Wohin mit dem kaputten Toaster oder der ausgedienten Couch? (Foto: wzfs1s (iStock))
Wohin mit dem kaputten Toaster oder der ausgedienten Couch?
Foto: wzfs1s (iStock)

Sonderabfall in Kommunen Welche Abfälle gehören auf den Wertstoffhof?

So lautet vermutlich eine der meist gestellten Fragen, wenn es um Sonderabfälle geht. Gegenstände und Materialien, die nicht in den Tonnen des Hausmülls entsorgt werden dürfen, benötigen oft eine spezielle Behandlung. Recycling- oder Wertstoffhöfe sind dann die erste Anlaufstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher. Welche Abfälle hier angenommen werden, erklärt Sonderabfallwissen.

  • Wertstoffhöfe übernehmen eine wichtige Funktion bei der Sammlung von Abfällen aus Kommunen. Bürgerinnen und Bürger können hier neben Wertstoffen wie Papier, Kunststoff und Glas, auch problematische, sperrige oder gefährliche Abfälle abgeben. Dazu gehören bspw. Baumischabfall, Altholz, organische Abfälle, Styropor und Elektroschrott. Darüber hinaus werden mobile Sammlungen, u. a. für Schadstoffe, angeboten.
  • Gewerblicher Abfall wird in der Regel nicht von Recyclinghöfen angenommen. Ausnahmen gelten für Betreiber von Kleingewerbe, die für die Abgabe von Abfällen Gebühren zahlen müssen.
  • In Deutschland gilt: Wertstoffhof ist nicht gleich Wertstoffhof. Insbesondere die Rückgabemöglichkeiten unterscheiden sich in Abhängigkeit von der jeweiligen Kommune oder Stadt stark.
  • Wertstoffhöfe unterliegen den rechtlichen Vorgaben des BImSchG und des KrWG. Sie folgen damit dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft.

Recycling- und Wertstoffhöfe in Deutschland

Ressourcen schonen und die damit einhergehende Wiederaufbereitung von Materialien sind oberstes Gebot der deutschen Abfallwirtschaft und Teil der im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) beschriebenen Abfallhierarchie. Nicht nur Industrie und Handel sind verpflichtet nach diesem Credo zu handeln, auch private Haushalte sind angehalten, sich daran zu orientieren.

Für Abfälle, die nicht über die Tonnen des Haushaltsmülls entsorgt werden können bzw. dürfen, sind – neben Rücknahmeverpflichtungen von Herstellern – Wertstoffhöfe die erste Adresse. Über sie wird die Entsorgung von problematischen, sperrigen oder gefährlichen Abfällen geregelt, die in Haushalten von Bürgerinnen und Bürgern sowie im Kleingewerbe anfallen. Die Administration der Abgabestellen ist kommunal organisiert.

In der Verantwortung der Kommunen liegen auch die stark voneinander abweichenden Bestimmungen der etwa 3.300 Wertstoff- und Recyclinghöfe in Deutschland begründet. Aus informationspolitischer Sicht wäre eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Rückgabemöglichkeiten sinnvoll, da Verbraucherinnen und Verbraucher nicht selten verunsichert sind, welche Abfälle sie wie, wo entsorgen können.

Chancen für die Kreislaufwirtschaft

Wertstoffhöfe stellen im besten Fall ein Paradebeispiel der Kreislaufwirtschaft dar, denn ihre Aufgabe ist es, die Abfallhierarchie in Kommunen in die Praxis umzusetzen. In der Regel stehen auf einem Recyclinghof unterschiedliche Container und Behältnisse zur Verfügung, in denen Abfälle getrennt gesammelt, gelagert und für eine Weiterbehandlung oder den Transport vorbereitet werden. Darüber hinaus werden meist mobile Sammlungen, u. a. für Schadstoffe, angeboten.

Dabei unterliegen die Rücknahmeeinrichtungen stets den rechtlichen Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die Einhaltung dieser Vorschriften tragen maßgeblich zur Herstellung von Stoffkreisläufen bei. Nur so können Ressourcen auch tatsächlich geschont und einer weiteren Verwendung oder einer stofflichen Verwertung zugeführt werden.

Was nehmen Wertstoffhöfe an?

Zunächst einmal gilt in Deutschland: Wertstoffhof ist nicht gleich Wertstoffhof. Sicher gibt es einen Konsens bezüglich Aufbau, Funktion und Umsetzung eines Recyclinghofs, die Rückgabemöglichkeiten sind jedoch keineswegs einheitlich. Dieser Artikel dient der Orientierung, erhebt aber nicht den Anspruch jeden der über 3.000 Wertstoffhöfe und die damit verbundenen Konditionen abzubilden. Typische Abfallfraktionen, die angenommen werden, sind nachfolgend mit zugehörigen Beispielen aufgeführt:

  • Altholz
    >> Möbel, Möbelteile und Parkett
  • Altreifen
    >> Reifen von Pkw und Motorrädern (ohne Felgen)
  • Bauabfälle/ Bauschutt
    >> Fenster, Zimmertüren, Asbest, Dachpappe, Sanitärkeramik
  • Batterien und Akkumulatoren
    >> aus Elektrogeräten und Fahrzeugen
  • Druckbehälter
    >> Spraydosen, Sprühdosen, Deosprays, PU-Schaumdosen, Aerosolbehälter
  • Elektro(alt)geräte/ Elektroschrott
    >> Toaster, Bügeleisen, Handys, Computertechnik, Fernsehgeräte, Radios, Mixer, Föhne, Kühlschränke, Waschmaschinen
  • Grünschnitt/ Gartenabfall
    >> Baum-, Strauch-, Rasenschnitt, Wildkräuter und Laub
  • Schadstoffe
    >> Haushaltschemikalien, Altmedikamente, Lacke, Farben, Lösemittel, Altöl und Ölabfälle, Altkraftstoff, Leuchtstofflampen
  • Sperrmüll
    >> Möbel, Fußbodenbeläge, Fahrräder, Kinderwagen, Matratzen

Was gehört nicht auf Wertstoffhöfe?

Es überrascht nicht, dass einige Verbraucher und Verbraucherinnen davon ausgehen, dass ein Wertstoffhof Anlaufstelle für alle Abfälle ist, die sie nicht über den Hausmüll entsorgen können. So einfach ist es jedoch nicht. Auch Recyclinghöfe können nicht ausnahmslos Abfälle annehmen. Entschieden und vorgeschrieben wird dies durch die jeweilige Stadt oder Kommune. Gründe für die Ablehnung von einzelnen Abfallfraktionen können u. a. fehlende Schutzvorrichtungen für die Lagerung von z. B. gefährlichen Abfällen auf Wertstoffhöfen sein.

Es ist also dringend zu empfehlen, sich vor der geplanten Entsorgung beim lokalen Wertstoffhof über die Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Die Kommunen bieten dafür meist Informationsmaterial an oder stellen eine Service-Hotline bereit.

Eine Regel gilt jedoch für fast alle Recyclinghöfe: Gewerblicher Abfall (insbesondere in hohen Mengen) wird nicht angenommen. Die Abgabestellen dienen in erster Linie der Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten. Darüber hinaus sind Autowracks, Kfz-Zubehörteile, Fensterglas sowie Alttextilien typische Abfallfraktionen, die u. U. abgelehnt werden können.

Gebühren und Abholung

Nicht zuletzt verursacht die kommunale Abfallentsorgung auf Wertstoffhöfen Kosten. Sowohl bei einer terminlich vereinbarten Abholung von z. B. Sperrmüll, als auch bei einer Abgabe von z. B. Altreifen werden für den Abfallbesitzer Gebühren fällig. Die Zahlung über sogenannte Wertmarken hat sich hierbei in einigen Städten bewährt. Die unterschiedlichen Gebührensätze der Kommunen und Städte sind für gewöhnlich online zu finden oder können telefonisch in Erfahrung gebracht werden.

Kritik und Entsorgungshürden

Die Entsorgung des Haushaltsmülls ist in Deutschland nach dem sogenannten „Holsystem“ organisiert. Für Bürgerinnen und Bürger ist das bequem, sauber und zuverlässig. Die Entsorgung von Sonderabfällen über Wertstoffhöfe ist jedoch nach dem Prinzip eines „Bringsystems“ gestaltet. Damit einher geht die Hürde, dass Abfallbesitzer die Materialien zu einem Recyclinghof in ihrer Nähe transportieren müssen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DHU) führt seit etwa zehn Jahren Testbesuche auf Wertstoffhöfen durch, um einerseits Informationen zur Erfassung von Wertstoffen zu sammeln und um andererseits den Service auf Recyclinghöfen zu überprüfen. Das Ergebnis der Begehungen im Jahr 2018 zeigt, dass Bürgerinnen und Bürgern die Entsorgung von Sonderabfällen nicht immer leicht gemacht wird. Die schlechte Erreichbarkeit der Recyclinghöfe mittels ÖPNV sowie arbeitnehmerunfreundliche Öffnungszeiten tragen dazu bei, dass Abfälle nicht ordnungsgemäß entsorgt werden. In den Rückgabetrieben wurden zudem Mängel wie unzureichende Beschilderung oder fehlende Behälterkennzeichnungen festgestellt.

Besonders problematisch sei laut DHU, die Annahme von Schadstoffen. Nicht selten verfügt das Personal auf Wertstoffhöfen nur über lückenhafte Kenntnisse zu den Entsorgungswegen der einzelnen Abfallfraktionen. So gelangen Fehlinformationen an Verbraucherinnen und Verbraucher, die Schäden für Mensch und Umwelt zur Folge haben können. Darüber hinaus fehlt es an Schadstoffsammelstellen, die regelmäßig geöffnet sind oder stationär betrieben werden. Die Abgabe von Schadstoffen ist dadurch also nicht jederzeit möglich.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit