Gefahrgutverordnung See (GGVSee)

Die Verordnung zur Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See – GGVSee) gehört zu den wichtigsten nationalen Rechtsvorschriften, die den Transport gefährlicher Güter regelt. Ihre rechtliche Grundlage findet sie im Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG). Der Gesetzestext schreibt vor, unter welchen Bedingungen gefährliche Güter auf dem Seeweg befördert werden dürfen bzw. müssen. Lediglich Seeschiffe der Bundeswehr oder die ausländischer Streitkräfte sind zum Zweck der Verteidigung von der Einhaltung der Vorschriften ausgenommen. Die letzte Novellierung der GGVSee wurde durch Artikel 1 der 12. Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 21. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1472) vorgenommen.

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit