Eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Altbatterien (EU-Batterieverordnung) soll die Richtlinie 2006/66/EG ersetzen. Die neue Verordnung zielt auf eine Stärkung der effizienten Funktionsweise des Binnenmarkts, auf den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und die Verringerung der ökologischen und sozialen Auswirkungen in allen Phasen des Lebenszyklus von Batterien. Denn die Nachfrage nach Batterien wird aufgrund ihrer Schlüsselrolle für die Energiewende und Klimaneutralität stark zunehmen. Die EU-Umweltminister verabschiedeten die Ratsposition zur Batterieverordnung am 17. März 2022 – ein Meilenstein für deren baldiges Inkrafttreten.
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