In der DIN-Norm 66399 zur sicheren Vernichtung von „Datenträgern aus der Büro- und Datentechnik“ sind Datenträger jeweils einer von 3 Schutzklassen zugeordnet. Je höher die Schutzklasse, desto höher ist der Grad ihrer Schutzbedürftigkeit. Schutzklasse 1 bezieht sich auf (personenbezogene) Daten, deren Missbrauch oder Veröffentlichung zu persönlichem oder wirtschaftlichem Schaden des Betroffenen führen könnte. Schutzklasse 2 findet Anwendung bei vertraulichen Daten, deren Veröffentlichung oder Missbrauch einen erheblichen persönlichen oder wirtschaftlichen Schaden des Betroffenen hervorrufen würde. Auf persönliche Daten, deren Veröffentlichung oder Missbrauch zur Gefahr für Leib und Leben werden könnte bzw. die persönliche Freiheit des Betroffenen einschränkt, ist Schutzklasse 3 anzuwenden.
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