Der Begriff Abfallhierarchie bezeichnet die Abstufung bei der Behandlung von Abfällen. Die bis 2008 dreistufige Abfallhierarchie „Vermeiden, verwerten, beseitigen“ wurde mit der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG der Europäischen Gemeinschaft durch das fünfstufige Modell „Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung“ ersetzt. Wesentlicher Grundgedanke der fünfstufigen Abfallhierarchie ist die Priorisierung von einerseits Vermeidung und andererseits Verwertung sowie des Umweltschutzes bei der Behandlung von Abfällen. Besonders im Umgang mit gefährlichem Abfall liegen erhöhte Umweltrisiken vor. Im Leitfaden zur Anwendung der Abfallhierarchie hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) alle wichtigen Regelungen, die EU-rechtlich und im Sinne des KrWG gelten, noch einmal zusammengefasst.
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