Die Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie, engl. Industrial Emissions Directive/ IED) gilt europaweit als Regelwerk des Emissionsschutzes. Dabei wird der Fokus sowohl auf die Genehmigung und den Betrieb als auch auf die Stilllegung von besonders umweltrelevanten Industrieanlagen gelegt. Der 2010 veröffentlichten Richtlinie liegt ein nachhaltiges Leitbild zugrunde, das Umweltschutz als oberste Priorität berücksichtigt. Neben den Schadstoffemissionen werden von der IE-Richtlinie auch andere Aspekte des Produktionsprozesses einbezogen, um den Verbrauch von Ressourcen und Energie während und nach dem Betrieb einer Industrieanlage gering zu halten. In Europa gibt es etwa 52.000 erfasste Industrieanlagen, davon 9.000 in Deutschland. Unter besonderer Beobachtung stehen emissionsreiche Industriezweige, wie bspw. die chemische Industrie, die Textil- und Lederindustrie sowie die Abfallbehandlung und -verbrennung (u. a. Feuerungsanlagen).
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