TA Luft

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) gilt als die „Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz“ (BImSchG) der deutschen Bundesregierung. Vor der Genehmigung einer technischen Anlage sind mögliche Schäden für Mensch und Umwelt von der zuständigen Behörde zu prüfen. Die TA Luft dient dabei als Grundlage und gibt bei der Prüfung die Höhe der zulässigen Emissionen und Immissionen vor. Des Weiteren bestimmt sie die dazugehörigen Mess- und Berechnungsverfahren, wie z. B. die Ausbreitungsrechnung. Sind in der Vorschrift keine Immissionswerte festgelegt, ist bei ausreichenden Anhaltspunkten zu prüfen, ob umweltschädliche Effekte auftreten können.

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