Elektro- und Elektronikaltgeräte werden umgangssprachlich häufig mit dem Begriff ‚Elektroschrott‘ bezeichnet. Gefahrstoffe und Verbindungen wie Quecksilber, Blei und Kadmium, aber auch Halogenkohlenwasserstoffe sind meist in Elektro- und Elektronikgeräten enthalten. Da diese für Mensch und Umwelt ein Risiko darstellen können, wird Elektroschrott in Deutschland in der Regel als gefährlicher Abfall eingestuft und darf daher nicht über den Haushaltsabfall entsorgt werden. Der Handel ist ab einer Ladenfläche bzw. Lagerfläche ab 400 m² zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Darüber hinaus sind in den Kommunen für die Gewährleistung einer sicheren und ordnungsgemäßen Entsorgung eigens dafür vorgesehene Sammelstellen eingerichtet.
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