Leichtflüssigkeitsabscheider (LFA)

Bevor nicht häusliches Abwasser die Kanalisation erreicht, müssen auf dem Wasser schwimmende, Verschmutzungen wie mineralische Leichtflüssigkeiten (z. B. Öle, Benzin) mithilfe eines Leichtflüssigkeitsabscheiders entfernt werden. Genaue Vorgaben über die Trennung der Verschmutzung wurde durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft in der DIN-Norm DIN 1999 – 100 festgelegt. Kfz-Werkstätten, Tankstellen und Waschanlagen verfügen standardgemäß über einen Leichtflüssigkeitsabscheider. Im ersten Schritt wird das Abwasser in einen Schlammfang geleitet, in dem sich die sogenannten Sinkstoffe sammeln. Im Kern des LFA kann sich der Abwasserstrom beruhigen und die leichten Flüssigkeitsbestandteile schwimmen auf, werden zurückgehalten und regelmäßig entnommen. Das so vorgereinigte Abwasser sammelt sich dann im unteren Teil des LFA und gelangt von dort in die kommunale Kanalisation.

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