Als Sondermüll oder Sonderabfall gelten Abfälle, die durch Verbraucherinnen und Verbraucher nicht dem in Deutschland gültigen System der Abfalltrennung zugeordnet werden können. Die Begriffe Sondermüll und Sonderabfall finden umgangssprachlich Verwendung und werden meist synonym für den fachlich korrekten Ausdruck „gefährlicher Abfall“ eingesetzt. Die Entsorgung dieser Abfälle bedingt in der Regel einer gesonderten Verwertung bzw. Entsorgung, die meist durch eigens von den Kommunen eingerichtete Sammelstellen organisiert ist.
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit

