Das Sicherheitsdatenblatt (engl. Safety Data Sheets, SDS) enthält sicherheitsbezogene Informationen über Stoffe und Gemische sowie Umgangsempfehlungen und richtet sich an den berufsmäßigen Verwender (z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen oder Einrichtungen der öffentlichen Versorgung). Die Verantwortung für die Erstellung des SDS liegt beim Inverkehrbringer eines Produktes. Die Daten dienen als Grundlage für die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen für den Schutz der Umwelt, der Gesundheit sowie für die Arbeitsplatzsicherheit. Anforderungen zu Aufbau und Inhalt an das Dokument sind in Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 festgeschrieben. Sicherheitsdatenblätter müssen jährlich überprüft, an den aktuellen Wissensstand angepasst sowie um eine Aktualitätsbescheinigung ergänzt werden, sofern die Daten älter als ein Jahr sind.
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit

