Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) ist die Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften. 1996 eingeführt, entwickelt sie das Qualitätsprofil von Entsorgungsfachbetrieben gemäß § 56 und § 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die Qualität des Gütezeichens „Entsorgungsfachbetrieb“ weiter. Am 1. Juni 2017 trat eine Neufassung in Kraft. Die EfbV regelt die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe sowie deren Überwachung und Zertifizierung. Durch das elektronische Entsorgungsfachbetrieberegister (§ 28 EfbV) sollen Abfallerzeuger wie -beauftragte Zertifizierungen nachvollziehen und auf eine rechtlich beanstandungsfreie Bewirtschaftung übergebener Abfälle vertrauen können.
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