Nicht mehr genutzte oder gebrauchte Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände aus privaten Haushalten, die so groß und sperrig sind, dass sie nicht in die herkömmlichen, genormten Restabfallbehälter passen, werden als Sperrmüll bezeichnet. Dazu gehören u.a. Möbel, Matratzen, Fußbodenbeläge, Teppiche, Fahrräder oder Lampen. Autowracks, Kfz-Zubehörteile oder Teile, die fest mit Gebäuden oder sonstigen Bauwerken verbunden waren, sind nicht dem Sperrmüll zuzuordnen.
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