Beim Renovieren der eigenen vier Wände fallen oft Sonderabfälle an (Foto: hanohiki (iStock))
Beim Renovieren der eigenen vier Wände fallen oft Sonderabfälle an
Foto: hanohiki (iStock)

Sonderabfall im Alltag Gefährliche Abfälle aus Privathaushalten richtig entsorgen

Farbreste, Reinigungsmittel, Altmedikamente oder Energiesparlampen: Gefährliche Abfälle verbergen sich fast überall und sind wahrscheinlich in jedem Haushalt zu finden. Sonderabfallwissen klärt darüber auf, welche Produkte zum Sondermüll gehören, an welchen Merkmalen sie zu erkennen sind und was Verbraucher bei der Entsorgung beachten müssen.

  • Sonderabfälle entstehen nicht nur in Industrie und Gewerbe, bis zu ein Prozent des Hausmülls fällt ebenso unter diese Kategorie. Schadstoffhaltige Produkte finden sich überall im privaten Haushalt, sei es beim Renovieren, im Garten oder auch als Bestandteil der Autopflege.
  • Piktogramme auf Produktverpackungen informieren über mögliche Gefahren, z. B. Entzündlichkeit oder Reizwirkung.
  • Gefährliche Abfälle sind getrennt von anderen Abfällen zu lagern und zu entsorgen.
  • Die fachgerechte Entsorgung von Haushaltssondermüll erfolgt im Regelfall über gesonderte Sammelstellen, wie kommunale Wertstoffhöfe oder Schadstoffmobile. Welcher Entsorgungsweg der richtige ist, hängt dabei von der spezifischen Produktart ab.

Gefährlicher Abfall: Gefahr für Umwelt und Gesundheit

Als Sondermüll bzw. Sonderabfall gelten alle Abfälle, die durch Verbraucher nicht dem deutschen System der Abfalltrennung zugeordnet werden können. Fachlich als gefährlicher Abfall bezeichnet, sind sie einer gesonderten Verwertung oder Entsorgung zuzuführen, meist über von den Kommunen eingerichteten Sammelstellen wie Wertstoffhöfe oder Schadstoff- bzw. Umweltmobile. Dazu zählen alle Abfälle, die eine besondere Gefahr für die Umwelt oder die Gesundheit darstellen. Bis zu ein Prozent des gesamten Hausmülls fällt unter diese Kategorie.

In Privathaushalten gibt es viele Bereiche, in denen Sonderabfälle anfallen können, beispielsweise beim Umzug, bei Baumaßnahmen und bei der Renovierung, wenn mit speziellen Reinigungsmitteln hantiert wird oder Farb- und Lackreste übrig bleiben. Ebenso entsteht Sondermüll beim Austauschen von Batterien und Entrümpeln von Elektroschrott. Jeder Deutsche produziert 19,4 kg Elektroschrott pro Jahr. Dazu gehören u. a. Laptops, Fernsehbildschirme und Smartphones. Etwa 200 Millionen ungenutzte Mobiltelefone finden sich in Deutschlands Haushalten. Sonderabfall kann zudem bei der Arbeit mit Chemikalien im Garten und beim Ölwechsel entstehen. Überschreiten Medikamente in der Hausapotheke ihr Verfallsdatum, können auch diese eine gesonderte Entsorgung notwendig machen.

Aufgrund der enthaltenen Schadstoffe dürfen Sonderabfälle nicht im Hausmüll entsorgt werden, da sonst u. a. giftige Chemikalien und Schwermetalle in die Umwelt gelangen und Menschen, Tiere und Pflanzen gefährden. Einige Arten von Sondermüll, wie lithiumhaltige Batterien und Akkus, enthalten zudem brandfördernde Stoffe, die bei falscher Entsorgung zum Kurzschluss und somit zu einem Brand oder einer Explosion führen können. Die Rückgabe erfolgt daher bei ausgewiesenen Sammel- und Rücknahmestellen.

Die fachgerechte Entsorgung leistet außerdem einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft, denn nur so ist das Recycling gefährlicher Abfälle sichergestellt. Denn diese enthalten nicht nur umweltschädliche Substanzen, sondern auch wertvolle Rohstoffe, die in speziellen Anlagen verwertet, aufbereitet und wieder in den Kreislauf zurückgebracht werden.

Merkmale von Sonderabfall

Sonderabfälle sind in der Regel mit Gefahrensymbolen (rot-weiße Piktogramme) und Gefahren- wie auch Sicherheitshinweisen auf denVerpackungen gekennzeichnet, anhand derer Verbraucher Schadstoffe erkennen können. Hier einige Beispiele für typische Symbole und ihre Bedeutungen:

  • Flamme: entzündliche Inhaltsstoffe (z. B. WC-Reiniger oder Deo-Spray)
  • Ausrufezeichen: Reizwirkung (z. B. Lacke und Farben)
  • toter Baum und Fisch: umweltgefährdend (z. B. Haushaltsreiniger)
  • Totenkopf: akut toxisch, Inhalt kann lebensbedrohliche Vergiftungen auslösen (z. B. Fleckenentferner)

Sondermüll zu Hause richtig lagern und entsorgen

Bei schadstoffbelasteten Produkten ist stets auf die korrekte Lagerung und Entsorgung zu achten. Selbst wenn nur kleinere Mengen an Sonderabfall im Haushalt anfallen, sind diese von anderen Abfällen getrennt zu halten. Häufig können sie über Schadstoffsammelstellen entsorgt werden, z. B. den Wertstoffhof, insofern dort eine stationäre Annahmestelle für gefährliche Abfälle betrieben wird, oder das Schadstoffmobil, es sei denn, der Abfall steht unter Annahmeausschluss. Weiterhin ist häufig eine Rückgabe im Handel möglich. Welcher Ort der richtige für die sachgerechte Entsorgung ist, hängt von der spezifischen Abfallart ab.

Lagerungshinweise und Entsorgungswege der häufigsten Sonderabfälle aus Privathaushalten im Überblick:

  • Renovierungsabfälle: Farb- und Lackreste, Verdünner, Abbeizmittel, Pinselreiniger oder angerührter Tapetenkleister dürfen nicht ins Abwasser gelangen, sondern sind über kommunale Sammelstellen zu entsorgen. Manche Kommunen bieten die kostenfreie Entsorgung über Umweltmobile an. Eingetrocknete Wandfarben oder Tapetenreste können in den Hausmüll gegeben werden.
  • Batterien und Akkus aus Elektrogeräten, E-Bikes, E-Scootern etc.: Die Lebensdauer von Akkus lässt sich durch die richtige Lagerung, Ladung und Entladung verlängern. Hohe Umgebungstemperaturen sind zu vermeiden, ebenso sollten Verbraucher auf eine Tiefenentladung bei Lithium-Ionen-Akkus und Teilentladung bei Nickel-Cadmium-Akkus verzichten. Batterien und Akkus müssen in Sammelboxen im Handel oder weiteren Rücknahmestellen zurückgegeben werden. Hersteller und Händler von E-Bike-Akkus sind nach § 8 BattG dazu verpflichtet, Altbatterien kostenfrei zurückzunehmen. Die Rückgabe ist außerdem bei Schadstoffmobilen oder kommunalen Wertstoffhöfen möglich. Ausgelaufene Batterien dürfen auf keinen Fall mit den Händen berührt werden.
  • Spraydosen: Für gebrauchte Spraydosen (z. B. aus dem kosmetischen Bereich oder für Farben und Lacke) wird eine Entsorgung über die Sammlung im Wertstoffhof oder das Schadstoffmobil empfohlen. Spraydosen, die mit dem Label „Der Grüne Punkt“ gekennzeichnet sind, können über die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack entsorgt werden, sofern sie restentleert sind. Aufgrund ihrer Explosionsgefahr sind sie vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C zu schützen und vor Zündquellen fernzuhalten.
  • Reinigungsmittel und Chemikalien z. B. WC-Reiniger, Backofenreiniger, Entkalker, Fleckenentferner, Gartenchemikalien, Verbrauchs- und Pflegemittel rund ums Auto: Diese gehören auf keinen Fall in den Abfluss, um Flüsse und Bäche nicht zu belasten, und auch nicht in den Restmüll. Haushaltsübliche Mengen können kostenfrei über den Wertstoffhof oder das Schadstoffmobil entsorgt werden. Schadstofftermine sind über die Website des zuständigen Entsorgungsbetriebes oder der Stadtverwaltung abrufbar.
  • Medikamente: Altmedikamente dürfen nicht über das Abwasser entsorgt werden, um die Umwelt nicht zu schädigen. Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung zur Entsorgung von Arzneimitteln, deshalb sollten Verbraucher stets die Entsorgungshinweise in der Gebrauchsanweisung beachten, einen Arzt oder Apotheker fragen oder sich über Online-Plattformen informieren. Nicht aufgebrauchte Medikamente können weitgehend über den Hausmüll entsorgt werden, weil die enthaltenen Wirkstoffe durch die anschließende Verbrennung zerstört werden. Alternativ ist die kostenfreie Rückgabe in vielen Apotheken möglich, diese sind jedoch nicht gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet. In manchen Städten und Gemeinden stehen Schadstoffsammelstellen oder Schadstoffmobile zur Entsorgung von Altmedikamenten zur Verfügung.
  • Altöl: Altöl darf nicht mit anderen Abfällen oder Altölen anderer Sammelkategorien gemischt werden und ist getrennt zu entsorgen. Die Verkaufsstellen sind zur Rücknahme verpflichtet. Ebenso ist vielerorts die Rückgabe bei kommunalen Annahmestellen möglich, diese sind aber nicht dazu verpflichtet. In einigen Fällen erheben Händler und Gemeinden eine Gebühr für die Entsorgung.
  • Alte Elektrogeräte wie alte Mobiltelefone, Laptops, Fernseher und Computermonitore, Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Mikrowellen, Stereoanlagen und Staubsauger: Elektroschrott kann kostenlos bei kommunalen Sammelstellen, wie dem Wertstoffhof oder dem Schadstoffmobil, zurückgegeben werden. In einigen Kommunen erfolgt die Abholung zusammen mit dem Sperrmüll. Auch Händler mit einer Verkaufsfläche über 400 Quadratmeter müssen kleine Elektrogeräte mit bis zu 25 cm Kantenlänge zurücknehmen. Die Rückgabe von größeren Geräten erfolgt bei Neukauf eines Produktes der gleichen Geräteart. Wichtig: Batterien und Akkus vorher entnehmen und diese fachgerecht entsorgen.
  • LED-Lampen, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen: LED-Lampen und Leuchtstoffröhren können kostenlos bei kommunalen Sammelstellen für Elektroschrott oder im Handel zurückgegeben werden. Um das Recycling der einzelnen Bestandteile sicherzustellen, sind diese getrennt zu sammeln. Beim Umgang mit Energiesparlampen ist besondere Vorsicht geboten, weil sie gefährliches Quecksilber enthalten, das beim Zerbrechen auslaufen kann. Ihre Entsorgung erfolgt ebenso bei gesonderten Sammelstellen.

Grundregeln zum Umgang mit haushaltsüblichen Sonderabfällen

  • Produkte in Originalverpackungen an einem sicheren und für Kinder unzugänglichen Ort aufbewahren
  • flüssige Sonderabfälle nicht miteinander vermischen
  • hohe Temperaturen, Nähe zu Zündquellen und Feuchtigkeit bei der Lagerung vermeiden
  • von anderen Abfällen getrennt halten
  • Sicherheitshinweise auf den Verpackungen beachten
  • Sonderabfälle sicher zur Entsorgungsstelle transportieren, bestenfalls in einem verschlossenen Karton oder Kunststoffbehälter

Gefährliche Abfälle zu Hause vermeiden

Um so umweltbewusst wie möglich zu handeln, sollten Verbraucher selbstverständlich versuchen, Sonderabfall gar nicht erst entstehen zu lassen. Wer beispielsweise umweltfreundliche, schadstoffarme Farben, Lacke und Lasuren verwendet, hat später auch keine gefährlichen Abfälle zu entsorgen.

Elektroschrott ist vermeidbar, indem alte Geräte zur Wiederverwendung abgegeben werden, z. B. auf Flohmärkten oder Online-Verkaufsplattformen. Wichtig ist zudem, elektronische Produkte so lange wie möglich zu nutzen – es sei denn, ein zu hoher Stromverbrauch verlangt den Austausch durch ein energieeffizienteres Gerät. Es empfiehlt sich, bereits beim Kauf auf Kriterien wie Langlebigkeit, hohe Qualität und Reparaturfähigkeit zu achten, damit eine möglichst langfristige Verwendung gewährleistet ist. Durch regelmäßige Pflege und Wartung lässt sich die Lebensdauer von Elektrogeräten verlängern. Auch die Haltbarkeit von Akkus und Batterien kann durch die richtige Ladung und Lagerung bedeutend verbessert werden.

Viele schädliche Produkte im Haushalt sind nicht zwingend notwendig: Verbraucher sollten den Einsatz von Chemikalien und Reinigungsmitteln auf ein Minimum reduzieren. Viele gesundheits- und umweltschädigende Spezialreiniger lassen sich beispielsweise durch einen Allzweckreiniger oder natürliche Alternativen wie Essig oder Zitronensäure ersetzen.

Exkurs: Industrie, Handel, Gewerbe

Fallen Sonderabfälle im Handel, Industrie und Gewerbe an, müssen spezielle Rechtsvorschriften beachtet werden. Gewerbliche Abfallerzeuger oder -besitzer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Sondermüll über Spezialfirmen auf eigene Kosten entsorgen zu lassen. Dabei müssen sie sich gemäß § 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) an das Grundprinzip „Verwerten vor Beseitigen“ halten. Demzufolge hat das mögliche Recycling von Abfällen Priorität vor deren Beseitigung. Zu den weiteren Anforderungen zählen u. a. die Erstellung eines Entsorgungskonzeptes mit Darstellung der geplanten Abfallverwertung oder -beseitigung sowie die Nachweisführung für die Entsorgung von Sonderabfällen und das Führen eines Registers.

Im Umgang mit gefährlichen Abfällen dürfen Abfallerzeuger oder -besitzer diese keinesfalls mit anderen Abfällen vermischen (Vermischungsverbot nach § 9 und 9a KrWG). Dieses Verbot gilt nicht, wenn die Vermischung umweltverträglich in dafür zugelassenen und technischen Anlagen erfolgt und das Verfahren dem Stand der Technik entspricht. Zusätzlich haben sich Abfallerzeuger oder -besitzer an die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu halten. Diese umfassen neben der Verpflichtung zum Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Gefahrstoffe und die Einhaltung von Sicherheitsstandards bei deren Verwahrung, Verwertung und Entsorgung.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit