Die Klärschlammverordnung regelt die Verwertung und die Einsatzbereiche von Klärschlamm in Deutschland. Zum einen soll sichergestellt werden, dass anorganische und organische Schadstoffe nur in unbedenklichem Maß in den natürlichen Kreislauf bzw. in die Landwirtschaft zurückgelangen. Zum anderen verordnet eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2017, dass die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm verpflichtend wird, um langfristig Unabhängigkeit von Phosphor-Importen zu erlangen. Die recycelten Sekundärrohstoffe sollen dann vorrangig als Düngemittel in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Die Anwendung dazu notwendiger Recyclingverfahren befindet sich derzeit noch im Entwicklungsstadium.
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