Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Am 25. Mai 2018 trat neben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das novellierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Dieses ist für öffentliche Stellen des Bundes und Unternehmen verfasst und regelt in vier Teilen den Umgang mit personenbezogenen Daten. Es gilt nicht für kirchliche Einrichtungen und öffentliche Stellen der Länder. Die DSGVO und spezielle Datenschutzgesetze des Bundes haben gegenüber dem neuen Bundesdatenschutzgesetz Vorrang. Bei der Entsorgung von Datenträgern ist eine besonders große Sorgfalt geboten, um die Vorgaben des BDSG sowie der DSGVO einzuhalten. Unternehmen sind demnach dazu verpflichtet, große Datenmengen vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen und unwiderruflich zu löschen

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