Beseitigung

Beseitigung bezeichnet ein Verfahren innerhalb der Abfallwirtschaft, bei dem nicht verwertbare Abfälle gemeinwohlverträglich beseitigt werden. Hierzu zählt jedes Verfahren, dass keine Verwertung zur Folge hat (d. h. bei dem die Abfälle innerhalb der Anlage oder in der weiteren Wirtschaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden). Als Nebenfolge der Beseitigung können aber durchaus auch Stoffe oder Energie aus den Abfällen zurückgewonnen werden. Übrigbleibende, oftmals giftige Stoffe aus z. B. Filteranlagen werden gut gesichert i.d.R. unter Tage gelagert. Innerhalb der fünfstufigen Abfallhierarchie (§6 KrWG) kommt die Beseitigung an letzter Stelle, die allgemeine Verwertung hat somit stets Vorrang. Dieser Vorrang entfällt nur dann, wenn der Schutz von Mensch und Umwelt durch eine Beseitigung besser gewährleistet werden kann.

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