Die Verpackungsverordnung (VerpackV) trat 1991 in Kraft und wurde 2019 durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst. Die VerpackV war das erste Regelwerk, das die Verantwortung der Hersteller für die Entsorgung ihrer Verpackungsprodukte festlegte. Seit 2019 gilt das VerpackG für alle, die mit Ware befüllte, beim Endverbraucher anfallende Verpackungen in Verkehr bringen. Verkaufsverpackungen mit einer schadstoffhaltigen Füllgüte gehören dabei zu den Sonderabfällen. Die VerpackV regelte bereits, dass Händler sich an mindestens einem Rückhol-System (z. B. Duales System Deutschland) beteiligen müssen. Ziel des VerpackG ist es, die Entsorgung auf einer nachhaltigen und wettbewerbsneutralen Grundlage zu gestalten.
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