Der Begriff Abfallstrom ist gleichbedeutend dem Begriff Abfallart. Aus abfallwirtschaftlicher Sicht ist eine korrekte Differenzierung der verschiedenen Abfallarten (Abfallströme) notwendig. Gemäß den Vorgaben der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) wird jedem Abfall eine Abfallart zugeordnet, die sich aus der Abfallbezeichnung sowie einem sechsstelligen Abfallschlüssel zusammensetzt. Insgesamt gibt es 842 definierte Abfallarten. Den mengenmäßig größten Abfallstrom macht in Deutschland mineralischer Abfall (Bau- und Abbruchabfälle) mit über 275 Mio. t pro Jahr aus. Abfallströme werden von der Abfallwirtschaft gesteuert. Dabei gilt es unnötige Abfallströme zu vermeiden und unvermeidbare Abfallströme gezielt in geeignete Prozesse zur Wiederverwendung, Verwertung oder Beseitigung zu lenken. Die Überwachung erfolgt dabei von der Entstehung der Abfälle über den Transport bis hin zu den Entsorgungsanlagen.
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