Biozide sind Produkte, die auf Schadorganismen wirken – u. a. deren Nervensystem lähmen oder deren Vermehrungsfähigkeit beeinträchtigen – und Schädigungen vorbeugen. Dazu gehören Insektizide, Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel und Wandfarben, die Schimmelpilzwachstum verhindern. Aufgrund ihrer potenziellen Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt sind Verkauf, Abgabe und Verwendung in Europa durch die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) geregelt. Biozid-Wirkstoffe durchlaufen ein EU-weites Genehmigungsverfahren. Erst danach können Zulassungsanträge von Produkten mit diesen Wirkstoffen gestellt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit

