Nach der EG-Verordnung 244/2009 dürfen nur Lampen mit einer bestimmten Effizienz als Energiesparlampen bezeichnet werden. Umgerechnet entspricht dies einer Minderung der Elektroleistung (Watt) um mindestens 70 v.H. gegenüber einer Standardglühlampe. Nur einige Kompaktleuchtstofflampen und LED-Lampen erreichen diesen Wert, Halogenglühlampen hingegen nicht. Energiesparlampen geraten immer wieder in die Diskussion, weil sie geringe Mengen des Schwermetalls Quecksilber enthalten. (Zerbrochene) Altlampen dürfen daher nicht über den Restabfall oder den Altglascontainer entsorgt werden, sondern sind beim Wertstoffhof, Schadstoffmobil oder im Handel abzugeben.
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