HP-Kriterien (Hazardous Properties) sind Gefährlichkeitskriterien, die im Zusammenhang mit der Einstufung von Abfallarten, die sowohl als gefährlich als auch als nicht gefährlich eingestuft werden können – als sogenannte „Spiegeleinträge“ doppelt in der Abfallverzeichnisverordnung aufgeführt – stehen. Abfälle sind als gefährlich einzustufen, wenn sie eine oder mehrere gefahrenrelevante Eigenschaften HP 1 bis HP 15 aufweisen oder bestimmte persistente organische Schadstoffe (POP) oberhalb der Konzentrationsgrenzen enthalten. In der Abfallrahmenrichtlinie (Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG) sind 15 Gefährlichkeits- bzw. HP-Kriterien definiert. Mit ihnen kann die Gefährlichkeit von Abfällen bestimmt werden, z. B. bei unterschiedlichem Gehalt von Inhaltsstoffen (Grenzkonzentrationen), die sich auf chemikalienrechtliche Regelungen (CLP-Verordnung) stützen.
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit

