Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV)

Die Altfahrzeugverordnung, vormals Altauto-Verordnung, regelt die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung sowie die gemeinwohlverträgliche Beseitigung gebrauchter oder defekter Fahrzeuge in Deutschland. Als „Fahrzeuge“ definiert werden darin solche, die zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen sowie Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht von 3,5 t genutzt wurden. Die Vorgaben der AltfahrzeugV finden auch bei E-Autos Anwendung. Autohersteller sind laut Gesetz zur kostenlosen Rücknahme und fachgerechten Entsorgung ihrer Fahrzeuge verpflichtet. Die Abwicklung erfolgt über eine anerkannte Rücknahmestelle oder einen von einem Hersteller bestimmten anerkannten Demontagebetrieb.

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