und die Verwertungspflicht“ (BVL).

Das KrWG regelt, dass Erzeuger und Besitzer von Abfällen als Verursacher gelten und demnach auch zu deren „Vermeidung, Verwertung und Beseitigung verpflichtet“ sind. Wenn die Verursacher-Frage eindeutig beantwortet werden kann, lässt sich der Entsorgungsprozess besser organisieren und das Verursacherprinzip ist erfüllt.

Immer mehr Hersteller, z. B. große Elektronikkonzerne oder Automobilentwickler, werden rechtlich und politisch dazu angehalten und verpflichtet, Abfälle in ihrer Produktion weitestgehend zu vermeiden. Mit der sogenannten Vermeidungspflicht geht auch die Produktverantwortung einher. Unter diesem Stichwort versteht sich u. a. das Prinzip des „Design for Recycling“, auch Öko-Design-Strategie genannt. Die Entsorgung wird hier bereits bei der Entwicklung neuer Produkte berücksichtigt und mitgedacht. So kommen verwertbare Materialien zum Einsatz und die Abfallproduktion wird reduziert.

Abfälle, die nicht vermeidbar sind und bei der Produktion entstehen, sind zu verwerten. Eine ordnungsgemäße und sichere Entsorgung ist durch den Verursacher bzw. Hersteller zu gewährleisten. Der Produzent hat demnach auch eine Verwertungspflicht. Die Verwertung sollte jedoch unter Bedingungen erfolgen, die sie umsetzbar und wirtschaftlich machen. Ist das nicht (mehr) zu gewährleisten, so bleibt als letzte Option die Beseitigung der Abfälle.

Ziele und Aufgaben der Entsorgungslogistik

Das Forschungs-Informations-System für Mobilität und Verkehr des BMVI benennt Zielstellungen und daraus resultierende Aufgaben für die Entsorgungslogistik, die nachfolgend durch weitere Aspekte der BVL ergänzt wurden:

  • Vermeidung und Verwertung von Abfällen bereits vor bzw. während der Produktion
  • Erfassen und Sammeln von Abfällen
  • Nachweisführung über gefährliche Abfälle
  • Reduzierung von Abfallmengen (z. B. von Verpackungsmüll)
  • Ausnutzung des im Abfall enthaltenen Wertschöpfungspotenzials durch Rückführung von Wertstoffen in den Produktionskreislauf
  • Einsatz umweltverträglicher Entsorgungstechnologien
  • Optimierung der Material- und Informationsflüsse
  • Planung und Organisation des betrieblichen Entsorgungssystems

Die Auflistung der Ziele und Aufgaben erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, kann aber als Leitfaden zur erfolgreichen Implementierung einer Entsorgungslogistik dienen. An diesen Punkten können sich innerbetriebliche Prozesse im Sinne einer sicheren und effizienten Entsorgung orientieren.

(Gefährliche) Abfälle und Entsorgungslogistik im Gewerbe

Nach Rinschede und Wehking (2013) ist Entsorgungslogistik sowohl im privaten Haushalt als auch im Gewerbe zu leisten. Neben der Festlegung über Ziele und Aufgaben eines entsorgungslogistischen Konzepts, spielen die Objekte der Entsorgung eine entscheidende Rolle.

In der Logistik werden hierfür vielfach die Begriffe „Rückstände“ und „Abfälle“ verwendet. Darunter zählen u. a. Retouren, gebrauchte Produkte, Leergut, Abluft, Abwasser sowie Behälter und Verpackungen. Abfallbeauftragte sortieren und lagern Abfälle im besten Fall in zu verwertende und zu beseitigende Abfälle. Auch eine Unterscheidung in produktionsbedingte und konsumptionsbedingte Rückstände ist dabei legitim. Produktionsbedingte Rückstände sind Überschüsse, die u. U. verwertet werden können. Als konsumptionsbedingte Rückstände fallen bspw. Verpackungen an sowie Batterien während der Verwendung des Produkts oder Schrott nach Verwendung des Produkts.

Bei der Planung und Organisation eines betrieblichen Entsorgungssystems gilt es, die Objekte und ihre Entsorgung in den Mittelpunkt der strategischen Überlegungen zu stellen. Zudem spielen Faktoren wie Kosten, Personal und Infrastruktur und der mit ihnen verbundene Aufwand eine entscheidende Rolle. Am Beispiel des Personals wird die Relevanz dieser Faktoren besonders deutlich.

Nicht selten fällt in Industrie und Handel eine Vielzahl gefährlicher Abfälle an. Die jeweiligen Besonderheiten für die Entsorgung der unterschiedlichen Abfallarten sind dabei im Detail zu betrachten. Die Verwertung von z. B. Batterien ist durch das BattG geregelt, die Entsorgung von Elektrogeräten durch das ElektroG. Hier braucht es Abfall- und Umweltschutzbeauftragte, die dazu angehalten sind, rechtliche Vorschriften zu kennen und sich über Neuerungen zu informieren. Sie organisieren darüber hinaus die Teilnahme an Rücknahmesystemen, die je nach Art des Produkts zu einem sinnvollen Einsatz kommen könnten. Unternehmen wird daher empfohlen, qualifizierte Abfallbeauftragte mit der Implementierung und Umsetzung eines Entsorgungslogistiksystems zu engagieren.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit