Altölverordnung (AltölV)

Altölverordnung (AltölV) regelt die stoffliche Verwertung, die energetische Verwertung und die Beseitigung von Altöl. 1987 in ihrer ersten Fassung in Kraft getreten, gilt sie heute für Erzeuger, Besitzer, Sammler und Beförderer von Altöl, Betreiber von Altölentsorgungsanlagen und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Die AltölV enthält allgemeine Bestimmungen (z. B. Vorrang der Aufbereitung und Vermischungsverbote), Anforderungen an die Abgabe von Verbrennungsmotoren- und Getriebeölen sowie Schlussbestimmungen.

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