Bei der Kennzeichnung gefährlicher Stoffe gibt es neben den Gefahrenpiktogrammen, die die Gefahren bildlich kenntlich machen, auch Signalwörter, die das Ausmaß der Gefahr angeben. Unterschieden werden dabei zwei Ausmaße: 1. Gefahr (schwerwiegende Gefahrenkategorien) und 2. Achtung (weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien). Die CLP-Verordnung regelt, in welchem Fall welches Signalwort zu verwenden ist. Die richtige Zuweisung kann den Gefahrenkommunikationstabellen in Anhang I in den Teilen 2 bis 5 entnommen werden. Verfügt ein Gefahrstoff über mehr als eine Gefahreneigenschaft, kommt das Signalwort dennoch nur einfach vor. Ist bereits „Gefahr“ gegeben, entfällt das Signalwort „Achtung“.
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit

