Die energetische Verwertung ist ein Verbrennungsprozess, der darauf abzielt, nicht zu recycelnde Abfallgemische und Einzelfraktionen als Brennstoffe zum Beispiel in Zement- und Kraftwerken zu verwenden. Indem stofflich nicht mehr verwertbare Abfälle einer energetischen Nutzung zugeführt werden, lassen sich Primärenergieträger substituieren. Insofern der Rang einer Verwertungsmaßnahme für bestimmte Abfallarten nicht abweichend formuliert ist (§ 8 Absatz 2 KrWG), hat gemäß Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die stoffliche Verwertung (Recycling) grundsätzlich Vorrang gegenüber der energetischen Verwertung.
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