Anforderungen an Standort, Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Deponien werden in der Deponieverordnung (DepV) geregelt. Die Maßnahmen der DepV gewährleisten die qualitätsgesicherte Herstellung von Abdichtungssystemen für die Basis- und Oberflächendichtung. Nur Materialien, Komponenten und Systeme, die dem Stand der Technik entsprechen, dürfen für Abdichtungssysteme eingesetzt werden. Des Weiteren regelt die DepV das Erfassen und die Abgabe von Sickerwasser und Deponiegasen. Auch Vorgaben an das Personal, die finanzielle Sicherheit und die Organisation des Deponiebetriebs sind durch die DepV geregelt.
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